sind. Es wird ausdrücklich klargestellt, dass in diesem Zusammenhang keine Weitergabe der Daten an diese Unternehmen zum wirtschaftlichen Gebrauch erfolgt, der im Widerspruch zu dieser Datenschutzerklärung steht. * Mit Ihrer Einwilligung: In allen anderen Fällen werden wir Sie darüber informieren, wenn persönliche Informationen an Dritte weitergegeben werden sollen und Ihnen so die Möglichkeit geben, Ihre Einwilligung zu erteilen. Immer bei der Weitergabe persönlicher Informationen an Dritte in dem oben beschriebenen Umfang, in Länder außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), stellen wir sicher, dass die Informationen in Übereinstimmung mit dieser Datenschutzerklärung und den deutschen -- Speichern und der Offenlegung von persönlichen Informationen unserer Kunden. Diese Sicherheitsmaßnahmen beinhalten, dass wir Sie gelegentlich darum bitten, einen Nachweis über Ihre Identität zu erbringen, bevor wir Ihnen persönliche Informationen offen legen. * Für Sie ist es wichtig, sich gegen unbefugten Zugang zu Ihrem Passwort und Ihrem Computer zu schützen. Wenn Sie Ihren Computer mit anderen teilen, sollten Sie darauf achten, sich nach jeder Sitzung abzumelden. Zurück zum Anfang Was hat es mit Werbung von Dritten und Links zu anderen Seiten auf sich? -- Wenn Sie Fragen zum Datenschutz bei Amazon.de haben, schreiben Sie uns bitte -- möglichst genau -- über unser Kontaktformular an, und wir werden versuchen, Ihre Bedenken aus dem Weg zu räumen. Unser Geschäft ändert sich ständig. Ebenso ändern sich diese Datenschutzerklärung und unsere Nutzungsbedingungen. Wir behalten uns vor, Ihnen in gewissen Zeiträumen Mitteilungen über die bei uns geltenden Richtlinien zu schicken. Sie sollten dennoch in jedem Fall regelmäßig unsere Website besuchen und Änderungen zur Kenntnis nehmen. Soweit nichts anderes geregelt ist, unterliegt die Nutzung sämtlicher Informationen, die wir über Sie und Ihre Kundenkonten haben, dieser Datenschutzerklärung. Wir versichern Ihnen, dass wir wesentliche Änderungen unserer Datenschutzerklärung, die zu einem schwächeren Schutz bereits erhaltener Kundendaten führen, stets nur mit der -- denen Sie persönlich über bestimmte Angebote informiert werden, in Anspruch nehmen, z. B. Amazon.de-Newsletter, die Benachrichtigungsservices und die Aktualisierung Ihrer Kommunikationseinstellungen bei Amazon.de. Informationen, die Sie uns hierbei geben, können Ihr Name, Ihre Adresse, Telefonnummer, Kreditkarteninformationen, der Name von Personen, an die das gekaufte Produkt geliefert werden soll, einschließlich deren Adresse und Telefonnummer, sein, sowie Personen, die Sie in Ihre 1-Click®-Einstellungen aufnehmen (mit Adresse und Telefonnummer), E-Mail-Adressen anderer Personen, Inhalte von Rezensionen und an uns gesandte E-Mails, Ihre persönlichen Daten und Fotos in "Mein Profil" oder auf dem Wunschzettel sowie Finanzdaten, einschließlich Ihrer Personalausweisnummer. Sie sind für die Nutzung der Dienste verantwortlich. Ebenso für die Inhalte, die Sie im Rahmen der Dienste übermitteln sowie für alle sich daraus ergebenden Folgen. Die Inhalte, die Sie übermitteln oder veröffentlichen, können von anderen Benutzern der Dienste sowie von externen Diensten und Websites eingesehen werden (gehen Sie auf die Kontoeinstellungen, um zu kontrollieren, wer Ihre Inhalte einsehen kann). Sie sollten nur Inhalte übermitteln, die Sie Dritten bedenkenlos mitteilen wollen. Tipp: Was auf Twitter mitgeteilt wird, kann von Benutzern in der ganzen Welt sofort eingesehen werden. Sie sind, was Sie twittern! Sie können die Dienste nur dann nutzen, wenn Sie einen rechtlich -- unterliegen unserer Datenschutzrichtlinie, in der festgelegt ist, inwiefern wir Ihre Daten erfassen und verwenden. Durch Nutzung der Dienste erkennen Sie an, dass diese Daten gemäß der Datenschutzrichtlinie erfasst und verwendet werden und zwecks Speicherung, Verarbeitung und Verwendung durch Twitter in die Vereinigten Staaten und/oder in andere Länder übertragen werden. Im Rahmen der Bereitstellung der Dienste müssen wir Ihnen gegebenenfalls Mitteilungen, wie Servicemeldungen und administrative Bekanntmachungen zukommen lassen. Diese Mitteilungen sind Bestandteil der Dienste und Ihres Twitter-Kontos, deren Zusendung Sie nicht abbestellen können. Tipp : Sie können die meisten Mitteilungen von Twitter, wie unseren Newsletter, E-Mails von neuen Followern usw., abbestellen. Weitere -- oder Veröffentlichung dieser Inhalte in anderen Medien und Diensten im Rahmen einer Partnerschaft zusammenarbeiten. Tipp: Twitter verfügt über ein Regelwerk, das kontinuierlich weiterentwickelt wird, und in dem die Art und Weise festgelegt ist, wie Netzwerkpartner mit Ihren Inhalten umgehen dürfen. Anhand dieser Regeln soll ein offenes Netzwerk unter Berücksichtigung Ihrer Rechte ermöglicht werden. Dabei gilt jedoch die Devise: „Was Dein ist, bleibt Dein“ – Sie sind Eigentümer Ihrer Inhalte (und Ihre Fotos gehören dazu). Die von Ihnen übermittelten, veröffentlichten, übertragenen oder anderweitig bereitgestellten Inhalte können so von Twitter oder anderen -- handschriftliche oder elektronische Unterschrift des Urheberrechtsinhabers oder einer Person, die befugt ist, in dessen Namen zu handeln, (ii) die genaue Bezeichnung des urheberrechtlich geschützten Werks, das vermeintlich verletzt wurde, (iii) eine genaue Bezeichnung des Materials, das angeblich das Urheberrecht verletzt oder Gegenstand eines Verstoßes ist und das entfernt werden oder auf das der Zugriff unterbunden werden soll sowie alle für die Lokalisierung des Materials benötigten Informationen, (iv) Ihre Kontaktdaten, einschließlich Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse, (v) eine Erklärung, in der Sie nach Treu und Glauben Ihre Überzeugung darlegen, dass die umstrittene Verwendung des Materials vom Rechteinhaber oder von seinem Beauftragten nicht genehmigt wurde oder gesetzlich nicht zulässig ist und (vi) eine Erklärung, dass die Angaben in Ihrer Anzeige -- Die vorliegenden Bedingungen bleiben so lange gültig, bis sie entweder von Ihnen oder von Twitter kann wie folgt gekündigt werden: Sie können Ihre rechtliche Vereinbarung mit Twitter jederzeit aus beliebigem Grund kündigen, indem Sie Ihr Benutzerkonto deaktivieren und die Nutzung der Dienste einstellen. Sie müssen Twitter nicht speziell darüber in Kenntnis setzen, wenn Sie die Dienste nicht mehr nutzen. Wenn Sie die Nutzung der Dienste ohne Deaktivierung Ihrer Konten beenden, können die Konten nach längerer Zeit der Inaktivität gemäß unserer Richtlinie über inaktive Benutzernamen deaktiviert werden. Wir können Ihre Benutzerkonten zeitweilig sperren oder kündigen oder in den Stores verwendet wurde. GESCHENKE In den Stores erworbene Geschenke können nur für Personen in Deutschland gekauft und nur von Personen in Deutschland eingelöst werden. Zur Verwendung einiger Geschenke muss der Beschenkte die entsprechende kompatible Hardware und Einstellungen zur Kindersicherung haben. WICHTIGE SICHERHEITSINFORMATIONEN Zur Vermeidung von Muskel-, Gelenk- oder Augenüberanstrengungen bei der Nutzung der in den Stores angebotenen Produkte sollten Sie immer regelmäßige Pausen einlegen und die Nutzung länger unterbrechen, wenn Sie Schmerzen haben, müde sind oder sich unwohl fühlen. Ein sehr kleiner Prozentsatz von Personen kann durch blinkende Lichter oder Bilder, denen sie insbesondere beim Spielen von Videospielen oder beim Anschauen von Videos ausgesetzt sind, Anfälle oder Ohnmacht erleiden. Symptome können Schwindel, Übelkeit, unkontrollierte Bewegungen, Bewusstseinsverlust, Sehstörungen, Juckreiz, Benommenheit oder andere Beschwerden sein. Sollten bei Ihnen jemals diese oder ähnliche Symptome aufgetreten sein, konsultieren Sie bitte einen Arzt, bevor Sie die Produkte nutzen. Wenn diese oder ähnliche Symptome während der Nutzung der Produkte auftreten, beenden Sie unverzüglich die Nutzung der Produkte und gehen Sie zum Arzt. Eltern sollten bei ihren Kindern darauf achten, ob sich bei diesen während der Nutzung der in den Stores angebotenen Produkte Anzeichen dieser Symptome zeigen. VORBESTELLUNGEN Bei der Vorbestellung von Produkten gestatten Sie den Stores, Ihr Konto -- des iPhones. VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE NUTZUNG DES DIENSTES Dieser Dienst steht natürlichen Personen, die 13 Jahre oder älter sind, zur Verfügung. Wenn Sie 13 Jahre oder älter, aber nicht über 18 Jahre alt sind, sollten Sie diese Vereinbarung mit Ihren Eltern oder Erziehungsberechtigten durchsehen und sichergehen, dass Sie und Ihre Eltern oder Erziehungsberechtigten diese Vereinbarung verstehen. Der Dienst steht Ihnen nur in Deutschland zur Verfügung. Sie dürfen den Dienst nicht von außerhalb Deutschlands nutzen oder versuchen zu nutzen. iTunes kann mit Hilfe von technischen Mitteln die Einhaltung -- zu benachrichtigen Sie haften für jeden Missbrauch, der unter Verwendung Ihrer Kontoinformationen oder Ihres Kontos vorgenommen wird, wenn Sie diesen Missbrauch zu vertreten haben, insbesondere wenn Sie gegen Ihre bestehenden Sorgfaltspflichten verstoßen haben. Zum Erwerb und Download von iTunes Produkten im Rahmen der Dienste müssen Sie Ihre Apple ID und Ihr Passwort zur Authentifizierung Ihres Kontos eingeben. Nachdem Sie Ihr Konto authentifiziert haben, ist eine erneute Authentifizierung innerhalb der nächsten fünfzehn Minuten nicht mehr erforderlich. Innerhalb dieser Zeitspanne sind der Erwerb und das Herunterladen von iTunes Produkten ohne erneute Passworteingabe möglich. Sie können die Möglichkeit zum Erwerb von iTunes Produkten deaktivieren, indem Sie die Einstellungen Ihres Computers oder iOS -- kommende iTunes Inhalte, die bereits vorher heruntergeladen wurden, für einen erneuten Download nicht mehr zur Verfügung stehen. Da Ihnen der erneute Download von Infrage kommenden iTunes Inhalten möglicherweise nicht mehr möglich ist, nachdem Infrage kommende iTunes Inhalte heruntergeladen wurde, sind Sie dafür verantwortlich, dass die Infrage kommenden iTunes Inhalte nicht verloren gehen, zerstört oder beschädigt werden. Außerdem sollten Sie die Infrage kommenden iTunes Inhalte sichern. Die Verbindung von Verbundenen Geräten unterliegt den folgenden Bestimmungen: (i) Sie sind zum Auto-Download der iTunes Inhalte mit automatischer -- oder heruntergeladenen Songs und Musikvideos, die Sie mit Ihrem Konto gekauft haben, zusammen mit zugehörigen Metadaten, Playlisten und anderen Informationen zu Ihrer iTunes Bibliothek (“iTunes Match Inhalte”). Sie können gegen eine Jahresgebühr bei iTunes Match ein Abonnement lösen. iTunes muss eine gültige Kreditkarte von Ihnen vorliegen, um das Abonnement lösen zu können. Das Abonnement ist nicht erstattungsfähig (es sei denn, dies ist durch anwendbares Recht vorgeschrieben) und wird jeweils automatisch für ein Jahr erneuert, bis Sie das Abonnement kündigen. Ihr Konto wird nicht mehr als 24 Stunden vor dem Ablauf der laufenden Abonnement-Periode belastet. Sie können die automatische Erneuerung kündigen, indem Sie die Einstellungen des iTunes Store Konto -- verbinden. Die Verbindung mit Ihrem Konto wird eine Zeit lang nach der Beendigung Ihres Abonnements andauern. iTunes wird diese Informationen des Weiteren, wie in den Datenschutzbestimmungen dieses Vertrages beschrieben, verarbeiten und nutzen. Sie werden nicht in der Lage sein, Genius zu deaktivieren während Sie iTunes Match benutzen. Wenn Sie es vorziehen, dass wir die Informationen aus Ihrer iTunes Bibliothek auf diese Art nicht erheben, verarbeiten und nutzen, sollten Sie iTunes Match nicht benutzen. Sie erklären sich hiermit einverstanden, iTunes Match nur für rechtmäßig erworbene Inhalte zu gebrauchen. Jeglicher Gebrauch für unrechtmäßige Inhalte verletzt die Rechte anderer und kann Sie zivilrechtlichen und strafrechtlichen Strafen aussetzen, einschließlich -- iTunes Match wird auf einer „wie gesehen“-Grundlage zur Verfügung gestellt und kann Fehler oder Ungenauigkeiten enthalten, die Defekte, Verfälschung oder den Verlust von Daten und/oder Informationen auf Ihrem Computer oder Gerät und auf mit diesen verbundenen Peripheriegeräten (einschließlich Servern oder anderen Computern) verursachen können, einschließlich Musik, Playlists und Playhistory. Sie sollten eine Sicherungskopie von allen Daten und Informationen auf Ihrem Computer oder Gerät und jedem Peripheriegerät erstellen, bevor Sie iTunes Match benutzen. Sie erkennen ausdrücklich an und erklären sich damit einverstanden, dass Sie alleine jedes Risiko für jeglichen Gebrauch von iTunes Match tragen. Soweit gesetzlich zulässig, haftet iTunes nicht im Zusammenhang mit Ihrem Gebrauch von iTunes Match, einschließlich der Unmöglichkeit auf abgeglichene oder heraufgeladene -- Ihre Informationen werden stets im Einklang mit der Apple Datenschutzrichtlinie behandelt. Wenn Sie die Genius Funktion gewählt haben, können Sie Genius Playlisten auf Geräten, die Genius-fähig sind, erstellen. Um die Genius Funktion auf einem Gerät zu aktivieren, müssen Sie das Gerät nach der Aktivierung mit Ihrer iTunes Bibliothek synchronisieren. Wenn Sie nicht wollen, dass wir Informationen aus Ihrer iTunes Bibliothek auf diese Weise sammeln und nutzen, dürfen Sie die Genius Funktion nicht aktivieren. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie die Genius Funktion abschalten, und zwar im Menü des iTunes Stores auf Ihrem Computer. Nachdem Sie die Funktion abgeschaltet haben, wird iTunes nicht länger Informationen über Ihre iTunes Bibliothek an Apple schicken. Wenn Sie die Einstellung gewählt haben, dass Ihre Bibliothek von mehreren Computern genutzt werden kann, müssen Sie die Genius Funktion auf jedem Computer abschalten. Die Genius Funktion kann nicht über das iPad, den iPod touch oder das iPhone abgeschaltet werden. Wenn Sie die Genius Funktion wählen, erklären Sie sich mit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten, wie oben und in Apples Datenschutzrichtlinie beschrieben, einverstanden. -- (viii) Eine HDCP-Verbindung ist für das Anschauen von Filmen und Fernsehserien erforderlich, die über HDMI übermittelt werden. (ix) Filmleihe (a) Geliehene Filme können immer nur auf einem Gerät angeschaut werden. Sie müssen mit dem Dienst verbunden sein, um geliehene Filme von einem Gerät auf ein anderes zu verschieben und dies ist auch nur zwischen Ihrem Computer und anderen kompatiblen Geräten möglich. Filme, die über Apple TV oder iPad, iPhone4 oder iPod touch ausgeliehen wurden, können nicht verschoben werden. Wenn Sie einen Film auf ein kompatibles Gerät verschieben und Sie dann die Funktion zur Wiederherstellung des Gerätes nutzen oder Sie auf dem Gerät Einstellungen > Wiederherstellen > Löschen aller Inhalte und Einstellungen wählen, wird der Film dauerhaft gelöscht. (b) Wenn Sie einen Film ausleihen, müssen Sie den ausgeliehenen Film innerhalb von dreißig (30) Tagen herunterladen. Sie haben dreißig (30) Tage nach dem Download des Films Zeit, um mit dem Anschauen des Films zu beginnen. Wenn Sie einmal mit dem Anschauen des Films begonnen haben, haben Sie achtundvierzig (48) Stunden Zeit, um den Film zu Ende anzuschauen. Stoppen, Pausieren oder Neustarten des Films bewirkt keine Verlängerung der noch zur Verfügung stehenden Zeitspanne, um den Film -- Sie werden mit dem vollständigen Preis des Staffel-Passes, des Multi-Passes oder des iTunes-Passes nach dem Kauf belastet. Kaufpreisrückerstattungen (die unter Berücksichtigung des Anteils des Staffel-Passes, Multi-Passes oder iTunes-Passes, den Sie bereits heruntergeladen haben, anteilig sein werden) sind nur innerhalb von 14 Kalendertagen nach dem Kauf möglich. Hierzu müssen Sie das Email-Formular unter http://www.apple.com/de/support/itunes/store/passes/ ausfüllen. Keine andere Form der Kaufpreisrückerstattung, Rückgabe oder Stornierung nach Kauf steht Ihnen zur Verfügung. Sie müssen sich mit dem Dienst verbinden und etwaige noch ausstehende Inhalte des Passes innerhalb von 90 Tagen, nachdem der letzte Inhalt des Passes zur Verfügung gestellt wurde, herunterladen (gegebenenfalls finden hiervon abweichende Fristen Anwendung, wie jeweils auf der Einkaufsseite angegeben). Nach dem Ablauf dieser Frist kann unter Umständen der Inhalt nicht länger zum Herunterladen im Rahmen dieses Einkaufes zur Verfügung stehen. Wenn Sie -- werden zusammen als "Produkte“ bezeichnet. VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE NUTZUNG DER STORES Diese Stores stehen natürlichen Personen, die 13 Jahre oder älter sind, zur Verfügung. Wenn Sie 13 Jahre oder älter, aber nicht über 18 Jahre alt sind, sollten Sie diese Vereinbarung mit Ihren Eltern oder Erziehungsberechtigten durchsehen und sichergehen, dass Sie und Ihre Eltern oder Erziehungsberechtigten diese verstehen. Die Stores stehen Ihnen nur in Deutschland zur Verfügung. Sie dürfen die Stores nicht von außerhalb Deutschlands nutzen oder versuchen zu nutzen. iTunes kann mit Hilfe von technischen Mitteln die Einhaltung -- unverzüglich über etwaige Sicherheitsverstöße im Hinblick auf Ihr Konto zu benachrichtigen. Sie haften für jeden Missbrauch, der unter Verwendung Ihrer Kontoinformationen oder Ihres Kontos vorgenommen wird, wenn Sie diesen Missbrauch zu vertreten haben, insbesondere wenn Sie gegen Ihre bestehenden Sorgfaltspflichten verstoßen haben. Zum Erwerb und Download von App Store Produkten in den Stores müssen Sie Ihre Apple ID und Ihr Passwort zur Authentifizierung Ihres Kontos eingeben. Nachdem Sie Ihr Konto authentifiziert haben, ist eine erneute Authentifizierung innerhalb der nächsten fünfzehn Minuten nicht mehr erforderlich. Innerhalb dieser Zeitspanne sind der Erwerb und das Herunterladen von App Store Produkten ohne erneute Passworteingabe möglich. Sie können die Möglichkeit zum Erwerb von App Store Produkten -- Infrage kommender Inhalt, der bereits vorher erworben wurde, für einen nachträglichen Download nicht mehr zur Verfügung steht. Da Ihnen der nachträgliche Download von bestimmtem bereits erworbenen Infrage kommendem Inhalt möglicherweise nicht mehr möglich ist, sobald ein Infrage kommender Inhalt heruntergeladen wurde, sind Sie dafür verantwortlich, dass der Infrage kommende Inhalt nicht verloren geht, nicht zerstört wird oder beschädigt wird. Außerdem sollten Sie den Infrage kommenden Inhalt sichern. Die Verbindung von Verbundenen Geräten unterliegt den folgenden Bestimmungen: (i) Sie sind zum Auto-Download von Infrage kommendem Inhalt oder -- App-Kauf von Ihnen erworben wurde und Ihnen zuging, ist iTunes Ihnen nicht für Verlust, Zerstörung oder Beschädigung haftbar. Alle In-App Käufe gelten als App Store Produkte; In-App Käufe, die im Zusammenhang mit einem Dritt-Produkt erhalten werden, gelten als Dritt-Produkt und werden für Zwecke dieser Nutzungsbedingungen als solche behandelt. Bei In-App Käufen müssen Sie sich gesondert von jeglicher Authentifizierung zum Erhalt von App Store Produkten durch die Eingabe Ihres Passwortes authentifizieren, wenn Sie dazu aufgefordert werden. Nachdem Sie sich authentifiziert haben, um einen In-App Kauf zu erhalten, können Sie innerhalb der nächsten fünfzehn Minuten weitere In-App Käufe ohne erneute Passworteingabe erwerben. Sie können die Möglichkeit zum Erwerb von In-App Käufen auf Ihrem iOS Gerät -- Wenn Sie nicht wollen, dass wir Informationen von Ihrem Gerät oder System in dieser Art und Weise sammeln und nutzen, dürfen Sie die Genius Funktion nicht aktivieren. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie die Genius Funktion abschalten, und zwar auf der App Store Konto Seite auf Ihrem Gerät. Wenn Sie die Einstellung gewählt haben, dass Genius für Apps Informationen von mehreren Geräten und/oder Systemen nutzen kann, müssen Sie die Genius Funktion auf jedem Gerät und System abschalten. NUTZUNGSREGELN FÜR MAC APP STORE PRODUKTE Soweit hierin nichts anderes geregelt ist, gilt das Folgende: -- nicht in Ihrem Besitz steht. Soweit in den Nutzungsregeln nichts Gegenteiliges regelt ist, dürfen Sie die Lizenzierte Anwendung nicht vertreiben oder über ein Netzwerk zur Verfügung stellen, über das es von mehreren Geräten zur gleichen Zeit genutzt werden kann. Sie dürfen die Lizenzierte Anwendung nicht vermieten, verleihen, verkaufen, übertragen, weitervertreiben oder unterlizenzieren. Wenn Sie Ihren Mac Computer oder Ihr iOS Gerät an einen Dritten verkaufen, müssen Sie die Lizenzierten Anwendungen von dem Mac Computer oder dem iOS Gerät vor dem Verkauf entfernen. Sie dürfen die Lizenzierte Anwendung, die Updates der Lizenzierten Anwendung oder Teile davon nicht kopieren (es sei denn, dies wird von dieser Lizenz und den Nutzungsregeln ausdrücklich erlaubt), nicht dekompilieren, nicht zurückentwickeln, nicht auseinandernehmen, nicht versuchen, den Sourcecode der -- erstellen (es sei denn und soweit eine der vorgenannten Beschränkungen nach anwendbarem Recht unzulässig ist oder die Lizenzbestimmungen, die die Nutzung einer Open-Source-Komponente als Teil der Lizenzierten Anwendung regeln, dies erlauben). Jeder Versuch ist bereits eine Verletzung der Rechte des Lizenzgebers und seiner Lizenzgeber. Wenn Sie diese Beschränkungen nicht befolgen, könnten Sie strafrechtlich verfolgt werden und Schadensersatz leisten müssen. Die Bestimmungen dieser Lizenz finden auch auf alle Upgrades, die vom Lizenzgeber zur Verfügung gestellt werden und die die ursprüngliche Lizenzierte Anwendung ersetzen oder ergänzen, Anwendung, es sei denn, ein solches Upgrade unterliegt einer separaten Lizenz. In diesem Fall unterliegt das Upgrade den Bestimmungen der separaten Lizenz. -- Verfügung zu stellen. c. Kündigung: Die Lizenz besteht bis zur Kündigung Ihrerseits oder durch den Lizenzgeber. Ihre Rechte unter dieser Lizenz enden automatisch ohne eine entsprechende Mitteilung seitens des Lizenzgebers, wenn Sie die Bedingungen dieser Lizenz nicht einhalten. Nach Kündigung der Lizenz müssen Sie jede Nutzung der Lizenzierten Anwendung einstellen und alle Kopien, ob vollständige oder teilweise Kopien, der Lizenzierten Anwendung zerstören. d. Dienste; Materialien von Dritten: Gegebenenfalls ermöglicht die Lizenzierte Anwendung Zugang zu Diensten und Internetseiten des Lizenzgebers und/oder eines Dritten (zusammengefasst und einzeln -- Bestätigungen und übernehmen und tragen keine Haftung oder Verantwortung Ihnen oder sonstigen Personen gegenüber. Materialien von Dritten und Links von Dritten auf andere Internetseiten werden nur als Gefälligkeit zur Verfügung gestellt. Finanzielle Informationen, die bei den Externen Diensten dargestellt werden, dienen nur der allgemeinen Information und sollten nicht als Investitionsratschlag herangezogen werden. Bevor Sie irgendwelche Wertpapiertransaktionen durchführen, die auf Informationen beruhen, die Sie über die Externen Dienste erlangt haben, sollten Sie mit einem professionellen Finanz- oder Wertpapierberater sprechen, der aus rechtlicher Sicht qualifiziert ist, in Finanz- oder Wertpapierangelegenheiten in Ihrem Land oder Ihrer Region zu beraten. Informationen zu Ortsangaben, die von einem Externen Dienst angeboten werden, dienen nur der groben Ortsangabe. Sie sollten sich nicht darauf verlassen, wenn Sie exakte Ortsangaben benötigen oder wenn falsche, ungenaue, zeitverzögerte oder unvollständige Ortsangaben zum Tode, zu Körper- oder Gesundheitsschäden oder zu Sach- oder Umweltschäden führen können. Weder der Lizenzgeber noch seine Bevollmächtigten oder einer seiner Anbieter von Inhalten sichert die Verfügbarkeit, Genauigkeit, Vollständigkeit, Zuverlässigkeit oder Aktualität von -- ist; (5) es im Zusammenhang steht mit Einkommensverlust, Verlust von Geschäften oder entgangenem Gewinn oder mit Verlust oder Verfälschung von Daten im Zusammenhang mit Ihrer Nutzung der Lizenzierten Anwendung. (ii) Nichts in dieser Vereinbarung soll die Haftung des Lizenzgebers wegen Betrug, grober Fahrlässigkeit, vorsätzlichen Verhaltens, oder für die Verursachung von Tod, Körperverletzung oder Gesundheitsbeschädigung aufgrund von Fahrlässigkeit des Lizenzgebers ausschließen oder begrenzen. f. Sie dürfen die Lizenzierte Anwendung nicht nutzen oder sonst wie 4. Technische Rahmenbedingungen 4.1 Um die Leistungen von DIE WELT Digital nutzen und insbesondere die App herunterladen und verwenden sowie ePaper (wenn und soweit angeboten) lesen und, wenn sie als PDF-Dokumente heruntergeladen wurden (diese Möglichkeit muss allerdings nicht angeboten werden), speichern zu können, müssen beim Nutzer bestimmte technische Mindestvoraussetzungen gegeben sein: - Für den Online-Dienst: Eine marktübliche Internetverbindung und einen aktuellen Browser. - Für ePaper: Neben den in Ziffer 4.1 genannten Voraussetzungen das -- 7.2 Für kostenlose Einführungsangebote sowie gesponserte kostenlose Zugänge gelten: Endet die jeweilige Laufzeit des Angebots/Zugangs, endet die Verfügbarkeit der Inhalte, ohne dass eine Erklärung des Nutzers erforderlich ist und ohne dass eine weitere Vertragsbindung (etwa im Wege einer automatischen Verlängerung) entsteht. Gesponserte kostenlose Zugänge können, müssen aber nicht von Axel Springer verlängert werden. 7.3 Der kostenlose Zugang zu DIE WELT Digital von Print-Abonnenten bzw. Kunden, die die WELT am Sonntag im Festbezug erhalten, endet mit dem Ablauf des Print Abonnements bzw. des Festbezugs. -- Bei Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung – soweit der Schaden lediglich auf einfacher Fahrlässigkeit beruht und nicht Leib, Leben oder Gesundheit betrifft – beschränkt auf solche Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen der Erbringung von Leistungen wie der vertragsgegenständlichen Leistungen typischerweise und vorsehbarerweise gerechnet werden muss. Im Übrigen ist die Haftung – gleich aus welchem Rechtsgrund – sowohl gegenüber Axel Springer als auch gegenüber den Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von Axel Springer ausgeschlossen. Resultieren Schäden des Nutzers aus dem Verlust von Daten, haftet Axel -- Meistgelesene Artikel 1. 1. 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Der Volltext schliesst mit der Nennung des Autors / der Autorin und einem Link auf das Ursprungsblog. Ebenso verlinken wir Ihr eigenes Blog, sollten Sie eines führen. Für Details lesen Sie bitte unsere Hausordnung . -- sind, egal, ob erst seit kurzem oder schon seit langer Zeit. Sie dürfen dabei fremde wie eigene Publikationen vorschlagen. Wir treffen eine Auswahl der Beiträge und nehmen damit ganz bewusst in Kauf, manchmal vermessen oder willkürlich zu wirken, wenn wir einen Text "ablehnen". Wer sich ernsthaft dem Schreiben widmet, darf auf unseren Respekt zählen, auch wenn wir einen Vorschlag nicht berücksichten sollten. Zum Respekt gehört natürlich auch, dass wir ohne direkte Rücksprache mit dem Urheber und dessen Einwilligung keinen Text online setzen. Das Projekt ist nicht gewinnorientiert und wird privat betreut. Es ist konzeptionell, inhaltlich und finanziell komplett unabhängig von sämtlichen Verlagen und privaten oder öffentlichen Medien. Ein Entgelt wird nicht entrichtet. Nach welchen Kriterien beurteilen wir also die Texte? * der Text soll in einem deutschsprachigen Blog im Netz veröffentlicht sein * es ist egal, ob er seit einem Tag oder seit zehn Jahren online verfügbar ist * das Blog selbst aber sollte zur Zeit der Textprüfung aktiv gepflegt werden * haben Sie selbst mit Interesse bis zum Schluss gelesen? * ist der Text so, dass er neugierig macht auf mehr vom Autor? Stellen Sie sich vor, Sie lesen den Text zufällig in einem Buch - würden Sie es sich ausleihen? -- indem Sie auf den entsprechenden Verweis am Ende des Textes klicken. Jede(r) BloggerIn wird sich freuen, wenn er Sie so als LeserIn gewinnen kann - und über Ihren Kommentar, Ihre Kritik ebenso: Praktisch jedes Blog hat eine Kommentarfunktion, vielleicht auch ein Gästebuch, und meist ist auch eine mail-Adresse angegeben, über die Sie die Autoren erreichen können. In der Textsammlung soll es keine Ablenkung vom Lesen geben. Eine klassische Blogroll mit Verlinkungen zu ähnlich motivierten Portalen etc. werden wir dagegen im Blog erstellen, das wir zu diesem Projekt führen. Dort wollen wir auch offen von den Schwierigkeiten, Neuerungen und Entwicklungsprojekten berichten. Und weil uns Ihre Meinung dazu interessiert, und jede Anregung willkommen ist, hoffen wir auch auf Ihre Kommentare. -- Natürlich freuen wir uns, wenn Sie unsere Seite zu Ihren Lesezeichen hinzufügen und immer wieder vorbei kommen. Wir wünschen uns, dass wir Sie überraschen können! Im Idealfall wird so aus dieser Seite ein redaktionell betreutes Schatzkästchen mit von Lesern aufgespürten Textperlen aus Blogs. Und die individuelle Arbeit und Auswahl durch die Betreiber soll sich im Blog genau so der Kritik aussetzen wie es jeder Schreibende macht, wenn er einen Text veröffentlicht. * Autoren * Quellen * Blogscouts * Blog -- Suche: _______________ Die hier veröffentlichten Texte sind Zweitpublikationen. Jede weitere Verwendung bedarf der Zustimmung der jeweiligen Autorin / des Autors; deren Urheberrechte müssen vollumfänglich gewahrt bleiben. In Texten vertretene Meinungen müssen sich nicht mit den Ansichten der Betreiber der Blogbibliothek decken. blogbibliothek.ch ist ein Projekt von Thinkabout und Yoda - 2008 - alle Rechte vorbehalten - Impressum - Design: caro-art Bezahlen Sie bitte in der ersten Woche Ihres Aufenthalts und spätesten bis zum dritten Tag vor Ihrer Abreise in bar. Abreise Die Wohnung muss für die nächsten Gäste vorbereitet werden. Wir bitten Sie deshalb, die Wohnung bis 10 Uhr zu verlassen, Ihr Gepäck und/oder Ihren PKW können Sie noch bis abends auf dem Grundstück stehen lassen. Die Schlüssel lassen Sie bitte außen an der Wohnungstür stecken, die Haustür ziehen Sie dann einfach zu (Wir sind nicht ständig anwesend). Noch bis Ende dieser Woche ist auf der Baustelle des Bildungscampus Hauptbahnhof ein 84 Tonnen schwerer "Super"-Autokran im Einsatz. mehr * Hauptbahnhof Wien mit umliegender Baustelle Brücken am Hauptbahnhof Beim neuen Hauptbahnhof müssen alte Eisenbahnbrücken durch neue Konstruktionen ersetzt werden. Dies führt zu vorübergehenden Einschränkungen im Straßenverkehr. mehr * Filmklappe Kurzfilm-Wettbewerb Unter dem Motto "20 seconds for art" werden künstlerische Kurzfilme Für ein besseres Miteinander: Die Hausordnung der Wiener Linien Hausordnung Damit unsere Fahrgäste sicher und verlässlich an ihr Ziel kommen, braucht es ein konfliktfreies Miteinander und Rücksichtnahme auf andere Fahrgäste. Die Hausordnung der Wiener Linien soll unsere Fahrgäste dabei unterstützen, sich in den Öffis richtig zu verhalten und die Fahrten so angenehm wie möglich zu gestalten. Sicherheit, Sauberkeit und gegenseitige Rücksichtnahme sind die Grundpfeiler für ein besseres Miteinander in den Öffis. Ein respektvoller Umgang zwischen allen Fahrgästen ist unumgänglich. Um -- Menschen, bitten wir darum diesen zu überlassen. Unterwegs mit ihrem vierbeinigen Freund Hunde Damit auch Tier und Mensch in den Öffis gut miteinander auskommen, braucht es ein paar Regeln, die eingehalten werden müssen. Wer mit seinem Hund sicher und der Hausordnung entsprechend in den Öffis unterwegs sein will, benutzt deshalb Beißkorb und Leine. Wichtig sind diese Regeln, damit ihr vierbeiniger Freund z.B. im Fall einer Notbremsung oder wenn jemand diesem unabsichtlich auf die Pfote tritt, nicht aus Angst zuschnappt. Dieses Dokument kann zukunftsbezogene Aussagen zur zukünftigen (finanziellen) Leistung und Position von DSM enthalten. Diese Aussagen basieren auf aktuellen Erwartungen, Schätzungen und Prognosen von DSM und dem Unternehmen aktuell zugänglichen Informationen. DSM warnt, dass solche Aussagen ein bestimmtes Maß an Risiko und Unsicherheit enthalten, das schwer vorauszusagen ist. Daher sollte klar sein, dass die eigentliche Leistung und Position des Unternehmens aufgrund von vielen Faktoren von diesen Aussagen abweichen kann. DSM ist nicht verpflichtet, die in diesem Dokument enthaltenen Aussagen zu aktualisieren, außer es ist rechtlich vorgeschrieben. Haftung -- persönlichen Gebrauch oder zu nichtkommerziellen und informativen Zwecken auszustellen, zu speichern und zu reproduzieren, sofern dabei die folgenden Bedingungen eingehalten werden: kein Teil dieser Website darf zu kommerziellen Zwecken oder für politische Ziele ausgestellt, verteilt oder verkauft werden; kein Teil dieser Website darf in irgendeiner Hinsicht verändert werden; der Copyright-Vermerk („(“© 2011 Koninklijke DSM N.V.“) und das Datum des Kopierens muss auf jedem Exemplar oder Teilexemplar erscheinen. Für jede andere Verwendung des auf dieser Website enthaltenen geistigen Eigentums und aller auf dieser Website bzw. über diese Website zur Verfügung gestellten Informationen ist die schriftliche Erlaubnis von DSM erforderlich. Jeglicher Missbrauch ihrer Inhalte ist strengstens verboten. Stand 19. September 2011. 1: Bedingungen für die Nutzung von www.kostlog.de Betreiber der www.kostlog.de ist KOSTLOG ApS. Sie sollten diese Bedingungen vor der Anmeldung als Benutzer von www.kostlog.de lesen. Die Bedingungen regeln das Verhältnis zwischen Ihnen als Verbraucher und uns als Betreiber von www.kostlog.de. Sie müssen das Mindestalter von 18 Jahren erreicht haben, um sich als Benutzer anzumelden und die auf der Webseite angebotenen Services nutzen zu können. Wenn Sie zu den Nutzungsbedingungen Fragen haben, bitte unsere Hilfsseiten prüfen. Vielleicht finden Sie die Antwort da. Ansonsten können Sie dieses Kontaktformular verwenden. Die Nutzerbedingungen des W.O.T. Internetportals vertreten die juristischen Abkommen zwischen dem Nutzer (persönlich oder stellvertretend) und der Gesellschaft Adriatic group LTD, so wie die angeschlossenen Dienstleistungsanbieter. Sie betreffen die Art und Weise, die Kundendienste, und den Inhalt des Internetportals, zu benützen. Wenn ein Benutzer dem Internetportal beitritt, muss er die Bedingungen und Regeln für den Gebrauch der Dienste und den W.O.T. Portalinhalt respektieren. Wenn der Benutzer nicht mit den Bedingungen einverstanden ist, kann er das Portal W.O.T und die angeschlossenen Servicestellen nicht benutzen. Rechtsschutz des intelektuellen besitztum -- Profile herauszunehmen ohne zu warnen, bei nicht erlaubtem Nutzen, anders gesagt, wenn Betrug begangen wird. Einschreibung des Benutzerprofils Der Benutzer kann seinen eigenen Nutzernamen, sowie sein eigenes Passwort wählen, weil die Einschreibung gratis ist .Der Benutzer muss seine Angaben betreffend seines Kontos bewaren, ist aber voll verantwortlich dafür im Falle eines aufkommenden Problems im Zusammenhang eines Missbrauchs auf diesem Nutzerkonto. Hilfe und Unterstützung Gesellschaften des Konzerns zu bezeichnen, von denen eine jede ein selbständiges Geschäft betreibt. Bitte lesen Sie diese Benutzerbedingungen vor der Nutzung dieser Website zur Sensibilisierung der jungen Europäer über die Sicherheit im Straßenverkehr aufmerksam durch, denn diese bestimmen die Regeln für den Zugriff auf die Website. Falls Sie minderjährig sind, müssen Sie vor jeglicher Nutzung der Rosype-Website die Genehmigung eines Elternteils oder gesetzlichen Vertreters einholen. Mit dem Navigieren dieser Website erklären Sie sich als Benutzer dieser Website uneingeschränkt mit deren Benutzerbedingungen einverstanden und erklären deren Einhaltung. DESIGN ASSEMBLY freut sich stets über Ihre Kommentare. Unsere praktizierte Unternehmenspolitik lässt es leider nicht zu, dass Ideen, Vorschläge, Entwürfe, Figurenideen, Drehbücher, Geschichten, künstlerische Vorlagen und dergl. (das "Originalmaterial") angenommen werden, die nicht ausdrücklich von Design Assembly angefordert wurden. Folglich müssen wir Sie leider bitten, uns kein Originalmaterial zuzusenden. Für gleichwohl unverlangt eingesandtes Originalmaterial unterliegt Design Assembly keiner Geheimhaltungsverpflichtung. Eingesandtes Originalmaterial geht in das Eigentum von Design Assembly über und Design Assembly kann über dieses uneingeschränkt verfügen, wenn der Einsender nicht innerhalb von vier Wochen nach schriftlicher -- erhaltene Material und alle damit zusammenhängenden Dokumentationen sowie Kopien und Installationen davon vernichten, gleichgültig, ob diese gemäss den Bedingungen dieses Vertrages oder anderweitig bezogen wurden. Dieser Vertrag endet mit sofortiger Wirkung ohne vorherige Fristansetzung durch DESIGN ASSEMBLY, falls Sie nach DESIGN ASSEMBLY's alleinigem Ermessen die Bedingungen dieses Vertrages nicht erfüllen. Nach Vertragskündigung müssen Sie das gesamte von dieser Seite bezogene Material und angefertigten Kopien vernichten, gleichgültig, ob diese gemäss den Bedingungen dieses Vertrages bezogen wurden. HAFTUNGSAUSSCHLUSS. GILT "WIE GEZEIGT" UND UNTERLIEGT KEINER AUSDRÜCKLICHEN ODER Die eigene Anonymität bewahren Besonders wichtig ist die Bewahrung der Anonymität im Chatraum, entweder grundsätzlich oder zumindest bis Du das Gefühl hast, dass Du gewisse persönliche Daten mit dem Chatpartner teilen möchtest. Du würdest auch nicht ohne weiteres einem flüchtigen Bekannten in einem Restaurant oder Deinem Gegenüber im Zug Deinen Namen mitteilen oder Deine Telefonnummer geben, oder? Du solltst dies darum auch nicht im Chat tun. Nickname An einem Chat sollte man grundsätzlich nur mit einem Decknamen teilnehmen d.h. NICHT mit Robert Muster, oder Robi Obersiggenthal sondern eher MIT SunnyBoy, SpaceRobi oder eventuell Robert. Flirten oder nicht? Wenn die oft gestellte Frage "m oder w?" (männlich oder weiblich) fällt, dann sollte man entweder «es ist doch egal im Moment, oder?» antworten oder sich auf ein Gespräch vorbereiten, das in Richtung Flirt gehen kann. Treffen: später oder gar nicht? Wenn nach einem längeren Gespräch die Frage "Wo wohnst Du??" gestellt wird, kann man dies im Prinzip bekannt geben; auch der Name einer Grossstadt ist unproblematisch. Man muss sich einfach mit dem Gedanken anfreunden, dass der Gesprächspartner eventuell irgendwann ein Treffen vorschlagen wird. Willst du Dich mit jemandem aus dem Chat treffen, solltest Du dich unbedingt an einem öffentlichen Ort verabreden, wo es viele Leute hat. Triff Dich mit niemandem direkt zu Hause oder an einen verlassenen Ort! Alter bekanntgeben? Oft wird am Anfang eines Gespräches nach dem Alter gefragt. Dieses sollte man ruhig bekanntgeben, aber gleichzeitig nach dem Alter des anderen fragen. In einem Chatraum, wo leicht geflirtet wird, will kein Mädchen im Alter von 15 Jahren mit einem 32jährigen Mann lange chatten. Telefonnummer nie bekannt geben! In einem Chatraum (auch bei einem Privatchat) sollte man nie die eigene Anschrift oder Telefonnummer bekanntgeben. Das Risiko, dass es missbraucht wird, oder dass nicht nur der Gesprächspartner es aufschnappt, ist einfach nicht vertretbar. Dafür sollte man immer eine anonyme E-Mail-Adresse bereithalten. Zweite E-Mail-Adresse organisieren! Für das Chatten solltest Du eine zweite E-Mail-Adresse mit einem Decknamen z.B. SuperTramp@bluemail.ch oder Susie@hotmail.ch organisieren. Diese Adresse kannst Du ruhig bekanntgeben und das Gespräch per E-Mail anonym fortzusetzen, und die Bekanntschaft langsam und vorsichtig weiter auszubauen. So kannst du dich Anmelden Um überhaupt zum Anmeldeformular zu gelngen musst du als Benutzer und Kennwort Hasle-Rüegsau eingeben. Dies ist eine Vorsichtsmasnahme zur Abwehr von automatischen Formularspams. Der Cevi Hasle-Rüegsau lehnt jegliche Haftung ab! Er behält sich auch vor bei Missbrauch die Dienstleistung zu sperren. Das Nennt von Gebrauch-Abmachungssätzen hervor die Standards des Gebrauches von Memco Beschränkte Website. Indem Sie den www.memco.co.ukwebsite verwenden, stimmen Sie (die "Person") diesen Fristen und Bedingungen zu. Wenn Sie den Fristen und Bedingungen dieser Abmachung nicht zustimmen, sollten Sie den ganzen Gebrauch dieser Website sofort aufhören. Wir behalten uns das Recht vor, jederzeit zu modifizieren, zu verändern, oder die Fristen und Bedingungen dieser Abmachung ohne vorherige Benachrichtigung zu aktualisieren. Modifizierungen sollen sofort danach in Kraft treten, an www.memco.co.uk angeschlagen zu werden. Ihr fortlaufender Gebrauch dieser Website nach Besserungen wird angeschlagen setzt eine Anerkennung und Annahme der Abmachung und seiner Modifizierungen ein. Außer gemäß diesem Paragraphen darf diese Abmachung nicht amendiert werden. -- Die Seite wird durch Memco Limitedon "zur Verfügung gestellt, als" und auf "als verfügbare" Basis ist. Im vollsten Ausmaß erlaubt nach dem anwendbaren Gesetz macht Beschränkter Memco keine Darstellungen oder Garantien jeder Art, Schnellzugs oder einbezogen, bezüglich des Gebrauches oder der Ergebnisse dieser Website in Bezug auf seine Genauigkeit, Genauigkeit, Zuverlässigkeit, oder sonst. Beschränkter Memco soll keine Verbindlichkeit für irgendwelche Unterbrechungen im Gebrauch dieser Website haben. Beschränkter Memco, streitet alle Garantien hinsichtlich der Information vorausgesetzt dass, einschließlich der implizierten Garantien der Marktfähigkeit und Fitness zu einem besonderen Zweck, und Nichtverstoss ab. Einige Rechtsprechungen erlauben den Ausschluss von implizierten Garantien, deshalb das obengenannte nicht - Verweise angebrachter Ausschluss ist -- Beschränkung der Verbindlichkeit MEMCO LIMITEDSHALL NICHT, für irgendwelche Schäden überhaupt, und in besonderem BESCHRÄNKTEM MEMCO verantwortlich sein, soll nicht für irgendwelchen spezielle, indirekte, folgenreiche oder beiläufige Schäden, oder Schäden für verlorene Gewinne, Verlust von Einnahmen, oder Verlust des Gebrauches verantwortlich sein, entstehend oder verbunden mit dieser Website oder der darin enthaltenen Information, ob solche Schäden im Vertrag, Nachlässigkeit, klagbarem Delikt, unter dem Statut, in der Billigkeit, am Gesetz, oder sonst entstehen, selbst wenn -- Drittseiten Unsere Website schließt Verbindungen zu anderen Seiten im Internet ein, die besessen und von anderen Dritten bedient werden. Sie geben zu, dass wir für die Verfügbarkeit, oder den Inhalt gelegt auf oder durch, jede Drittseite nicht verantwortlich sind. 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Sie geben zu, dass das von der Gebrauch-Abmachung Nennt und irgendwelche anderen Abmachungen Verweise angebracht hierin durch Memco Beschränkt, in unserem alleinigen Taktgefühl, einem Dritten im Falle einer Fusion oder Erwerbs zugeteilt werden können. Das Nennt von der Gebrauch-Abmachung wird zusätzlich dazu gelten, und wird durch, keine andere schriftliche Die Ausbildung dauert drei Jahre. Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis § 3 Zielsetzung der Berufsausbildung Die in dieser Verordnung genannten Fertigkeiten und Kenntnisse sollen so vermittelt werden, dass der Auszubildende zur Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit im Sinne des § 1 Abs. 2 des Berufsbildungsgesetzes befähigt wird, die insbesondere selbständiges Planen, Durchführen und Kontrollieren sowie das Handeln im betrieblichen Gesamtzusammenhang einschließt. Die in Satz 2 beschriebene Befähigung ist auch in den Prüfungen nach den §§ 8 bis 10 -- bei Störungen. Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis § 5 Ausbildungsrahmenplan (1) Die Fertigkeiten und Kenntnisse nach § 4 sollen nach der in der Anlage enthaltenen Anleitung zur sachlichen und zeitlichen Gliederung der Berufsausbildung (Ausbildungsrahmenplan) vermittelt werden. Eine von dem Ausbildungsrahmenplan abweichende sachliche und zeitliche Gliederung des Ausbildungsinhaltes ist insbesondere zulässig, soweit betriebspraktische Besonderheiten die Abweichung erfordern. (2) Die im Abschnitt I der Anlage genannten Ausbildungsinhalte sind um -- haben das Berichtsheft regelmäßig durchzusehen. Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis § 8 Zwischenprüfung (1) Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine Zwischenprüfung durchzuführen. Sie soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden. (2) Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf die in der Anlage für das erste Ausbildungsjahr und für das dritte Ausbildungshalbjahr aufgeführten Qualifikationen sowie auf den im Berufsschulunterricht entsprechend dem Rahmenlehrplan zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist. (3) Die Zwischenprüfung besteht aus der Ausführung von drei Arbeitsaufgaben, situativen Gesprächsphasen sowie schriftlichen Aufgabenstellungen. Der betriebliche Schwerpunkt ist hierbei zu berücksichtigen. Die Arbeitsaufgaben und die Gesprächsphasen sollen in insgesamt höchstens 180 Minuten durchgeführt werden, wobei die Gesprächsphasen insgesamt höchstens 15 Minuten umfassen sollen. Für die Arbeitsaufgaben kommen insbesondere in Betracht: 1. manuelles Umstellen von elektrisch gestellten oder mechanisch ferngestellten Weichen und Anlegen von Handverschlüssen, -- Güterzug sowie Erstellen eines Bremszettels, 3. Durchführen einer Zugprüfung, einschließlich der Wagenprüfung, an einem Reise- oder Güterzug. In den schriftlichen Aufgabenstellungen soll der Prüfling in insgesamt höchstens 120 Minuten zeigen, dass er den Regelbetrieb sicherstellen kann. Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis § 9 Abschlussprüfung Fachrichtung Fahrweg -- Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes, Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, Umweltschutz, betriebliche und technische Kommunikation, Kundenkommunikation, Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse, Eisenbahnbetrieb sowie logistische Prozesse und Qualitätsmanagement zu berücksichtigen. (3) Die Prüflinge sollen im Prüfungsbereich Arbeitsaufträge im Stellwerk in höchstens 60 Minuten Arbeitsaufträge im Fahrdienstleiterstellwerk durchführen und mit aufgabenspezifischen Unterlagen dokumentieren sowie begleitende situative Fachgesprächsphasen von insgesamt höchstens 10 Minuten führen. Dabei sollen die Prüflinge zeigen, dass sie 1. Arbeitsaufträge entgegennehmen und beurteilen, Informationen beschaffen, technische und organisatorische Schnittstellen beachten, Lösungen unter betrieblichen, technischen, betriebswirtschaftlichen und ökologischen Gesichtspunkten -- 3. Rangier- und Zugfahrten durchführen, 4. fahrdienstliche Unterlagen führen können. Insbesondere sollen die Prüflinge dabei zeigen, dass sie die Betriebssicherheit berücksichtigen. (4) Die Prüflinge sollen im Prüfungsbereich Betriebsdienst in höchstens 120 Minuten nach vorgegebenen betrieblichen Situationen Aufgaben des Bahnbetriebs schriftlich lösen. Dabei sollen die Prüflinge zeigen, dass sie 1. Betriebsvorschriften, Arbeitsschutzbestimmungen und andere sicherheitsrelevante Bestimmungen beachten, -- der Situation entsprechend kommunizieren, 3. die Auswirkungen des eigenen Handelns auf Sicherheit, Pünktlichkeit und Kundenzufriedenheit beachten können. (5) Die Prüflinge sollen im Prüfungsbereich Abweichungen vom Regelbetrieb nach vorgegebenen betrieblichen Situationen, Arbeitsaufträge des Bahnbetriebs bei Abweichungen vom Regelbetrieb, Störungen oder Unregelmäßigkeiten in einem situationsbezogenen Fachgespräch von höchstens 30 Minuten Dauer oder an einem Simulator in höchstens 60 Minuten lösen. Dabei sollen die Prüflinge zeigen, dass sie 1. Maßnahmen zur Weiterführung des Bahnbetriebs bei Arbeiten an Infrastruktureinrichtungen sowie bei Störungen und gefährlichen Ereignissen ergreifen, -- 5. die Auswirkungen des eigenen Handelns auf Sicherheit, Pünktlichkeit und Kundenzufriedenheit beachten können. (6) Die Prüflinge sollen im Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde in höchstens 60 Minuten praxisbezogene handlungsorientierte Aufgaben schriftlich bearbeiten und dabei zeigen, dass sie allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt darstellen und beurteilen können. (7) Bei der Ermittlung des Gesamtergebnisses haben die einzelnen Prüfungsbereiche das folgende Gewicht: -- Sozialkunde. Dabei sind Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes, Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, Umweltschutz, betriebliche und technische Kommunikation, Kundenkommunikation, Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse, Eisenbahnbetrieb sowie logistische Prozesse und Qualitätsmanagement zu berücksichtigen. (3) Die Prüflinge sollen im Prüfungsbereich Zugfahrt in höchstens 60 Minuten Arbeitsaufgaben durchführen sowie begleitende situative Fachgesprächsphasen von insgesamt höchstens 10 Minuten führen. Dabei sollen die Prüflinge zeigen, dass sie 1. Arbeitsaufträge entgegennehmen und beurteilen, Informationen beschaffen, technische und organisatorische Schnittstellen beachten, Lösungen unter betrieblichen, technischen, betriebswirtschaftlichen und ökologischen Gesichtspunkten -- 3. der Situation entsprechend kommunizieren und 4. eine Zugfahrt durchführen können. Insbesondere sollen die Prüflinge dabei zeigen, dass sie die Betriebssicherheit berücksichtigen. (4) Die Prüflinge sollen im Prüfungsbereich Betriebsdienst in höchstens 120 Minuten nach vorgegebenen betrieblichen Situationen Aufgaben des Bahnbetriebs schriftlich lösen. Dabei sollen die Prüflinge zeigen, dass sie 1. die Bedeutung von Signalen erklären, 2. -- 3. Auswirkungen des eigenen Handelns auf Sicherheit, Pünktlichkeit und Kundenzufriedenheit beachten können. (5) Die Prüflinge sollen im Prüfungsbereich Prüfen von Triebfahrzeugen in höchstens 60 Minuten Arbeitsaufträge am Triebfahrzeug durchführen und mit aufgabenspezifischen Unterlagen dokumentieren sowie begleitende situative Fachgesprächsphasen von insgesamt höchstens 15 Minuten führen. Dabei sollen die Prüflinge zeigen, dass sie 1. Triebfahrzeuge unter Berücksichtigung der funktionalen Zusammenhänge von Antriebs-, Steuerungs- und Bremssystemen prüfen, -- 5. Auswirkungen des eigenen Handelns auf Sicherheit, Pünktlichkeit und Kundenzufriedenheit beachten können. (6) Die Prüflinge sollen im Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde in höchstens 60 Minuten praxisbezogene handlungsorientierte Aufgaben schriftlich bearbeiten und dabei zeigen, dass sie allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt darstellen und beurteilen können. (7) Bei der Ermittlung des Gesamtergebnisses haben die einzelnen Prüfungsbereiche das folgende Gewicht: 4. die Diensteinteilung des Betriebspersonals vom Standpunkt der Sicherheit aus zu überwachen. (2) Der Betriebsleiter kann sich zur Erfüllung seiner Aufgaben örtlicher Betriebsleiter bedienen. Diese müssen die Voraussetzungen und Anforderungen an Betriebsbeamte im Sinne des Fünften Abschnittes der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) erfüllen. (3) Der Betriebsleiter berät das Eisenbahnunternehmen und die für die Führung der Geschäfte bestellten Personen in allen Angelegenheiten, die für die Sicherheit der Eisenbahn bedeutsam sein können. Er ist insbesondere verpflichtet, -- 2004/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über Eisenbahnsicherheit in der Gemeinschaft und zur Änderung der Richtlinie 95/18/EG des Rates über die Erteilung von Genehmigungen an Eisenbahnunternehmen und der Richtlinie 2001/14/EG über die Zuweisung von Fahrwegkapazität der Eisenbahn, die Erhebung von Entgelten für die Nutzung von Eisenbahninfrastruktur und die Sicherheitsbescheinigung (ABl. EU Nr. L 164 S. 44, Nr. L 220 S. 16) enthalten muss. Ferner haben sie diese Geschäftsanweisung ihren Beschäftigten zugänglich zu machen und der zuständigen Aufsichtsbehörde vorzulegen. (2) Sie haben Änderungen der Aufgaben des Betriebsleiters und die Abberufung eines Betriebsleiters oder dessen Stellvertreter unverzüglich der zuständigen Aufsichtsbehörde anzuzeigen. (3) Sie haben durch organisatorische Maßnahmen im Unternehmen -- erbringen, haben Betriebsleiter und deren Stellvertreter bis zum 28. Februar 2001 zu bestellen. Diesen Eisenbahnen wird die Bestätigung nach § 2 Abs. 1 auch erteilt, wenn der bestellte Betriebsleiter und dessen Stellvertreter mindestens drei Jahre als Ingenieur in leitender Funktion bei einer öffentlichen Eisenbahn tätig war und der Antrag auf Bestätigung bis zum 30. April 2001 gestellt wird. Die bestellte Person muss zuvor keine Prüfung nach der Eisenbahnbetriebsleiter-Prüfungsverordnung ablegen. Einem Ingenieur gleichgestellt ist, wer mindestens drei Jahre bei einer öffentlichen Eisenbahn in leitender Funktion in einem Fachbereich tätig gewesen ist, zu dem im erheblichen Umfang der Bau oder der Betrieb von Eisenbahnen gehört. § 2 Abs. 4 Nr. 2 und 3 bleibt unberührt. zum Seitenanfang oder gemeinsame Standpunkte annimmt oder andere Beschluesse fasst, - einen Beschluss zur Durchfuehrung einer gemeinsamen Aktion oder eines gemeinsamen Standpunktes fasst. Erklaert ein Mitglied des Rates, dass es aus wichtigen Gruenden der nationalen Politik, die es auch nennen muss, die Absicht hat, einen mit qualifizierter Mehrheit zu fassenden Beschluss abzulehnen, so erfolgt keine Abstimmung. Der Rat kann mit qualifizierter Mehrheit verlangen, dass die Frage zur einstimmigen Beschlussfassung an den Europaeischen Rat verwiesen wird. Die Stimmen der Mitglieder des Rates werden nach Artikel 148 Absatz 2 -- qualifizierter Mehrheit beschliesst, auf Antrag der betreffenden Mitgliedstaaten erteilt, nachdem die Kommission ersucht wurde, hierzu Stellung zu nehmen; der Antrag wird auch dem Europaeischen Parlament zugeleitet. Erklaert ein Mitglied des Rates, dass es aus wichtigen Gruenden der nationalen Politik, die es auch nennen muss, die Absicht hat, eine mit qualifizierter Mehrheit zu erteilende Ermaechtigung abzulehnen, so erfolgt keine Abstimmung. Der Rat kann mit qualifizierter Mehrheit verlangen, dass die Frage zur einstimmigen Beschlussfassung an den Europaeischen Rat verwiesen wird. Die Stimmen der Mitglieder des Rates werden nach Artikel 148 Absatz 2 -- (2) Die Ermaechtigung nach Absatz 1 wird vom Rat mit qualifizierter Mehrheit auf Vorschlag der Kommission und nach Anhoerung des Europaeischen Parlaments erteilt. Erklaert ein Mitglied des Rates, dass es aus wichtigen Gruenden der nationalen Politik, die es auch nennen muss, die Absicht hat, eine mit qualifizierter Mehrheit zu erteilende Ermaechtigung abzulehnen, so erfolgt keine Abstimmung. Der Rat kann mit qualifizierter Mehrheit verlangen, dass die Frage zur einstimmigen Beschlussfassung an den in der Zusammensetzung der Staats- und Regierungschefs tagenden Rat verwiesen wird. -- Anhoerung des Europaeischen Parlaments. (2) Nach Ablauf dieser fuenf Jahre - handelt der Rat auf der Grundlage von Vorschlaegen der Kommission; die Kommission prueft jeden Antrag eines Mitgliedstaats, wonach sie dem Rat einen Vorschlag unterbreiten soll; - fasst der Rat einstimmig nach Anhoerung des Europaeischen Parlaments einen Beschluss, wonach auf alle Bereiche oder Teile der Bereiche, die unter diesen Titel fallen, das Verfahren des Artikels 189 b anzuwenden ist und die Bestimmungen ueber die Zustaendigkeit des Gerichtshofs angepasst werden. -- - Chancengleichheit von Maennern und Frauen auf dem Arbeitsmarkt und Gleichbehandlung am Arbeitsplatz. (2) Zu diesem Zweck kann der Rat unter Beruecksichtigung der in den einzelnen Mitgliedstaaten bestehenden Bedingungen und technischen Regelungen durch Richtlinien Mindestvorschriften erlassen, die schrittweise anzuwenden sind. Diese Richtlinien sollen keine verwaltungsmaessigen, finanziellen oder rechtlichen Auflagen vorschreiben, die der Gruendung und Entwicklung von kleinen und mittleren Unternehmen entgegenstehen. Der Rat beschliesst gemaess dem Verfahren des Artikels 189 b nach Anhoerung des Wirtschafts- und Sozialausschusses sowie des Ausschusses -- (4) Ein Mitgliedstaat kann den Sozialpartnern auf deren gemeinsamen Antrag die Durchfuehrung von aufgrund der Absaetze 2 und 3 angenommenen Richtlinien uebertragen. In diesem Fall vergewissert sich der Mitgliedstaat, dass die Sozialpartner spaetestens zu dem Zeitpunkt, zu dem eine Richtlinie nach Artikel 189 umgesetzt sein muss, im Weg einer Vereinbarung die erforderlichen Vorkehrungen getroffen haben; dabei hat der Mitgliedstaat alle erforderlichen Massnahmen zu treffen, um jederzeit gewaehrleisten zu koennen, dass die durch diese Richtlinie vorgeschriebenen Ergebnisse erzielt werden. (5) Die aufgrund dieses Artikels erlassenen Bestimmungen hindern die -- wobei sie fuer Ausgewogenheit bei der Unterstuetzung der Parteien sorgt. (2) Zu diesem Zweck hoert die Kommission vor Unterbreitung von Vorschlaegen im Bereich der Sozialpolitik die Sozialpartner zu der Frage, wie eine Gemeinschaftsaktion gegebenenfalls ausgerichtet werden sollte. (3) Haelt die Kommission nach dieser Anhoerung eine Gemeinschaftsmassnahme fuer zweckmaessig, so hoert sie die Sozialpartner zum Inhalt des in Aussicht genommenen Vorschlags. Die Sozialpartner uebermitteln der Kommission eine Stellungnahme oder gegebenenfalls eine Empfehlung. -- Abgeordneten des Europaeischen Parlaments im Anhang zum Beschluss des Rates vom 20. September 1976 wird nach Massgabe dieses Artikels geaendert. 1. Dem Artikel 2 wird folgender Absatz angefuegt: _~Wird dieser Artikel geaendert, so muss durch die Zahl der in jedem Mitgliedstaat gewaehlten Abgeordneten eine angemessene Vertretung der Voelker der in der Gemeinschaft zusammengeschlossenen Staaten gewaehrleistet sein." 2. In Artikel 6 Absatz 1 wird nach dem fuenften Gedankenstrich folgender Gedankenstrich eingefuegt: -- Oesterreich 21 Portugal 25 Finnland 16 Schweden 22 Vereinigtes Koenigreich 87. Wird dieser Absatz geaendert, so muss durch die Zahl der in jedem Mitgliedstaat gewaehlten Abgeordneten eine angemessene Vertretung der Voelker der in der Gemeinschaft zusammengeschlossenen Staaten gewaehrleistet sein." b) Nach den neuen Absaetzen 1 und 2 wird der Wortlaut des Artikels 3 Absatz 1 des genannten Akts als Absatz 3 eingefuegt; dieser neue Absatz -- Oesterreich 21 Portugal 25 Finnland 16 Schweden 22 Vereinigtes Koenigreich 87. Wird dieser Absatz geaendert, so muss durch die Zahl der in jedem Mitgliedstaat gewaehlten Abgeordneten eine angemessene Vertretung der Voelker der in der Gemeinschaft zusammengeschlossenen Staaten gewaehrleistet sein." b) Nach den neuen Absaetzen 1 und 2 wird der Wortlaut des Artikels 3 Absatz 1 des genannten Akts als Absatz 3 eingefuegt; dieser neue Absatz -- Oesterreich 21 Portugal 25 Finnland 16 Schweden 22 Vereinigtes Koenigreich 87. Wird dieser Absatz geaendert, so muss durch die Zahl der in jedem Mitgliedstaat gewaehlten Abgeordneten eine angemessene Vertretung der Voelker der in der Gemeinschaft zusammengeschlossenen Staaten gewaehrleistet sein." b) Nach den neuen Absaetzen 1 und 2 wird der Wortlaut des Artikels 3 Absatz 1 des genannten Akts als Absatz 3 eingefuegt; dieser neue Absatz -- f) Die Liste der Unterzeichner wird gestrichen. Artikel 9 (1) Unbeschadet der nachfolgenden Absaetze, mit denen die wesentlichen Elemente ihrer Bestimmungen beibehalten werden sollen, werden das Abkommen vom 25. Maerz 1957 ueber gemeinsame Organe fuer die Europaeischen Gemeinschaften und der Vertrag vom 8. April 1965 zur Einsetzung eines gemeinsamen Rates und einer gemeinsamen Kommission der Europaeischen Gemeinschaften, jedoch mit Ausnahme des in Absatz 5 genannten Protokolls, aufgehoben. -- MIT RUeCKSICHT auf die besondere Position Daenemarks, MIT RUeCKSICHT darauf, dass Irland und das Vereinigte Koenigreich Grossbritannien und Nordirland nicht Vertragsparteien der genannten Uebereinkommen sind und diese nicht unterzeichnet haben, dass es diesen Mitgliedstaaten jedoch ermoeglicht werden sollte, einzelne oder alle Bestimmungen dieser Uebereinkommen anzunehmen, IN DER ERKENNTNIS, dass es infolgedessen erforderlich ist, auf die im Vertrag ueber die Europaeische Union und im Vertrag zur Gruendung der Europaeischen Gemeinschaft enthaltenen Bestimmungen ueber eine verstaerkte Zusammenarbeit zwischen einigen Mitgliedstaaten zurueckzugreifen, und dass diese Bestimmungen nur als letztes Mittel genutzt werden sollten, MIT RUeCKSICHT darauf, dass es notwendig ist, ein besonderes Verhaeltnis zur Republik Island und zum Koenigreich Norwegen aufrechtzuerhalten, nachdem diese beiden Staaten ihre Absicht bekraeftigt haben, sich durch die obengenannten Bestimmungen auf der Grundlage des am 19. Dezember 1996 in Luxemburg unterzeichneten -- Artikel 4 Irland und das Vereinigte Koenigreich Grossbritannien und Nordirland, die durch den Schengen-Besitzstand nicht gebunden sind, koennen jederzeit beantragen, dass einzelne oder alle Bestimmungen dieses Besitzstands auch auf sie Anwendung finden sollen. Der Rat beschliesst einstimmig ueber einen solchen Antrag, wobei die Einstimmigkeit mit den Stimmen seiner in Artikel 1 genannten Mitglieder und der Stimme des Vertreters der Regierung des betreffenden Staates zustandekommt. -- Einbeziehung des Schengen-Besitzstands in den Rahmen der Europaeischen Union. Artikel 8 Irland kann dem Praesidenten des Rates schriftlich mitteilen, dass dieses Protokoll nicht mehr fuer Irland gelten soll. In diesem Fall gelten fuer Irland die ueblichen Vertragsbestimmungen. Protokoll ueber die Position Daenemarks DIE HOHEN VERTRAGSPARTEIEN - -- des Vertrags ueber die Europaeische Union die Rechtsvorschriften einhaelt, IN DER ERWAeGUNG, dass nach Artikel O des Vertrags ueber die Europaeische Union jeder europaeische Staat, der beantragt, Mitglied der Union zu werden, die in Artikel F Absatz 1 des Vertrags ueber die Europaeische Union genannten Grundsaetze achten muss, EINGEDENK dessen, dass Artikel 236 des Vertrags zur Gruendung der Europaeischen Gemeinschaft ein Verfahren fuer die Aussetzung bestimmter Rechte im Falle einer schwerwiegenden und anhaltenden Verletzung dieser Grundsaetze durch einen Mitgliedstaat vorsieht, -- gemeinschaftlichen Besitzstands und des institutionellen Gleichgewichts; dabei werden die vom Gerichtshof aufgestellten Grundsaetze fuer das Verhaeltnis zwischen einzelstaatlichem Recht und Gemeinschaftsrecht nicht beruehrt, und Artikel F Absatz 4 des Vertrags ueber die Europaeische Union, wonach sich die Union mit den Mitteln ausstattet, _~die zum Erreichen ihrer Ziele und zur Durchfuehrung ihrer Politiken erforderlich sind", sollte Rechnung getragen werden. 3. Das Subsidiaritaetsprinzip stellt nicht die Befugnisse in Frage, ueber die die Europaeische Gemeinschaft aufgrund des Vertrags entsprechend der Auslegung des Gerichtshofs verfuegt. Die in Artikel 3 b Absatz 2 des Vertrags genannten Kriterien gelten fuer Bereiche, fuer die die Gemeinschaft nicht die ausschliessliche Zustaendigkeit besitzt. Das Subsidiaritaetsprinzip ist eine Richtschnur dafuer, wie diese Befugnisse auf Gemeinschaftsebene auszuueben sind. Die Subsidiaritaet ist ein dynamisches Konzept und sollte unter Beruecksichtigung der im Vertrag festgelegten Ziele angewendet werden. Nach dem Subsidiaritaetsprinzip kann die Taetigkeit der Gemeinschaft im Rahmen ihrer Befugnisse sowohl erweitert werden, wenn die Umstaende dies erfordern, als auch eingeschraenkt oder eingestellt werden, wenn sie nicht mehr gerechtfertigt ist. 4. Jeder Vorschlag fuer gemeinschaftliche Rechtsvorschriften wird begruendet, um zu rechtfertigen, dass dabei die Grundsaetze der Subsidiaritaet und der Verhaeltnismaessigkeit eingehalten werden; die Feststellung, dass ein Gemeinschaftsziel besser auf Gemeinschaftsebene erreicht werden kann, muss auf qualitativen oder - soweit moeglich - auf quantitativen Kriterien beruhen. 5. Massnahmen der Gemeinschaft sind nur gerechtfertigt, wenn beide Bedingungen des Subsidiaritaetsprinzips erfuellt sind: Die Ziele der in Betracht gezogenen Massnahmen koennen nicht ausreichend durch Massnahmen der Mitgliedstaaten im Rahmen ihrer Verfassungsordnung erreicht werden und koennen daher besser durch Massnahmen der Gemeinschaft erreicht werden. Folgende Leitlinien sollten bei der Pruefung der Frage, ob die genannte Voraussetzung erfuellt ist, befolgt werden: - Der betreffende Bereich weist transnationale Aspekte auf, die durch Massnahmen der Mitgliedstaaten nicht ausreichend geregelt werden koennen, -- - Massnahmen auf Gemeinschaftsebene wuerden wegen ihres Umfangs oder ihrer Wirkungen im Vergleich zu Massnahmen auf der Ebene der Mitgliedstaaten deutliche Vorteile mit sich bringen. 6. Fuer Massnahmen der Gemeinschaft ist eine moeglichst einfache Form zu waehlen, wobei darauf geachtet werden muss, dass das Ziel der Massnahme in zufriedenstellender Weise erreicht wird und die Massnahme tatsaechlich zur Anwendung gelangt. Die Rechtsetzungstaetigkeit der Gemeinschaft sollte ueber das erforderliche Mass nicht hinausgehen. Dementsprechend waere unter sonst gleichen Gegebenheiten eine Richtlinie einer Verordnung und eine Rahmenrichtlinie einer detaillierten Massnahme vorzuziehen. Richtlinien nach Massgabe des Artikels 189 des Vertrags, die fuer jeden Mitgliedstaat, an den sie gerichtet sind, hinsichtlich des zu erreichenden Ziels verbindlich sind, ueberlassen den innerstaatlichen Stellen die Wahl der Form und der Mittel. 7. Was Art und Umfang des Handelns der Gemeinschaft betrifft, so sollte bei Massnahmen der Gemeinschaft so viel Raum fuer nationale Entscheidungen bleiben, wie dies im Einklang mit dem Ziel der Massnahme und den Anforderungen des Vertrags moeglich ist. Unter Einhaltung der gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften sollten bewaehrte nationale Regelungen sowie Struktur und Funktionsweise der Rechtssysteme der Mitgliedstaaten geachtet werden. Den Mitgliedstaaten sollten in den Gemeinschaftsmassnahmen Alternativen zur Erreichung der Ziele der Massnahmen angeboten werden, sofern dies fuer eine ordnungsgemaesse Durchfuehrung der Massnahmen angemessen und erforderlich ist. 8. Fuehrt die Anwendung des Subsidiaritaetsprinzips dazu, dass ein Taetigwerden der Gemeinschaft unterbleibt, so muessen die Mitgliedstaaten bei ihren Taetigkeiten den allgemeinen Vorschriften des Artikels 5 des Vertrags genuegen, indem sie alle geeigneten Massnahmen zur Erfuellung ihrer Verpflichtungen aus dem Vertrag treffen und alle Massnahmen, welche die Verwirklichung der Ziele des Vertrags gefaehrden koennten, unterlassen. 9. Unbeschadet ihres Initiativrechts sollte die Kommission - vor der Unterbreitung von Vorschlaegen fuer Rechtsvorschriften ausser im Falle besonderer Dringlichkeit oder Vertraulichkeit umfassende Anhoerungen durchfuehren und in jedem geeigneten Fall Konsultationsunterlagen veroeffentlichen; -- vom Lagezentrum und vom Satellitenzentrum der WEU wahrzunehmen sind. - Die WEU hat zahlreiche Massnahmen ergriffen, die es ihr ermoeglicht haben, ihre operationelle Rolle auszubauen (Planungsstab, Lagezentrum, Satellitenzentrum). Die Verbesserung der Funktionsweise der militaerischen Komponenten am WEU-Sitz und die Einrichtung eines dem Rat unterstehenden Militaerausschusses sollen zu einer weiteren Verstaerkung der Strukturen fuehren, die fuer die erfolgreiche Vorbereitung und Durchfuehrung der WEU-Operationen wichtig sind. - Um den assoziierten Mitgliedern und den Beobachterstaaten eine Teilnahme an allen Operationen zu ermoeglichen, wird die WEU auch pruefen, welche Modalitaeten erforderlich sind, damit die assoziierten -- 23. Erklaerung zu den in Artikel 109 r des Vertrags zur Gruendung der Europaeischen Gemeinschaft genannten Anreizmassnahmen Die Konferenz kommt ueberein, dass die Anreizmassnahmen nach Artikel 109 r des Vertrags zur Gruendung der Europaeischen Gemeinschaft stets folgende Angaben enthalten sollten: - die Gruende fuer ihre Annahme auf der Grundlage einer objektiven Beurteilung ihrer Notwendigkeit und des Vorhandenseins eines zusaetzlichen Nutzens auf Gemeinschaftsebene; - ihre Geltungsdauer, die fuenf Jahre nicht ueberschreiten sollte; - die Obergrenze fuer ihre Finanzierung, die den Anreizcharakter solcher Massnahmen widerspiegeln sollte. 24. Erklaerung zu Artikel 109 r des Vertrags zur Gruendung der Europaeischen Gemeinschaft Es gilt als vereinbart, dass Ausgaben nach Artikel 109 r des Vertrags zur Gruendung der Europaeischen Gemeinschaft unter Rubrik 3 der -- Rechtsvorschriften zu aendern. 28. Erklaerung zu Artikel 119 Absatz 4 des Vertrags zur Gruendung der Europaeischen Gemeinschaft Massnahmen der Mitgliedstaaten nach Artikel 119 Absatz 4 des Vertrags zur Gruendung der Europaeischen Gemeinschaft sollten in erster Linie der Verbesserung der Lage der Frauen im Arbeitsleben dienen. 29. Erklaerung zum Sport Die Konferenz unterstreicht die gesellschaftliche Bedeutung des Sports, insbesondere die Rolle, die dem Sport bei der Identitaetsfindung und der Begegnung der Menschen zukommt. Die Konferenz appelliert daher an die Gremien der Europaeischen Union, bei wichtigen, den Sport betreffenden Fragen die Sportverbaende anzuhoeren. In diesem Zusammenhang sollten die Besonderheiten des Amateursports besonders beruecksichtigt werden. 30. Erklaerung zu den Inselgebieten Die Konferenz ist sich dessen bewusst, dass Inselgebiete unter strukturellen Nachteilen leiden, die mit ihrer Insellage verknuepft sind und die als staendige Gegebenheiten ihre wirtschaftliche und soziale Entwicklung beeintraechtigen. Die Konferenz stellt dementsprechend fest, dass das Gemeinschaftsrecht diesen Nachteilen Rechnung tragen muss und dass - soweit gerechtfertigt - spezielle Massnahmen zugunsten dieser Gebiete getroffen werden koennen, um diese zu fairen Bedingungen besser in den Binnenmarkt einzugliedern. 31. Erklaerung zu dem Beschluss des Rates vom 13. Juli 1987 -- damit eine optimale Aufteilung zwischen herkoemmlichen Ressorts und spezifischen Aufgabenbereichen gewaehrleistet wird. In diesem Zusammenhang vertritt die Konferenz die Auffassung, dass der Praesident der Kommission sowohl bei der Zuweisung der Aufgaben innerhalb des Kollegiums als auch bei jeder Neuordnung dieser Aufgaben waehrend der Amtszeit einen grossen Ermessensspielraum haben muss. Die Konferenz nimmt ebenfalls Kenntnis von der Absicht der Kommission, gleichlaufend eine Neugliederung ihrer Dienststellen in Angriff zu nehmen. Sie nimmt insbesondere zur Kenntnis, dass es wuenschenswert ist, einem Vizepraesidenten die Zustaendigkeit fuer die Aussenbeziehungen zuzuweisen. -- Kommission auf, alle Anstrengungen zu unternehmen, damit sichergestellt ist, dass das Mitentscheidungsverfahren moeglichst zuegig verlaeuft. Sie weist darauf hin, wie wichtig es ist, dass die in Artikel 189 b des Vertrags zur Gruendung der Europaeischen Gemeinschaft festgelegten Fristen strikt eingehalten werden, und bekraeftigt, dass auf die in Absatz 7 jenes Artikels vorgesehene Fristverlaengerung nur zurueckgegriffen werden sollte, wenn dies unbedingt erforderlich ist. In keinem Fall sollten zwischen der zweiten Lesung im Europaeischen Parlament und dem Ausgang des Verfahrens im Vermittlungsausschuss mehr als neun Monate verstreichen. 35. Erklaerung zu Artikel 191 a Absatz 1 des Vertrags zur Gruendung der Europaeischen Gemeinschaft -- Entwicklung der Laender und Gebiete und die Herstellung enger Wirtschaftsbeziehungen zwischen ihnen und der gesamten Gemeinschaft ist. Daher fordert die Konferenz den Rat auf, dieses Assoziierungssystem nach Artikel 136 des Vertrags zur Gruendung der Europaeischen Gemeinschaft bis Februar 2000 zu ueberpruefen; dabei sollen vier Ziele verfolgt werden: - wirksamere Foerderung der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung der UeLG; - Vertiefung der Wirtschaftsbeziehungen zwischen den UeLG und der -- Europaeischen Gemeinschaften, C 166 vom 17. 6. 1993, S. 1). Die Konferenz ist der Auffassung, dass die drei am Verfahren fuer die Annahme gemeinschaftlicher Rechtsvorschriften beteiligten Organe, naemlich das Europaeische Parlament, der Rat und die Kommission, Leitlinien fuer die redaktionelle Qualitaet dieser Vorschriften festlegen sollten. Sie weist ferner darauf hin, dass die gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften zugaenglicher gemacht werden sollten, und begruesst in dieser Hinsicht die Annahme und erste Anwendung des beschleunigten Arbeitsverfahrens fuer die amtliche Kodifizierung von Rechtstexten, das durch die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 20. Dezember 1994 festgelegt wurde (Amtsblatt der Europaeischen Gemeinschaften, C 102 vom 4. 4. 1996, S. 2). Die Konferenz erklaert deshalb, dass das Europaeische Parlament, der Rat und die Kommission - einvernehmlich Leitlinien zur Verbesserung der redaktionellen Qualitaet der gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften festlegen und bei der Pruefung von Vorschlaegen oder Entwuerfen fuer gemeinschaftliche Rechtsakte diese Leitlinien zugrunde legen und die internen organisatorischen Massnahmen ergreifen sollten, die sie fuer eine angemessene Durchfuehrung der Leitlinien als erforderlich erachten; - alles daran setzen sollten, um die Kodifizierung von Rechtstexten zu beschleunigen. 40. Erklaerung zu dem Verfahren beim Abschluss internationaler Uebereinkuenfte durch die Europaeische Gemeinschaft fuer Kohle und Stahl -- Die Konferenz ist der Ansicht, dass sich das Europaeische Parlament, der Rat und die Kommission, wenn sie aufgrund des Vertrags ueber die Gruendung der Europaeischen Gemeinschaft fuer Kohle und Stahl und des Vertrags zur Gruendung der Europaeischen Atomgemeinschaft handeln, von den im Rahmen des Vertrags zur Gruendung der Europaeischen Gemeinschaft geltenden Vorschriften ueber die Transparenz, den Zugang zu Dokumenten und die Bekaempfung von Betruegereien leiten lassen sollten. 42. Erklaerung ueber die Konsolidierung der Vertraege Die Hohen Vertragsparteien sind uebereingekommen, dass die waehrend dieser Regierungskonferenz begonnene technische Arbeit moeglichst zuegig mit dem Ziel fortgesetzt wird, eine konsolidierte Fassung aller -- Europaeischen Gemeinschaften vom 30. November/1. Dezember 1992 ueber offensichtlich unbegruendete Asylantraege und der Entschliessung des Rates vom 20. Juni 1995 ueber die Mindestgarantien fuer Asylverfahren anerkennt, jedoch die Frage des Missbrauchs von Asylverfahren und geeigneter schneller Verfahren, die es gestatten, auf die Pruefung offensichtlich unbegruendeter Asylantraege zu verzichten, weiter geprueft werden sollte, damit neue Verbesserungen zur Beschleunigung dieser Verfahren eingefuehrt werden koennen. 50. Erklaerung zum Protokoll ueber die Organe im Hinblick auf die Erweiterung der Europaeischen Union Es wird vereinbart, dass die Geltungsdauer des Beschlusses des Rates -- unerlaessliche Voraussetzung fuer den Abschluss der ersten Beitrittsverhandlungen ist. Sie sind entschlossen, die aufgrund des Protokolls betreffend die Zusammensetzung der Kommission und die Stimmenwaegung erforderlichen Massnahmen zu erlassen, und vertreten die Auffassung, dass eine erhebliche Ausweitung des Rueckgriffs auf eine Abstimmung mit qualifizierter Mehrheit zu den wesentlichen Elementen gehoert, denen Rechnung getragen werden sollte. 7. Erklaerung Frankreichs zur Lage der ueberseeischen Departements hinsichtlich des Protokolls zur Einbeziehung des Schengen-Besitzstands in den Rahmen der Europaeischen Union Frankreich ist der Ansicht, dass die Durchfuehrung des Protokolls zur -- oder gemeinsame Standpunkte annimmt oder andere Beschluesse fasst, - einen Beschluss zur Durchfuehrung einer gemeinsamen Aktion oder eines gemeinsamen Standpunkts fasst. Erklaert ein Mitglied des Rates, dass es aus wichtigen Gruenden der nationalen Politik, die es auch nennen muss, die Absicht hat, einen mit qualifizierter Mehrheit zu fassenden Beschluss abzulehnen, so erfolgt keine Abstimmung. Der Rat kann mit qualifizierter Mehrheit verlangen, dass die Frage zur einstimmigen Beschlussfassung an den Europaeischen Rat verwiesen wird. Die Stimmen der Mitglieder des Rates werden nach Artikel 205 Absatz 2 -- qualifizierter Mehrheit beschliesst, auf Antrag der betreffenden Mitgliedstaaten erteilt, nachdem die Kommission ersucht wurde, hierzu Stellung zu nehmen; der Antrag wird auch dem Europaeischen Parlament zugeleitet. Erklaert ein Mitglied des Rates, dass es aus wichtigen Gruenden der nationalen Politik, die es auch nennen muss, die Absicht hat, eine mit qualifizierter Mehrheit zu erteilende Ermaechtigung abzulehnen, so erfolgt keine Abstimmung. Der Rat kann mit qualifizierter Mehrheit verlangen, dass die Frage zur einstimmigen Beschlussfassung an den Europaeischen Rat verwiesen wird. Die Stimmen der Mitglieder des Rates werden nach Artikel 205 Absatz 2 -- unwiderrufliche Festlegung der Wechselkurse im Hinblick auf die Einfuehrung einer einheitlichen Waehrung, der ECU, sowie die Festlegung und Durchfuehrung einer einheitlichen Geld- sowie Wechselkurspolitik, die beide vorrangig das Ziel der Preisstabilitaet verfolgen und unbeschadet dieses Zieles die allgemeine Wirtschaftspolitik in der Gemeinschaft unter Beachtung des Grundsatzes einer offenen Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb unterstuetzen sollen. (3) Diese Taetigkeit der Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft setzt die Einhaltung der folgenden richtungweisenden Grundsaetze voraus: stabile Preise, gesunde oeffentliche Finanzen und monetaere Rahmenbedingungen sowie eine dauerhaft finanzierbare Zahlungsbilanz. -- (2) Die Ermaechtigung nach Absatz 1 wird vom Rat mit qualifizierter Mehrheit auf Vorschlag der Kommission und nach Anhoerung des Europaeischen Parlaments erteilt. Erklaert ein Mitglied des Rates, dass es aus wichtigen Gruenden der nationalen Politik, die es auch nennen muss, die Absicht hat, eine mit qualifizierter Mehrheit zu erteilende Ermaechtigung abzulehnen, so erfolgt keine Abstimmung. Der Rat kann mit qualifizierter Mehrheit verlangen, dass die Frage zur einstimmigen Beschlussfassung an den in der Zusammensetzung der Staats- und Regierungschefs tagenden Rat verwiesen wird. -- Absatz 1 genannten Grundsaetzen widerspricht oder die Tragweite der Artikel ueber das Verbot von Zoellen und mengenmaessigen Beschraenkungen zwischen den Mitgliedstaaten einengt. (3) Ist mit einem staatlichen Handelsmonopol eine Regelung zur Erleichterung des Absatzes oder der Verwertung landwirtschaftlicher Erzeugnisse verbunden, so sollen bei der Anwendung dieses Artikels gleichwertige Sicherheiten fuer die Beschaeftigung und Lebenshaltung der betreffenden Erzeuger gewaehrleistet werden. TITEL II DIE LANDWIRTSCHAFT -- Artikeln 33 bis 38 nicht etwas anderes bestimmt ist. (3) Die Erzeugnisse, fuer welche die Artikel 33 bis 38 gelten, sind in der diesem Vertrag als Anhang I beigefuegten Liste aufgefuehrt. (4) Mit dem Funktionieren und der Entwicklung des gemeinsamen Marktes fuer landwirtschaftliche Erzeugnisse muss die Gestaltung einer gemeinsamen Agrarpolitik Hand in Hand gehen. Artikel 33 (ex-Artikel 39) (1) Ziel der gemeinsamen Agrarpolitik ist es: -- Ein- oder Ausfuhr. Die gemeinsame Organisation hat sich auf die Verfolgung der Ziele des Artikels 33 zu beschraenken und jede Diskriminierung zwischen Erzeugern oder Verbrauchern innerhalb der Gemeinschaft auszuschliessen. Eine etwaige gemeinsame Preispolitik muss auf gemeinsamen Grundsaetzen und einheitlichen Berechnungsmethoden beruhen. (3) Um der in Absatz 1 genannten gemeinsamen Organisation die Erreichung ihrer Ziele zu ermoeglichen, koennen ein oder mehrere Ausrichtungs- oder Garantiefonds fuer die Landwirtschaft geschaffen werden. -- Anhoerung des Europaeischen Parlaments. (2) Nach Ablauf dieser fuenf Jahre - handelt der Rat auf der Grundlage von Vorschlaegen der Kommission; die Kommission prueft jeden Antrag eines Mitgliedstaats, wonach sie dem Rat einen Vorschlag unterbreiten soll; - fasst der Rat einstimmig nach Anhoerung des Europaeischen Parlaments einen Beschluss, wonach auf alle Bereiche oder Teile der Bereiche, die unter diesen Titel fallen, das Verfahren des Artikels 251 anzuwenden ist und die Bestimmungen ueber die Zustaendigkeit des Gerichtshofs angepasst werden. -- Artikel 102 Absatz 1 niedergelegt sind; - erforderlichenfalls im Hinblick auf die unter Buchstabe b vorgesehene Bewertung mehrjaehrige Programme festlegen, die die fuer die Verwirklichung der Wirtschafts- und Waehrungsunion notwendige dauerhafte Konvergenz, insbesondere hinsichtlich der Preisstabilitaet und gesunder oeffentlicher Finanzen, gewaehrleisten sollen; b) der Rat auf der Grundlage eines Berichtes der Kommission die Fortschritte bei der Konvergenz im Wirtschafts- und Waehrungsbereich, insbesondere hinsichtlich der Preisstabilitaet und gesunder oeffentlicher Finanzen, sowie bei der Umsetzung der gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften ueber den Binnenmarkt bewerten. -- - Chancengleichheit von Maennern und Frauen auf dem Arbeitsmarkt und Gleichbehandlung am Arbeitsplatz. (2) Zu diesem Zweck kann der Rat unter Beruecksichtigung der in den einzelnen Mitgliedstaaten bestehenden Bedingungen und technischen Regelungen durch Richtlinien Mindestvorschriften erlassen, die schrittweise anzuwenden sind. Diese Richtlinien sollen keine verwaltungsmaessigen, finanziellen oder rechtlichen Auflagen vorschreiben, die der Gruendung und Entwicklung von kleinen und mittleren Unternehmen entgegenstehen. Der Rat beschliesst gemaess dem Verfahren des Artikels 251 nach Anhoerung des Wirtschafts- und Sozialausschusses sowie des Ausschusses -- (4) Ein Mitgliedstaat kann den Sozialpartnern auf deren gemeinsamen Antrag die Durchfuehrung von aufgrund der Absaetze 2 und 3 angenommenen Richtlinien uebertragen. In diesem Fall vergewissert sich der Mitgliedstaat, dass die Sozialpartner spaetestens zu dem Zeitpunkt, zu dem eine Richtlinie nach Artikel 249 umgesetzt sein muss, im Weg einer Vereinbarung die erforderlichen Vorkehrungen getroffen haben; dabei hat der Mitgliedstaat alle erforderlichen Massnahmen zu treffen, um jederzeit gewaehrleisten zu koennen, dass die durch diese Richtlinie vorgeschriebenen Ergebnisse erzielt werden. (5) Die aufgrund dieses Artikels erlassenen Bestimmungen hindern die -- wobei sie fuer Ausgewogenheit bei der Unterstuetzung der Parteien sorgt. (2) Zu diesem Zweck hoert die Kommission vor Unterbreitung von Vorschlaegen im Bereich der Sozialpolitik die Sozialpartner zu der Frage, wie eine Gemeinschaftsaktion gegebenenfalls ausgerichtet werden sollte. (3) Haelt die Kommission nach dieser Anhoerung eine Gemeinschaftsmassnahme fuer zweckmaessig, so hoert sie die Sozialpartner zum Inhalt des in Aussicht genommenen Vorschlags. Die Sozialpartner uebermitteln der Kommission eine Stellungnahme oder gegebenenfalls eine Empfehlung. -- Rahmenprogramm auf, in dem alle Aktionen der Gemeinschaft zusammengefasst werden. In dem Rahmenprogramm werden - die wissenschaftlichen und technologischen Ziele, die mit den Massnahmen nach Artikel 164 erreicht werden sollen, sowie die jeweiligen Prioritaeten festgelegt; - die Grundzuege dieser Massnahmen angegeben; - der Gesamthoechstbetrag und die Einzelheiten der finanziellen Beteiligung der Gemeinschaft am Rahmenprogramm sowie die jeweiligen -- Ziel der Assoziierung ist die Foerderung der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung der Laender und Hoheitsgebiete und die Herstellung enger Wirtschaftsbeziehungen zwischen ihnen und der gesamten Gemeinschaft. Entsprechend den in der Praeambel dieses Vertrags aufgestellten Grundsaetzen soll die Assoziierung in erster Linie den Interessen der Einwohner dieser Laender und Hoheitsgebiete dienen und ihren Wohlstand foerdern, um sie der von ihnen erstrebten wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Entwicklung entgegenzufuehren. Artikel 183 (ex-Artikel 132) -- Oesterreich 21 Portugal 25 Finnland 16 Schweden 22 Vereinigtes Koenigreich 87. Wird dieser Absatz geaendert, so muss durch die Zahl der in jedem Mitgliedstaat gewaehlten Abgeordneten eine angemessene Vertretung der Voelker der in der Gemeinschaft zusammengeschlossenen Staaten gewaehrleistet sein. (3) Die Abgeordneten werden auf fuenf Jahre gewaehlt. -- Die Zahl der Mitglieder der Kommission kann vom Rat einstimmig geaendert werden. Nur Staatsangehoerige der Mitgliedstaaten koennen Mitglieder der Kommission sein. Der Kommission muss mindestens ein Staatsangehoeriger jedes Mitgliedstaats angehoeren, jedoch duerfen nicht mehr als zwei Mitglieder der Kommission dieselbe Staatsangehoerigkeit besitzen. (2) Die Mitglieder der Kommission ueben ihre Taetigkeit in voller Unabhaengigkeit zum allgemeinen Wohl der Gemeinschaften aus. -- Jeder Mitgliedstaat kann den Gerichtshof anrufen, wenn er der Auffassung ist, dass ein anderer Mitgliedstaat gegen eine Verpflichtung aus diesem Vertrag verstossen hat. Bevor ein Mitgliedstaat wegen einer angeblichen Verletzung der Verpflichtungen aus diesem Vertrag gegen einen anderen Staat Klage erhebt, muss er die Kommission damit befassen. Die Kommission erlaesst eine mit Gruenden versehene Stellungnahme; sie gibt den beteiligten Staaten zuvor Gelegenheit zu schriftlicher und muendlicher Aeusserung in einem kontradiktorischen Verfahren. Gibt die Kommission binnen drei Monaten nach dem Zeitpunkt, in dem ein -- e) Der Rat verabschiedet mit qualifizierter Mehrheit den von der Kommission ueberprueften Vorschlag. Der Rat kann den von der Kommission ueberprueften Vorschlag nur einstimmig aendern. f) In den unter den Buchstaben c, d und e genannten Faellen muss der Rat binnen drei Monaten beschliessen. Ergeht innerhalb dieser Frist kein Beschluss, so gilt der Vorschlag der Kommission als nicht angenommen. g) Die unter den Buchstaben b und f genannten Fristen koennen im gegenseitigen Einvernehmen zwischen dem Europaeischen Parlament und dem -- Artikel 259 (ex-Artikel 195) (1) Zur Ernennung der Mitglieder des Ausschusses legt jeder Mitgliedstaat dem Rat eine Liste vor, die doppelt so viele Kandidaten enthaelt, wie seinen Staatsangehoerigen Sitze zugewiesen sind. Die Zusammensetzung des Ausschusses muss der Notwendigkeit Rechnung tragen, den verschiedenen Gruppen des wirtschaftlichen und sozialen Lebens eine angemessene Vertretung zu sichern. (2) Der Rat hoert die Kommission. Er kann die Meinung der massgeblichen europaeischen Organisationen der verschiedenen Zweige des Wirtschafts- und Soziallebens einholen, die an der Taetigkeit der Gemeinschaft -- Die Geschaeftsordnung bestimmt die Art und Weise der Zusammensetzung und regelt die Zustaendigkeit der fachlichen Gruppen und Unterausschuesse. Artikel 262 (ex-Artikel 198) Der Ausschuss muss vom Rat oder der Kommission in den in diesem Vertrag vorgesehenen Faellen gehoert werden. Er kann von diesen Organen in allen Faellen gehoert werden, in denen diese es fuer zweckmaessig erachten. Er kann von sich aus eine Stellungnahme in den Faellen abgeben, in denen er dies fuer zweckmaessig erachtet. Wenn der Rat oder die Kommission es fuer notwendig erachten, setzen sie Wahlvorschlag eingereicht wird oder wenn der Betriebsrat im vereinfachten Wahlverfahren nach § 14a zu wählen ist. (3) Zur Wahl des Betriebsrats können die wahlberechtigten Arbeitnehmer und die im Betrieb vertretenen Gewerkschaften Wahlvorschläge machen. (4) Jeder Wahlvorschlag der Arbeitnehmer muss von mindestens einem Zwanzigstel der wahlberechtigten Arbeitnehmer, mindestens jedoch von drei Wahlberechtigten unterzeichnet sein; in Betrieben mit in der Regel bis zu zwanzig wahlberechtigten Arbeitnehmern genügt die Unterzeichnung durch zwei Wahlberechtigte. In jedem Fall genügt die Unterzeichnung durch fünfzig wahlberechtigte Arbeitnehmer. (5) Jeder Wahlvorschlag einer Gewerkschaft muss von zwei Beauftragten unterzeichnet sein. § 14a Vereinfachtes Wahlverfahren für Kleinbetriebe (1) In Betrieben mit in der Regel fünf bis fünfzig wahlberechtigten -- Arbeitnehmern können der Wahlvorstand und der Arbeitgeber die Anwendung des vereinfachten Wahlverfahrens vereinbaren. § 15 Zusammensetzung nach Beschäftigungsarten und Geschlechter (1) Der Betriebsrat soll sich möglichst aus Arbeitnehmern der einzelnen Organisationsbereiche und der verschiedenen Beschäftigungsarten der im Betrieb tätigen Arbeitnehmer zusammensetzen. (2) Das Geschlecht, das in der Belegschaft in der Minderheit ist, muss mindestens entsprechend seinem zahlenmäßigen Verhältnis im Betriebsrat vertreten sein, wenn dieser aus mindestens drei Mitgliedern besteht. § 16 Bestellung des Wahlvorstands (1) Spätestens zehn Wochen vor Ablauf seiner Amtszeit bestellt der Betriebsrat einen aus drei Wahlberechtigten bestehenden Wahlvorstand und einen von ihnen als Vorsitzenden. Der Betriebsrat kann die Zahl der Wahlvorstandsmitglieder erhöhen, wenn dies zur ordnungsgemäßen Durchführung der Wahl erforderlich ist. Der Wahlvorstand muss in jedem Fall aus einer ungeraden Zahl von Mitgliedern bestehen. Für jedes Mitglied des Wahlvorstands kann für den Fall seiner Verhinderung ein Ersatzmitglied bestellt werden. In Betrieben mit weiblichen und männlichen Arbeitnehmern sollen dem Wahlvorstand Frauen und Männer angehören. Jede im Betrieb vertretene Gewerkschaft kann zusätzlich einen dem Betrieb angehörenden Beauftragten als nicht stimmberechtigtes Mitglied in den Wahlvorstand entsenden, sofern ihr nicht ein stimmberechtigtes Wahlvorstandsmitglied angehört. (2) Besteht acht Wochen vor Ablauf der Amtszeit des Betriebsrats kein -- Arbeitgeber hat den Vermittler auf dessen Verlangen zu unterstützen, insbesondere die erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Bleibt der Verständigungsversuch erfolglos, so entscheidet der Vermittler nach Beratung mit dem Arbeitgeber. Absatz 1 Satz 3 gilt entsprechend. (3) Auf die Person des Vermittlers müssen sich die Wahlvorstände einigen. Zum Vermittler kann nur ein Beschäftigter des Betriebs oder eines anderen Betriebs des Unternehmens oder Konzerns oder der Arbeitgeber bestellt werden. Kommt eine Einigung nicht zustande, so schlagen die Wahlvorstände je eine Person als Vermittler vor; durch Los wird entschieden, wer als Vermittler tätig wird. -- § 28a Übertragung von Aufgaben auf Arbeitsgruppen (1) In Betrieben mit mehr als 100 Arbeitnehmern kann der Betriebsrat mit der Mehrheit der Stimmen seiner Mitglieder bestimmte Aufgaben auf Arbeitsgruppen übertragen; dies erfolgt nach Maßgabe einer mit dem Arbeitgeber abzuschließenden Rahmenvereinbarung. Die Aufgaben müssen im Zusammenhang mit den von der Arbeitsgruppe zu erledigenden Tätigkeiten stehen. Die Übertragung bedarf der Schriftform. Für den Widerruf der Übertragung gelten Satz 1 erster Halbsatz und Satz 3 entsprechend. (2) Die Arbeitsgruppe kann im Rahmen der ihr übertragenen Aufgaben mit dem Arbeitgeber Vereinbarungen schließen; eine Vereinbarung bedarf der -- Vorsitzende hat die Mitglieder des Betriebsrats zu den Sitzungen rechtzeitig unter Mitteilung der Tagesordnung zu laden. Dies gilt auch für die Schwerbehindertenvertretung sowie für die Jugend- und Auszubildendenvertreter, soweit sie ein Recht auf Teilnahme an der Betriebsratssitzung haben. Kann ein Mitglied des Betriebsrats oder der Jugend- und Auszubildendenvertretung an der Sitzung nicht teilnehmen, so soll es dies unter Angabe der Gründe unverzüglich dem Vorsitzenden mitteilen. Der Vorsitzende hat für ein verhindertes Betriebsratsmitglied oder für einen verhinderten Jugend- und Auszubildendenvertreter das Ersatzmitglied zu laden. (3) Der Vorsitzende hat eine Sitzung einzuberufen und den Gegenstand, dessen Beratung beantragt ist, auf die Tagesordnung zu setzen, wenn -- Aussetzung nicht wiederholt werden; dies gilt auch, wenn der erste Beschluss nur unerheblich geändert wird. § 36 Geschäftsordnung Sonstige Bestimmungen über die Geschäftsführung sollen in einer schriftlichen Geschäftsordnung getroffen werden, die der Betriebsrat mit der Mehrheit der Stimmen seiner Mitglieder beschließt. § 37 Ehrenamtliche Tätigkeit, Arbeitsversäumnis -- (1) Der Betriebsrat hat einmal in jedem Kalendervierteljahr eine Betriebsversammlung einzuberufen und in ihr einen Tätigkeitsbericht zu erstatten. Liegen die Voraussetzungen des § 42 Abs. 2 Satz 1 vor, so hat der Betriebsrat in jedem Kalenderjahr zwei der in Satz 1 genannten Betriebsversammlungen als Abteilungsversammlungen durchzuführen. Die Abteilungsversammlungen sollen möglichst gleichzeitig stattfinden. Der Betriebsrat kann in jedem Kalenderhalbjahr eine weitere Betriebsversammlung oder, wenn die Voraussetzungen des § 42 Abs. 2 Satz 1 vorliegen, einmal weitere Abteilungsversammlungen durchführen, wenn dies aus besonderen Gründen zweckmäßig erscheint. (2) Der Arbeitgeber ist zu den Betriebs- und Abteilungsversammlungen -- von mindestens einem Viertel der wahlberechtigten Arbeitnehmer verpflichtet, eine Betriebsversammlung einzuberufen und den beantragten Beratungsgegenstand auf die Tagesordnung zu setzen. Vom Zeitpunkt der Versammlungen, die auf Wunsch des Arbeitgebers stattfinden, ist dieser rechtzeitig zu verständigen. (4) Auf Antrag einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft muss der Betriebsrat vor Ablauf von zwei Wochen nach Eingang des Antrags eine Betriebsversammlung nach Absatz 1 Satz 1 einberufen, wenn im vorhergegangenen Kalenderhalbjahr keine Betriebsversammlung und keine Abteilungsversammlungen durchgeführt worden sind. -- (1) Bestehen in einem Unternehmen mehrere Betriebsräte, so ist ein Gesamtbetriebsrat zu errichten. (2) In den Gesamtbetriebsrat entsendet jeder Betriebsrat mit bis zu drei Mitgliedern eines seiner Mitglieder; jeder Betriebsrat mit mehr als drei Mitgliedern entsendet zwei seiner Mitglieder. Die Geschlechter sollen angemessen berücksichtigt werden. (3) Der Betriebsrat hat für jedes Mitglied des Gesamtbetriebsrats mindestens ein Ersatzmitglied zu bestellen und die Reihenfolge des Nachrückens festzulegen. Für die Bestellung gilt Absatz 2 entsprechend. (4) Durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung kann die -- dieses Abschnitts wahr. § 55 Zusammensetzung des Konzernbetriebsrats, Stimmengewicht (1) In den Konzernbetriebsrat entsendet jeder Gesamtbetriebsrat zwei seiner Mitglieder. Die Geschlechter sollen angemessen berücksichtigt werden. (2) Der Gesamtbetriebsrat hat für jedes Mitglied des Konzernbetriebsrats mindestens ein Ersatzmitglied zu bestellen und die Reihenfolge des Nachrückens festzulegen. -- Mitgliedern, 701 bis 1000 der in § 60 Abs.1 genannten Arbeitnehmer aus 13 Mitgliedern, mehr als 1000 der in § 60 Abs. 1 genannten Arbeitnehmer aus 15 Mitgliedern. (2) Die Jugend- und Auszubildendenvertretung soll sich möglichst aus Vertretern der verschiedenen Beschäftigungsarten und Ausbildungsberufe der im Betrieb tätigen in § 60 Abs. 1 genannten Arbeitnehmer zusammensetzen. (3) Das Geschlecht, das unter den in § 60 Abs.1 genannten Arbeitnehmern in der Minderheit ist, muss mindestens entsprechend seinem zahlenmäßigen Verhältnis in der Jugend- und Auszubildendenvertretung vertreten sein, wenn diese aus mindestens drei Mitgliedern besteht. § 63 Wahlvorschriften -- die zu fassenden Beschlüsse des Betriebsrats überwiegend die in § 60 Abs. 1 genannten Arbeitnehmer betreffen. (3) Die Jugend- und Auszubildendenvertretung kann beim Betriebsrat beantragen, Angelegenheiten, die besonders die in § 60 Abs. 1 genannten Arbeitnehmer betreffen und über die sie beraten hat, auf die nächste Tagesordnung zu setzen. Der Betriebsrat soll Angelegenheiten, die besonders die in § 60 Abs. 1 genannten Arbeitnehmer betreffen, der Jugend- und Auszubildendenvertretung zur Beratung zuleiten. § 68 Teilnahme an gemeinsamen Besprechungen -- Erster Abschnitt Allgemeines § 74 Grundsätze für die Zusammenarbeit (1) Arbeitgeber und Betriebsrat sollen mindestens einmal im Monat zu einer Besprechung zusammentreten. Sie haben über strittige Fragen mit dem ernsten Willen zur Einigung zu verhandeln und Vorschläge für die Beilegung von Meinungsverschiedenheiten zu machen. (2) Maßnahmen des Arbeitskampfes zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat sind unzulässig; Arbeitskämpfe tariffähiger Parteien werden hierdurch -- Bedarf eine Einigungsstelle zu bilden. Durch Betriebsvereinbarung kann eine ständige Einigungsstelle errichtet werden. (2) Die Einigungsstelle besteht aus einer gleichen Anzahl von Beisitzern, die vom Arbeitgeber und Betriebsrat bestellt werden, und einem unparteiischen Vorsitzenden, auf dessen Person sich beide Seiten einigen müssen. Kommt eine Einigung über die Person des Vorsitzenden nicht zustande, so bestellt ihn das Arbeitsgericht. Dieses entscheidet auch, wenn kein Einverständnis über die Zahl der Beisitzer erzielt wird. (3) Die Einigungsstelle hat unverzüglich tätig zu werden. Sie fasst ihre Beschlüsse nach mündlicher Beratung mit Stimmenmehrheit. Bei der -- (2) Der Arbeitgeber hat mit dem Betriebsrat die vorgesehenen Maßnahmen und ihre Auswirkungen auf die Arbeitnehmer, insbesondere auf die Art ihrer Arbeit sowie die sich daraus ergebenden Anforderungen an die Arbeitnehmer so rechtzeitig zu beraten, dass Vorschläge und Bedenken des Betriebsrats bei der Planung berücksichtigt werden können. Arbeitgeber und Betriebsrat sollen dabei auch die gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse über die menschengerechte Gestaltung der Arbeit berücksichtigen. § 91 Mitbestimmungsrecht -- Arbeit hinzuziehen. § 93 Ausschreibung von Arbeitsplätzen Der Betriebsrat kann verlangen, dass Arbeitsplätze, die besetzt werden sollen, allgemein oder für bestimmte Arten von Tätigkeiten vor ihrer Besetzung innerhalb des Betriebs ausgeschrieben werden. § 94 Personalfragebogen, Beurteilungsgrundsätze (1) Personalfragebogen bedürfen der Zustimmung des Betriebsrats. Kommt eine Einigung über ihren Inhalt nicht zustande, so entscheidet die Einigungsstelle. Der Spruch der Einigungsstelle ersetzt die Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat. (2) Absatz 1 gilt entsprechend für persönliche Angaben in schriftlichen Arbeitsverträgen, die allgemein für den Betrieb verwendet werden sollen, sowie für die Aufstellung allgemeiner Beurteilungsgrundsätze. § 95 Auswahlrichtlinien (1) Richtlinien über die personelle Auswahl bei Einstellungen, Versetzungen, Umgruppierungen und Kündigungen bedürfen der Zustimmung -- hat er diese unter Angabe der Gründe dem Arbeitgeber spätestens innerhalb einer Woche schriftlich mitzuteilen. Äußert er sich innerhalb dieser Frist nicht, gilt seine Zustimmung zur Kündigung als erteilt. Hat der Betriebsrat gegen eine außerordentliche Kündigung Bedenken, so hat er diese unter Angabe der Gründe dem Arbeitgeber unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von drei Tagen, schriftlich mitzuteilen. Der Betriebsrat soll, soweit dies erforderlich erscheint, vor seiner Stellungnahme den betroffenen Arbeitnehmer hören. § 99 Abs. 1 Satz 3 gilt entsprechend. (3) Der Betriebsrat kann innerhalb der Frist des Absatzes 2 Satz 1 der ordentlichen Kündigung widersprechen, wenn 1. der Arbeitgeber bei der Auswahl des zu kündigenden Arbeitnehmers -- Kündigung widersprochen hat, so hat er dem Arbeitnehmer mit der Kündigung eine Abschrift der Stellungnahme des Betriebsrats zuzuleiten. (5) Hat der Betriebsrat einer ordentlichen Kündigung frist- und ordnungsgemäß widersprochen, und hat der Arbeitnehmer nach dem Kündigungsschutzgesetz Klage auf Feststellung erhoben, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst ist, so muss der Arbeitgeber auf Verlangen des Arbeitnehmers diesen nach Ablauf der Kündigungsfrist bis zum rechtskräftigen Abschluss des Rechtsstreits bei unveränderten Arbeitsbedingungen weiterbeschäftigen. Auf Antrag des Arbeitgebers kann das Gericht ihn durch einstweilige Verfügung von der Verpflichtung zur Weiterbeschäftigung nach Satz 1 entbinden, wenn 1. die Klage des Arbeitnehmers keine hinreichende Aussicht auf Erfolg -- § 107 Bestellung und Zusammensetzung des Wirtschaftsausschusses (1) Der Wirtschaftsausschuss besteht aus mindestens drei und höchstens sieben Mitgliedern, die dem Unternehmen angehören müssen, darunter mindestens einem Betriebsratsmitglied. Zu Mitgliedern des Wirtschaftsausschusses können auch die in § 5 Abs. 3 genannten Angestellten bestimmt werden. Die Mitglieder sollen die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderliche fachliche und persönliche Eignung besitzen. (2) Die Mitglieder des Wirtschaftsausschusses werden vom Betriebsrat für die Dauer seiner Amtszeit bestimmt. Besteht ein Gesamtbetriebsrat, so bestimmt dieser die Mitglieder des Wirtschaftsausschusses; die -- Wirtschaftsausschusses; die Sätze 1 bis 5 gelten entsprechend. § 108 Sitzungen (1) Der Wirtschaftsausschuss soll monatlich einmal zusammentreten. (2) An den Sitzungen des Wirtschaftsausschusses hat der Unternehmer oder sein Vertreter teilzunehmen. Er kann sachkundige Arbeitnehmer des Unternehmens einschließlich der in § 5 Abs. 3 genannten Angestellten hinzuziehen. Für die Hinzuziehung und die Verschwiegenheitspflicht von Sachverständigen gilt § 80 Abs. 3 und 4 entsprechend. -- ergebnislos, so können der Unternehmer oder der Betriebsrat die Einigungsstelle anrufen. Auf Ersuchen des Vorsitzenden der Einigungsstelle nimmt ein Mitglied des Vorstands der Bundesagentur für Arbeit oder ein vom Vorstand der Bundesagentur für Arbeit benannter Bediensteter der Bundesagentur für Arbeit an der Verhandlung teil. (3) Unternehmer und Betriebsrat sollen der Einigungsstelle Vorschläge zur Beilegung der Meinungsverschiedenheiten über den Interessenausgleich und den Sozialplan machen. Die Einigungsstelle hat eine Einigung der Parteien zu versuchen. Kommt eine Einigung zustande, so ist sie schriftlich niederzulegen und von den Parteien und vom Vorsitzenden zu unterschreiben. -- (5) Die Einigungsstelle hat bei ihrer Entscheidung nach Absatz 4 sowohl die sozialen Belange der betroffenen Arbeitnehmer zu berücksichtigen als auch auf die wirtschaftliche Vertretbarkeit ihrer Entscheidung für das Unternehmen zu achten. Dabei hat die Einigungsstelle sich im Rahmen billigen Ermessens insbesondere von folgenden Grundsätzen leiten zu lassen: 1. Sie soll beim Ausgleich oder bei der Milderung wirtschaftlicher Nachteile, insbesondere durch Einkommensminderung, Wegfall von Sonderleistungen oder Verlust von Anwartschaften auf betriebliche Altersversorgung, Umzugskosten oder erhöhte Fahrtkosten, Leistungen vorsehen, die in der Regel den Gegebenheiten des Einzelfalles Rechnung tragen. 2. Sie hat die Aussichten der betroffenen Arbeitnehmer auf dem Arbeitsmarkt zu berücksichtigen. Sie soll Arbeitnehmer von Leistungen ausschließen, die in einem zumutbaren Arbeitsverhältnis im selben Betrieb oder in einem anderen Betrieb des Unternehmens oder eines zum Konzern gehörenden Unternehmens weiterbeschäftigt werden können und die Weiterbeschäftigung ablehnen; die mögliche Weiterbeschäftigung an einem anderen Ort begründet für sich allein nicht die Unzumutbarkeit. 2a. Sie soll insbesondere die im Dritten Buch des Sozialgesetzbuches vorgesehenen Förderungsmöglichkeiten zur Vermeidung von Arbeitslosigkeit berücksichtigen. 3. Sie hat bei der Bemessung des Gesamtbetrages der Sozialplanleistungen darauf zu achten, dass der Fortbestand des Unternehmens oder die nach Durchführung der Betriebsänderung verbleibenden Arbeitsplätze nicht gefährdet werden. -- Arbeitnehmern 15 vom Hundert der regelmäßig beschäftigten Arbeitnehmer oder mindestens 60 Arbeitnehmer, 4. in Betrieben mit in der Regel mindestens 500 Arbeitnehmern 10 vom Hundert der regelmäßig beschäftigten Arbeitnehmer, aber mindestens 60 Arbeitnehmer aus betriebsbedingten Gründen entlassen werden sollen. Als Entlassung gilt auch das vom Arbeitgeber aus Gründen der Betriebsänderung veranlasste Ausscheiden von Arbeitnehmern auf Grund von Aufhebungsverträgen. (2) § 112 Abs. 4 und 5 findet keine Anwendung auf Betriebe eines Unternehmens in den ersten vier Jahren nach seiner Gründung. Dies gilt -- abweichend von § 33 Abs. 2, ohne Rücksicht auf die Zahl der zur Sitzung erschienenen Mitglieder einen Beschluss fassen, wenn die Mitglieder ordnungsgemäß geladen worden sind. 2. Soweit die Mitglieder des Seebetriebsrats nicht freizustellen sind, sind sie so zu beschäftigen, dass sie durch ihre Tätigkeit nicht gehindert sind, die Aufgaben des Seebetriebsrats wahrzunehmen. Der Arbeitsplatz soll den Fähigkeiten und Kenntnissen des Mitglieds des Seebetriebsrats und seiner bisherigen beruflichen Stellung entsprechen. Der Arbeitsplatz ist im Einvernehmen mit dem Seebetriebsrat zu bestimmen. Kommt eine Einigung über die Bestimmung des Arbeitsplatzes nicht zustande, so entscheidet die Einigungsstelle. Der Spruch der Einigungsstelle ersetzt die Einigung zwischen Arbeitgeber und Seebetriebsrat. -- (4) Ergänzend findet für das vereinfachte Wahlverfahren nach § 14a die Erste Verordnung zur Durchführung des Betriebsverfassungsgesetzes bis zu deren Änderung mit folgenden Maßgaben entsprechende Anwendung: 1. Die Frist für die Einladung zur Wahlversammlung zur Wahl des Wahlvorstands nach § 14a Abs. 1 des Gesetzes beträgt mindestens sieben Tage. Die Einladung muss Ort, Tag und Zeit der Wahlversammlung sowie den Hinweis enthalten, dass bis zum Ende dieser Wahlversammlung Wahlvorschläge zur Wahl des Betriebsrats gemacht werden können (§ 14a Abs. 2 des Gesetzes). 2. § 3 findet wie folgt Anwendung: a) Im Fall des § 14a Abs. 1 des Gesetzes erlässt der Wahlvorstand auf der Wahlversammlung das Wahlausschreiben. Die Einspruchsfrist nach § 3 Abs. 2 Nr. 3 verkürzt sich auf drei Tage. Die Angabe nach § 3 Abs. 2 Nr. 4 muss die Zahl der Mindestsitze des Geschlechts in der Minderheit (§ 15 Abs. 2 des Gesetzes) enthalten. Die Wahlvorschläge sind abweichend von § 3 Abs. 2 Nr. 7 bis zum Abschluss der Wahlversammlung zur Wahl des Wahlvorstands bei diesem einzureichen. Ergänzend zu § 3 Abs. 2 Nr. 10 gibt der Wahlvorstand den Ort, Tag und Zeit der nachträglichen Stimmabgabe an (§ 14a Abs. 4 des Gesetzes). -- Reihenfolge unter Angabe von Familienname, Vorname und Art der Beschäftigung im Betrieb aufzuführen. 7. § 25 Abs. 5 bis 8 findet keine Anwendung. 8. § 26 Abs. 1 findet mit der Maßgabe Anwendung, dass der Wahlberechtigte sein Verlangen auf schriftliche Stimmabgabe spätestens drei Tage vor dem Tag der Wahlversammlung zur Wahl des Betriebsrats dem Wahlvorstand mitgeteilt haben muss. 9. § 31 findet entsprechende Anwendung mit der Maßgabe, dass die Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung aufgrund von Wahlvorschlägen erfolgt. § 126 Ermächtigung zum Erlass von Wahlordnungen Mutter in einem Kindesverhältnis steht, durch den Vater. 2 Die Anerkennung kann vor der Geburt des Kindes erfolgen. 3 Ausgeschlossen ist die Beurkundung der Anerkennung eines adoptierten Kindes. 4 Ist der Anerkennungswillige unmündig oder entmündigt, so ist die schriftliche Zustimmung seiner Eltern oder der Person, die ihn gesetzlich vertritt, erforderlich. Die Zustimmenden müssen ihre Vertretungsbefugnis nachweisen. Ihre Unterschriften sind zu beglaubigen.10 5 Die Erklärung über die Anerkennung kann unter Vorbehalt von Artikel 71 Absatz 1 IPRG11 von jeder Zivilstandsbeamtin und jedem Zivilstandsbeamten entgegengenommen werden. Ist es dem Anerkennenden nicht möglich, persönlich zu erscheinen, so kann die Erklärung -- bisherigen Namen, gefolgt vom Familiennamen, weiterführen (Art. 160 Abs. 2 und 3 ZGB). Die gleiche Möglichkeit hat der Bräutigam, wenn die Brautleute das Gesuch stellen, von der Trauung an den Namen der Ehefrau als Familiennamen zu führen (Art. 30 Abs. 2 ZGB). 2 Für die Entgegennahme der Erklärung ist das Zivilstandsamt, bei welchem das Gesuch um Durchführung des Vorbereitungsverfahrens zur Eheschliessung eingereicht werden muss, oder das Zivilstandsamt des Trauungsortes zuständig. Bei Trauung im Ausland kann die erklärende Person die Erklärung auch der Vertretung der Schweiz oder dem Zivilstandsamt ihres Heimatortes oder schweizerischen Wohnsitzes abgeben. 3 Die Unterschrift wird beglaubigt. Namenserklärung nach gerichtlicher Auflösung der Ehe Logo juris Logo Bundesministerium der Justiz Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis § 18b Organisatorische Vorkehrungen bei Verbriefungen (1) Ein Institut muss für sein Handelsbuch und Anlagebuch angemessene und dem Risikoprofil seiner Investitionen in Verbriefungspositionen entsprechende förmliche Verfahren und Regelungen eingeführt haben, um die Informationen nach § 18a Absatz 4 Satz 1 zu analysieren und zu erfassen. Es hat in Bezug auf seine Verbriefungspositionen regelmäßig selbst geeignete Stresstests durchzuführen. Dabei darf es sich auf von Ratingagenturen entwickelte ökonomische Modelle stützen, vorausgesetzt, das Institut kann der Bundesanstalt auf Verlangen nachweisen, dass es vor der Investition die Strukturierung der Modelle und die diesen zugrunde liegenden relevanten Annahmen überprüft und die Methodik, die Annahmen und Ergebnisse verstanden hat. (2) Institute, die weder Originator oder Sponsor einer Verbriefungstransaktion noch ursprünglicher Kreditgeber der verbrieften Positionen sind, müssen ihrem Handelsbuch und Anlagebuch angemessene und dem Risikoprofil ihrer Investitionen in Verbriefungspositionen entsprechende Prozesse einführen, um die Informationen über die Wertentwicklung der den Verbriefungspositionen zugrunde liegenden Forderungen laufend und zeitnah zu überwachen. Liegen die Voraussetzungen des Satzes 1 vor, müssen die betroffenen Institute folgende Informationen, soweit diese für Verbriefungen dieser Art üblicherweise vorliegen, überwachen: 1. die Art der Forderung, -- 9. die Häufigkeitsverteilung der Beleihungsausläufe mit Bandbreiten, die eine angemessene Sensitivitätsanalyse erleichtern. Wenn es sich bei den zugrunde liegenden Positionen um Verbriefungspositionen handelt, müssen die Institute nicht nur hinsichtlich der zugrunde liegenden Verbriefungstranchen über die in Satz 2 aufgeführten Informationen verfügen, sondern auch über Informationen über Eigenschaften und Wertentwicklung der den Verbriefungstranchen zugrunde liegenden Portfolien, den Namen des Emittenten und die Kreditqualität. (3) Institute müssen über ein umfassendes Verständnis aller strukturellen Merkmale einer Verbriefungstransaktion verfügen, die die Wertentwicklung ihrer Risikopositionen in der Transaktion wesentlich beeinflussen könnten, wie insbesondere vertragliche Wasserfall-Strukturen und damit verbundene auslösende Ereignisse, Kreditverbesserungen, Liquiditätsverbesserungen, vom Marktwert abhängende auslösende Ereignisse und die geschäftsspezifische Ausfalldefinition. (4) Ein Institut, das Sponsor oder Originator ist, muss auf Forderungen, unabhängig davon, ob diese verbrieft werden sollen oder nicht, dieselben soliden und klar definierten Kreditvergabekriterien, die den Anforderungen nach § 25a Absatz 1 genügen müssen, anwenden. Dabei muss derselbe Prozess für die Genehmigung und, soweit zutreffend, für die Änderung, Verlängerung und Refinanzierung von Krediten zur Anwendung kommen. Ein Institut muss dieselben Analysestandards auch auf Beteiligungen an und Übernahmen von Verbriefungstranchen, die von Dritten erworben wurden, anwenden, unabhängig davon, ob die Beteiligungen an oder Übernahmen von Verbriefungstranchen im Handelsbuch oder Anlagebuch gehalten werden sollen. (5) Ein Institut, das Sponsor oder Originator oder ursprünglicher Kreditgeber der verbrieften Forderungen ist, ist verpflichtet, einem Investor die Höhe des Selbstbehalts nach § 18a Absatz 1 offenzulegen. Es hat sicherzustellen, dass künftige Investoren freien Zugang zu allen wesentlichen relevanten Daten über die Kreditqualität und Wertentwicklung der einzelnen zugrunde liegenden Forderungen, die Personen nach Absatz 4 Nummer 1 und 2, sofern es sich um Stellen der Länder handelt, steht den Ländern das Vorschlagsrecht zu. (5) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie beruft im Einvernehmen mit den in § 8 Absatz 1 Nummer 1 und 3 bis 7 genannten Bundesministerien für die Dauer von drei Jahren die Mitglieder des Akkreditierungsbeirates und für jedes Mitglied einen Vertreter oder eine Vertreterin. Die Zahl der Mitglieder soll 15 nicht überschreiten. Der Akkreditierungsbeirat wählt den Vorsitzenden oder die Vorsitzende aus seiner Mitte. Die Wahl des Vorsitzenden oder der Vorsitzenden bedarf der Bestätigung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie. (6) Die obersten Bundes- und Landesbehörden oder die von diesen bestimmten Stellen sowie die Akkreditierungsstelle haben das Recht, an unwiderrufliche Festlegung der Wechselkurse im Hinblick auf die Einfuehrung einer einheitlichen Waehrung, der ECU, sowie die Festlegung und Durchfuehrung einer einheitlichen Geld- sowie Wechselkurspolitik, die beide vorrangig das Ziel der Preisstabilitaet verfolgen und unbeschadet dieses Zieles die allgemeine Wirtschaftspolitik in der Gemeinschaft unter Beachtung des Grundsatzes einer offenen Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb unterstuetzen sollen. (3) Diese Taetigkeit der Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft setzt die Einhaltung der folgenden richtungweisenden Grundsaetze voraus: stabile Preise, gesunde oeffentliche Finanzen und monetaere Rahmenbedingungen sowie eine dauerhaft finanzierbare Zahlungsbilanz." -- niedergelegt sind, - erforderlichenfalls im Hinblick auf die unter Buchstabe b vorgesehene Bewertung mehrjaehrige Programme festlegen, die die fuer die Verwirklichung der Wirtschafts- und Waehrungsunion notwendige dauerhafte Konvergenz, insbesondere hinsichtlich der Preisstabilitaet und gesunder oeffentlicher Finanzen, gewaehrleisten sollen, b) der Rat auf der Grundlage eines Berichts der Kommission die Fortschritte bei der Konvergenz im Wirtschafts- und Waehrungsbereich, insbesondere hinsichtlich der Preisstabilitaet und gesunder oeffentlicher Finanzen, sowie bei der Umsetzung der gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften ueber den Binnenmarkt bewerten. -- zusammengefasst werden. Der Rat beschliesst im Rahmen des Verfahrens des Artikels 189 b einstimmig. In dem Rahmenprogramm werden - die wissenschaftlichen und technologischen Ziele, die mit den Massnahmen nach Artikel 130 g erreicht werden sollen, sowie die jeweiligen Prioritaeten festgelegt; - die Grundzuege dieser Massnahmen angegeben; - der Gesamthoechstbetrag und die Einzelheiten der finanziellen Beteiligung der Gemeinschaft am Rahmenprogramm sowie die jeweiligen -- Die Zahl der Mitglieder der Kommission kann vom Rat einstimmig geaendert werden. Nur Staatsangehoerige der Mitgliedstaaten koennen Mitglieder der Kommission sein. Der Kommission muss mindestens ein Staatsangehoeriger jedes Mitgliedstaats angehoeren, jedoch duerfen nicht mehr als zwei Mitglieder der Kommission dieselbe Staatsangehoerigkeit besitzen. (2) Die Mitglieder der Kommission ueben ihre Taetigkeit in voller Unabhaengigkeit zum allgemeinen Wohl der Gemeinschaft aus. -- e) Der Rat verabschiedet mit qualifizierter Mehrheit den von der Kommission ueberprueften Vorschlag. Der Rat kann den von der Kommission ueberprueften Vorschlag nur einstimmig aendern. f) In den unter den Buchstaben c, d und e genannten Faellen muss der Rat binnen drei Monaten beschliessen. Ergeht innerhalb dieser Frist kein Beschluss, so gilt der Vorschlag der Kommission als nicht angenommen. g) Die unter den Buchstaben b und f genannten Fristen koennen im gegenseitigen Einvernehmen zwischen dem Europaeischen Parlament und dem -- der Kommission einberufen. Er kann auch von sich aus zusammentreten." 66. Artikel 198 erhaelt folgende Fassung: _~Artikel 198 Der Ausschuss muss vom Rat oder der Kommission in den in diesem Vertrag vorgesehenen Faellen gehoert werden. Er kann von diesen Organen in allen Faellen gehoert werden, in denen diese es fuer zweckmaessig erachten. Er kann von sich aus eine Stellungnahme in den Faellen abgeben, in denen er dies fuer zweckmaessig erachtet. Wenn der Rat oder die Kommission es fuer notwendig erachten, setzen sie -- Die Zahl der Mitglieder der Kommission kann vom Rat einstimmig geaendert werden. Nur Staatsangehoerige der Mitgliedstaaten koennen Mitglieder der Kommission sein. Der Kommission muss mindestens ein Staatsangehoeriger jedes Mitgliedstaats angehoeren, jedoch duerfen nicht mehr als zwei Mitglieder der Kommission dieselbe Staatsangehoerigkeit besitzen. (2) Die Mitglieder der Kommission ueben ihre Taetigkeit in voller Unabhaengigkeit zum allgemeinen Wohl der Gemeinschaft aus. -- Die Zahl der Mitglieder der Kommission kann vom Rat einstimmig geaendert werden. Nur Staatsangehoerige der Mitgliedstaaten koennen Mitglieder der Kommission sein. Der Kommission muss mindestens ein Staatsangehoeriger jedes Mitgliedstaats angehoeren, jedoch duerfen nicht mehr als zwei Mitglieder der Kommission dieselbe Staatsangehoerigkeit besitzen. (2) Die Mitglieder der Kommission ueben ihre Taetigkeit in voller Unabhaengigkeit zum allgemeinen Wohl der Gemeinschaft aus. -- der Kommission einberufen. Er kann auch von sich aus zusammentreten." 17. Artikel 170 erhaelt folgende Fassung: _~Artikel 170 Der Ausschuss muss vom Rat oder der Kommission in den in diesem Vertrag vorgesehenen Faellen gehoert werden. Er kann von diesen Organen in allen Faellen gehoert werden, in denen diese es fuer zweckmaessig erachten. Er kann von sich aus eine Stellungnahme in den Faellen abgeben, in denen er dies fuer zweckmaessig erachtet. Wenn der Rat oder die Kommission es fuer notwendig erachten, setzen sie -- Abweichend von Artikel 28.3 zahlen Zentralbanken von Mitgliedstaaten, fuer die eine Ausnahmeregelung gilt, das von ihnen gezeichnete Kapital nicht ein, es sei denn, dass der Erweiterte Rat mit der Mehrheit von mindestens zwei Dritteln des gezeichneten Kapitals der EZB und zumindest der Haelfte der Anteilseigner beschliesst, dass als Beitrag zu den Betriebskosten der EZB ein Mindestprozentsatz eingezahlt werden muss. Artikel 49 Zurueckgestellte Einzahlung von Kapital, Reserven und Rueckstellungen der EZB -- Liquidation des EWI 23.1. Nach Artikel 109 l dieses Vertrags wird das EWI bei Errichtung der EZB liquidiert. Alle Vermoegenswerte und Verbindlichkeiten des EWI gehen dann automatisch auf die EZB ueber. Letztere liquidiert das EWI gemaess diesem Artikel. Die Liquidation muss bei Beginn der dritten Stufe abgeschlossen sein. 23.2. Der in Artikel 17 des EWS-Abkommens vorgesehene Mechanismus fuer die Schaffung von ECU gegen Einbringung von Gold und US-Dollars wird am ersten Tag der dritten Stufe nach Artikel 20 des genannten Abkommens abgewickelt. -- DIE HOHEN VERTRAGSPARTEIEN - IN DEM WUNSCH, die in Artikel 109 j Absatz 1 des Vertrags zur Gruendung der Europaeischen Gemeinschaft aufgefuehrten Konvergenzkriterien, welche die Gemeinschaft bei der Beschlussfassung ueber den Eintritt in die dritte Stufe der Wirtschafts- und Waehrungsunion leiten sollen, naeher festzulegen - SIND ueber folgende Bestimmungen UeBEREINGEKOMMEN, die dem Vertrag zur Gruendung der Europaeischen Gemeinschaft beigefuegt sind: Artikel 1 Das in Artikel 109 j Absatz 1 erster Gedankenstrich dieses Vertrags genannte Kriterium der Preisstabilitaet bedeutet, dass ein Mitgliedstaat eine anhaltende Preisstabilitaet und eine waehrend des letzten Jahres vor der Pruefung gemessene durchschnittliche Inflationsrate aufweisen muss, die um nicht mehr als 1 1/2 Prozentpunkte ueber der Inflationsrate jener - hoechstens drei - Mitgliedstaaten liegt, die auf dem Gebiet der Preisstabilitaet das beste Ergebnis erzielt haben. Die Inflation wird anhand des Verbraucherpreisindexes auf vergleichbarer Grundlage unter Beruecksichtigung der unterschiedlichen Definitionen in den einzelnen Mitgliedstaaten gemessen. -- Das in Artikel 109 j Absatz 1 dritter Gedankenstrich dieses Vertrags genannte Kriterium der Teilnahme am Wechselkursmechanismus des Europaeischen Waehrungssystems bedeutet, dass ein Mitgliedstaat die im Rahmen des Wechselkursmechanismus des Europaeischen Waehrungssystems vorgesehenen normalen Bandbreiten zumindest in den letzten zwei Jahren vor der Pruefung ohne starke Spannungen eingehalten haben muss. Insbesondere darf er den bilateralen Leitkurs seiner Waehrung innerhalb des gleichen Zeitraums gegenueber der Waehrung eines anderen Mitgliedstaats nicht von sich aus abgewertet haben. Artikel 4 -- IN DER ERWAeGUNG, dass die Europaeische Zentralbank und das Europaeische Waehrungsinstitut nach Artikel 40 der Satzung des Europaeischen Systems der Zentralbanken und der Europaeischen Zentralbank und nach Artikel 21 der Satzung des Europaeischen Waehrungsinstituts im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten die zur Erfuellung ihrer Aufgabe erforderlichen Vorrechte und Befreiungen geniessen sollen - SIND ueber folgende Bestimmungen UeBEREINGEKOMMEN, die dem Vertrag zur Gruendung der Europaeischen Gemeinschaft beigefuegt sind: Einziger Artikel -- Personen unbeschadet des Artikels 127 des Vertrags zur Gruendung der Europaeischen Gemeinschaft (im folgenden als _~Vertrag" bezeichnet). (2) Zu diesem Zweck kann der Rat unter Beruecksichtigung der in den einzelnen Mitgliedstaaten bestehenden Bedingungen und technischen Regelungen durch Richtlinien Mindestvorschriften erlassen, die schrittweise anzuwenden sind. Diese Richtlinien sollen keine verwaltungsmaessigen, finanziellen oder rechtlichen Auflagen vorschreiben, die der Gruendung und Entwicklung von kleinen und mittleren Unternehmen entgegenstehen. Der Rat beschliesst gemaess dem Verfahren des Artikels 189 c des Vertrags nach Anhoerung des Wirtschafts- und Sozialausschusses. -- (4) Ein Mitgliedstaat kann den Sozialpartnern auf deren gemeinsamen Antrag die Durchfuehrung von aufgrund der Absaetze 2 und 3 angenommenen Richtlinien uebertragen. In diesem Fall vergewissert sich der Mitgliedstaat, dass die Sozialpartner spaetestens zu dem Zeitpunkt, zu dem eine Richtlinie nach Artikel 189 umgesetzt sein muss, im Weg einer Vereinbarung die erforderlichen Vorkehrungen getroffen haben; dabei hat der Mitgliedstaat alle erforderlichen Massnahmen zu treffen, um jederzeit gewaehrleisten zu koennen, dass die durch diese Richtlinie vorgeschriebenen Ergebnisse erzielt werden. (5) Die aufgrund dieses Artikels erlassenen Bestimmungen hindern einen -- wobei sie fuer Ausgewogenheit bei der Unterstuetzung der Parteien sorgt. (2) Zu diesem Zweck hoert die Kommission vor Unterbreitung von Vorschlaegen im Bereich der Sozialpolitik die Sozialpartner zu der Frage, wie eine Gemeinschaftsaktion gegebenenfalls ausgerichtet werden sollte. (3) Haelt die Kommission nach dieser Anhoerung eine Gemeinschaftsmassnahme fuer zweckmaessig, so hoert sie die Sozialpartner zum Inhalt des in Aussicht genommenen Vorschlags. Die Sozialpartner uebermitteln der Kommission eine Stellungnahme oder gegebenenfalls eine Empfehlung. -- BEKRAeFTIGEN ihre Ueberzeugung, dass die Strukturfonds bei der Erreichung der Gemeinschaftsziele hinsichtlich des Zusammenhalts weiterhin eine gewichtige Rolle zu spielen haben; BEKRAeFTIGEN ihre Ueberzeugung, dass die EIB weiterhin den Grossteil ihrer Mittel fuer die Foerderung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts einsetzen sollte, und erklaeren sich bereit, den Kapitalbedarf der EIB zu ueberpruefen, sobald dies fuer diesen Zweck notwendig ist; BEKRAeFTIGEN die Notwendigkeit einer gruendlichen Ueberpruefung der Taetigkeit und Wirksamkeit der Strukturfonds im Jahr 1992 und die Notwendigkeit, bei dieser Gelegenheit erneut zu pruefen, welchen Umfang dieser Fonds in Anbetracht der Gemeinschaftsaufgaben im Bereich des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts haben sollte; VEREINBAREN, dass der vor dem 31. Dezember 1993 zu schaffende Kohaesionsfonds finanzielle Beitraege der Gemeinschaft fuer Vorhaben in den Bereichen Umwelt und transeuropaeische Netze in Mitgliedstaaten mit einem Pro-Kopf-BSP von weniger als 90 v.H. des Gemeinschaftsdurchschnitts bereitstellt, die ein Programm zur -- ERKLAeRUNG zu Artikel 109 des Vertrags zur Gruendung der Europaeischen Gemeinschaft Die Konferenz bekraeftigt, dass mit dem in Artikel 109 Absatz 1 verwendeten Begriff _~foermliche Vereinbarung" nicht eine neue Kategorie internationaler Uebereinkuenfte im Sinne des Gemeinschaftsrechts geschaffen werden soll. ERKLAeRUNG zum dritten Teil Titel XVI des Vertrags zur Gruendung der Europaeischen Gemeinschaft Die Konferenz ist der Ansicht, dass die Gemeinschaft in Anbetracht der zunehmenden Bedeutung, die dem Naturschutz auf einzelstaatlicher, gemeinschaftlicher und internationaler Ebene zukommt, bei der Ausuebung ihrer Zustaendigkeiten aufgrund des Dritten Teils Titel XVI des Vertrags den spezifischen Erfordernissen in diesem Bereich Rechnung tragen soll. ERKLAeRUNG zu den Artikeln 109, 130 r und 130 y des Vertrags zur Gruendung der Europaeischen Gemeinschaft Die Konferenz vertritt die Auffassung, dass Artikel 109 Absatz 5, Artikel 130 r Absatz 4 Unterabsatz 2 und Artikel 130 y nicht die -- Die Konferenz ist der Auffassung, dass die Transparenz des Beschlussverfahrens den demokratischen Charakter der Organe und das Vertrauen der Oeffentlichkeit in die Verwaltung staerkt. Die Konferenz empfiehlt daher, dass die Kommission dem Rat spaetestens 1993 einen Bericht ueber Massnahmen vorlegt, mit denen die den Organen vorliegenden Informationen der Oeffentlichkeit besser zugaenglich gemacht werden sollen. ERKLAeRUNG zu den geschaetzten Folgekosten der Vorschlaege der Kommission Die Konferenz stellt fest, dass die Kommission sich verpflichtet, bei ihren Vorschlaegen fuer Rechtsakte die Kosten und den Nutzen fuer die -- D. Weitere Massnahmen 6. Als Folge der vorstehend dargelegten Massnahmen und zur Staerkung der Rolle der WEU wird der Sitz des Rates und des Generalsekretariats der WEU nach Bruessel verlegt. 7. Die Vertretung im Rat der WEU muss so geregelt sein, dass der Rat in der Lage ist, seine Funktionen kontinuierlich gemaess Artikel VIII des geaenderten Bruesseler Vertrags auszuueben. Die Mitgliedstaaten koennen sich hierfuer einer noch auszuarbeitenden Formel des _~doppelten Hutes", gebildet durch die Vertreter bei der Allianz und der Europaeischen Union, bedienen. -- - Massnahmen im Bereich der beruflichen Fortbildung, der Forschung, der Kriminaltechnik und des Erkennungsdienstes. Die Mitgliedstaaten kommen ueberein, spaetestens im Jahr 1994 anhand eines Berichts zu pruefen, ob diese Zusammenarbeit ausgeweitet werden soll. ERKLAeRUNG zu Streitsachen zwischen der EZB bzw. dem EWI und deren Bediensteten Die Konferenz haelt es fuer richtig, dass das Gericht erster Instanz fuer diese Gruppe von Klagen nach Artikel 168 a des Vertrags zustaendig -- Vertraegen zur Gruendung der Europaeischen Gemeinschaften beigefuegt ist, hiermit die nachstehende Rechtsauslegung: Es war und ist ihre Absicht, dass durch dieses Protokoll nicht die Freiheit eingeschraenkt werden soll, zwischen den Mitgliedstaaten zu reisen oder unter Bedingungen, die vom irischen Gesetzgeber in Uebereinstimmung mit dem Gemeinschaftsrecht gegebenenfalls festgelegt werden, in Irland Informationen ueber rechtmaessig in anderen Mitgliedstaaten angebotene Dienstleistungen zu erhalten oder verfuegbar zu machen. Parlaments gefasst hat. Der Rat beschließt einstimmig mit den Stimmen der Mitglieder, die die Regierungen der Mitgliedstaaten vertreten, für die die in diesem Absatz genannten Bestimmungen bereits in Kraft gesetzt worden sind, und des Vertreters der Regierung des Mitgliedstaats, für den diese Bestimmungen in Kraft gesetzt werden sollen. Die Mitglieder des Rates, die die Regierungen Irlands und des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland vertreten, nehmen insoweit an einem derartigen Beschluss teil, als er sich auf die Bestimmungen des Schengen-Besitzstands und die darauf aufbauenden oder anderweitig damit zusammenhängenden Rechtsakte bezieht, an denen diese Mitgliedstaaten teilnehmen. -- Haushaltsjahr 2004 wird durch einen Berichtigungshaushaltsplan, der am 1. Mai 2004 in Kraft tritt, angepasst, um den Beitritt der neuen Mitgliedstaaten zu berücksichtigen. (2) Die zwölf monatlichen Zwölftel der MWSt- und der BNE-Eigenmittel, die die neuen Mitgliedstaaten im Rahmen dieses Berichtigungshaushaltsplans überweisen müssen, sowie die rückwirkende Anpassung der monatlichen Zwölftel für den Zeitraum Januar-April 2004, die nur für die derzeitigen Mitgliedstaaten gelten, werden in Achtel umgerechnet, die im Zeitraum Mai-Dezember 2004 abgerufen werden. Die rückwirkenden Anpassungen, die sich aus etwaigen weiteren im Jahr 2004 angenommenen Berichtigungshaushaltsplänen ergeben, werden ebenso in gleiche Teile umgerechnet, die während des restlichen Jahres abgerufen -- Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften zu gewährleisten. Die Pauschalzuschüsse sind innerhalb von drei Jahren nach der ersten Zahlung zu verwenden; nicht verwendete oder ungerechtfertigt ausgegebene Mittel werden von der Kommission wieder eingezogen. Die Empfänger-Mitgliedstaaten müssen spätestens sechs Monate nach Ablauf der Dreijahresfrist einen umfassenden Bericht über die Verwendung der Pauschalzuschüsse mit einer Begründung der Ausgaben vorlegen. Die Empfänger-Mitgliedstaaten üben diese Zuständigkeit unbeschadet der Zuständigkeit der Kommission für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Gemeinschaften und in Einklang -- die wirtschaftliche Tätigkeiten mit grenzüberschreitender Wirkung betreffen — oder besteht die unmittelbare Gefahr einer solchen Beeinträchtigung, so kann die Kommission für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren nach Inkrafttreten dieser Akte auf begründeten Antrag eines Mitgliedstaats oder auf eigene Initiative geeignete Maßnahmen treffen. Diese Maßnahmen müssen verhältnismäßig sein, wobei vorrangig Maßnahmen, die das Funktionieren des Binnenmarktes am wenigsten stören, zu wählen und gegebenenfalls bestehende sektorale Schutzmechanismen anzuwenden sind. Solche Schutzmaßnahmen dürfen nicht als willkürliche Diskriminierung oder als versteckte Beschränkung des Handels zwischen den Mitgliedstaaten angewandt werden. Die Schutzklausel kann schon vor dem Beitritt aufgrund der Ergebnisse der Überwachung geltend gemacht -- Artikel 59 Die neuen Mitgliedstaaten teilen der Kommission nach Artikel 33 des Euratom-Vertrags binnen drei Monaten nach dem Beitritt die Rechts- und Verwaltungsvorschriften mit, die im Hoheitsgebiet dieser Staaten den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer und der Bevölkerung gegen die Gefahren ionisierender Strahlungen sicherstellen sollen. TITEL III SCHLUSSBESTIMMUNGEN Artikel 60 Die Anweisungen, die Sie zum unten in Zeile 10 abgebildeten configure-Aufruf hinzufügen können, können Sie aus der Liste von grundlegenden Configure-Optionen und aus den für Erweiterungen spezifiscen Optionen, die auf den jeweiligen Handbuchseiten beschrieben sind, auswählen. Um sicherzustellen, dass die Anweisungen nicht inkorrekt sind, wurden Versionsnummern hier ausgelassen. Sie müssen die Zeichenkette 'xxx' hier mit den zu Ihren Dateien passenden Werten ersetzen. Beispiel #1 Installationsanweisungen (Apache Shared Module Version) für PHP 1. gunzip apache_xxx.tar.gz -- ./configure --with-mysql --with-apxs=/www/bin/apxs 11. make 12. make install Falls Sie sich entscheiden, die Werte Ihrer Konfiguration nach der Installation zu ändern, müssen Sie nur die letzten drei Schritte wiederholen. Sie müssen nur Apache neu starten, damit das neue Modul aktiv wird. Eine erneute Kompilation von Apache ist nicht erforderlich. Beachten Sie, dass 'make install', falls nicht anders angewiesen, ebenfalls PEAR, verschiedene PHP-Tools wie phpize, das PHP CLI und mehr installieren wird. -- Wenn Sie stattdessen php.ini-production auswählen stellen Sie sicher, dass Sie die enthaltenen Änderungen lesen, da diese sich auf das Verhalten von PHP auswirken. 14. Ändern Sie Ihre httpd.conf-Datei, damit das PHP-Modul geladen wird. Der Pfad auf der rechten Seite des LoadModule Befehls muss zum Pfad des PHP-Moduls auf Ihrem System zeigen. Das 'make install' von oben könnte dies bereits für Sie hinzugefügt haben, aber prüfen Sie dies nach. LoadModule php5_module libexec/libphp5.so 15. Fügen Sie dies im AddModule-Abschnitt Ihrer httpd.conf, irgendwo unterhalb -- Es ist weiterhin üblich, die .phps-Dateiendung zu konfigurieren, damit diese farblich hervorgehobenen Quellcode anzeigt. Dies kann wie folgt eingerichtet werden: AddType application/x-httpd-php-source .phps 17. Verwenden Sie Ihre normale Prozedur, um den Apache zu starten. (Sie müssen den Server anhalten und neu starten, nicht nur ein erneutes laden des Servers mittels eines HUP- oder USR1-Signals veranlassen.) Alternativ, um PHP als statisches Objekt zu installieren: Beispiel #2 Installationsanweisungen (Statische Modulinstallation für -- 9. make install 10. cd ../apache_1.3.x 11. ./configure --prefix=/www --activate-module=src/modules/php5/libphp5.a (Die obige Zeile ist korrekt! Ja, wir wissen, dass libphp5.a zu diesem Zeitpunkt nicht existiert. Das soll sie auch noch nicht. Sie wird angelegt werden.) 12. make (Sie sollten jetzt eine ausführbare Datei httpd haben, welche Sie in Ihr Apache-Binärverezichnis kopieren können. Wenn dies Ihre Erstinstallation ist, müssen Sie außerdem noch "make install" aufrufen) 13. cd ../php-5.x.y 14. cp php.ini-development /usr/local/lib/php.ini 15. Sie können /usr/local/lib/php.ini bearbeiten, um PHP-Einstellungen zu ändern. Bearbeiten Sie Ihre httpd.conf oder srm.conf-Datei und fügen Sie -- AddType application/x-httpd-php .php Abhängig von Ihrer Apacheinstallation und Unixvariante gibt es viele verschiedene Methoden, um den Server anzuhalten und erneut zu starten. Unten sind für verschiedene Apache/Unix-Installationen einige typische Zeilen zum Neustart des Servers. Sie sollten /path/to mit dem Pfad dieser Anwendungen auf Ihrem System ersetzen. Beispiel #3 Beispielbefehle, um Apache neu zu starten 1. Verschiedene Linux- und SysV-Varianten: /etc/rc.d/init.d/httpd restart -- Genau wie oben, aber anstatt die Unterstützung für PostgreSQL direkt in httpd mit einzubinden wird eine gemeinsam verwendete Bibliothek namens pgsql.so erzeugt, die man mittels der php.ini Datei oder direkt über dl() in PHP einbinden kann. Wenn Sie aus den verschiedenen Möglichkeiten auswählen, PHP zu kompilieren, sollten Sie die Vor- und Nachteile der jeweiligen Methoden bedenken. Das Erzeugen einer gemeinsam verwendeten Bibliothek resultiert darin, dass man Apache getrennt kompilieren kann und nicht alles erneut kompilieren muss, wenn man etwas zu PHP hinzufügt oder ändert. Das direkte Einbauen in Apache (statisch) bedeutet, dass PHP schneller lädt und schneller läuft. Für weitere Informationen konsultieren Sie die Apache » Webseite zur DSO-Unterstützung. Hinweis: Was kann ich in meine Tabellen einfügen? Theoretisch können Sie alles in Tabellen einfügen: Text, Links und Bilder … ABER Tabellen sind dafür gedacht “Tabellendaten” anzuzeigen (also Informationen, welche in Zeilen und Spalten präsentiert werden sollten). Bitte nehmen Sie davon Abstand Dinge in Tabellen zu packen, bloß weil diese nebeneinander angezeigt werden sollen. Früher (also eigentlich ist es erst ein paar Jahre her) wurden Tabellen als Layoutwerkzeug herangezogen. Wenn Sie aber die Präsentation von Texten und Bildern kontrollieren möchten, gibt es heute für solche Zwecke einen viel besseren Weg (Stichwort: CSS). Mehr dazu später. Jetzt setzen Sie das soeben gelernte in die Praxis um und entwerfen Sie ein paar Tabellen in verschiedenen Größen, mit verschiedenen Attributen und Inhalten. Das sollte Sie ein wenig beschäftigen. __________________________________________________________________ __________________________________________________________________ << Lektion 9: Bilder Lektion 11: Mehr über Tabellen >> Was ist ein Attribut? Wie Sie sich bestimmt erinnern, verleihen die Elemente dem HTML eine Struktur und geben dem Browser vor, wie Sie Ihre Webseite angezeigt bekommen möchten. Z.B. weißt
den Browser an, dass er einen Zeilenumbruch vornehmen soll. Einigen Elementen kann man aber noch weitere Informationen zuweisen. Eine solche Information nennt man Attribut. Beispiel 1:

Meine Freundschaft mit HTML

sieht im Browser wie folgt aus: Hier ist ein Link zu HTML.net Das Element a steht für “anchor” (englisch für Anker). Das Attribut href ist die Abkürzung für “Hypertext REFerence” und gibt an, wohin der Link führen soll. Meist ist dies eine Internetadresse oder ein Dateiname. Im obigen Beispiel hat das Attribut den Wert “http://www.html.net”, welches die voll ausgeschriebene Adresse von HTML.net ist. Diese werden auch URL (Uniform Resource Locator) genannt. Bitte beachten Sie, dass “http://” immer in den URLs angegeben werden muss. Der Satz “Hier ist ein Link zu HTML.net” ist der Text, der vom Browser als Link dargestellt wird. Nicht vergessen, das Element mit einem zu schließen. Was ist mit Links zwischen meinen eigenen Seiten? Wenn Sie zwischen den Seiten der gleichen Webseite einen Link setzen möchten, müssen Sie nicht die ganze Adresse (URL) ausschreiben. Wenn Sie z.B. zwei Seiten erstellt haben (nehmen wir an, die eine heißt page1.htm, die andere page2.htm) und diese sind im selben Ordner gespeichert, dann ist im Link nur die Angabe des Dateinamens nötig. Unter diesen Umständen sähe ein Link von page1.htm zu page2.htm so aus: Beispiel 2: -- die komplette Adresse (URL) des Linkziels verwenden. Was ist mit internen Links innerhalb einer Seite? Sie können auch interne Links kreieren – z.B. ein Inhaltsverzeichnis am Anfang der Seite mit Links auf jedes nachfolgende Kapitel. Alles was Sie dafür verwenden müssen, ist das sehr nützliche Attribut id (“identification”) und die Raute (#). Nutzen Sie das id-Attribut, um das Element zu markieren, welches Sie verlinken möchten, z.B.:

Überschrift 1

Nun können Sie einen Link zu diesem Element erstellen, indem Sie die Raute im Linkattribut verwenden. Das Rautezeichen ‘sagt’ dem Browser gewissermaßen, dass er auf der gleichen Seite bleiben soll. Nach der Raute muss die id des Tags folgen, auf den verlinkt werden soll, z.B.: Link zur Überschrift 1 Klarer wird es sicherlich im folgenden Beispiel: -- Text text text text Überschrift 2 Text text text text (Bemerkung: Der Wert eines id-Attributes muss mit einem Buchstaben beginnen) Kann ich noch etwas anderes verlinken? Sie können auch einen Link zu einer e-mail-Adresse erstellen. Das wird nahezu genauso gemacht, wie ein Link zu einem Webdokument: -- Link angeklickt wird, öffnet sich das Standard-e-mail-Programm mit einer neuen leeren e-mail, die an die angegebene e-mail-Adresse adressiert ist. Bitte beachten Sie, dass dies nur funktionieren kann, wenn ein e-mail-Programm auf Ihrem Rechner installiert ist. Probieren Sie es aus! Gibt es noch irgendwelche Attribute von denen ich wissen sollte? Um einen Link zu erstellen, müssen Sie immer das href-Attribut verwenden. Zusätzlich dazu können Sie dem Link mit dem Attribut title noch einen Titel geben: Beispiel 7: Für dieses Tutorial wird die Verwendung eines einfachen Texteditors empfohlen, z.B. Notepad (unter Windows) , TextEdit (Mac) oder KEdit (KDE). Wenn Sie sich mit den Grundlagen vertraut gemacht haben können Sie auch gern zu richtigen HTML/CSS Editoren wechseln (welche in der Regel die Arbeit vereinfachen). Z.B. Style Master, Dreamweaver oder GoLive. Aber bei Ihrem ersten CSS Gehversuch sollten Sie sich nicht von den vielen Features eines solchen Editors ablenken lassen. Verwenden Sie bitte keinen Dokumenteneditor wie Microsoft Word oder OpenOffice. Diese Programme erzeugen oftmals im Quelltext Zusatzzeichen welche in HTML oder CSS nichts zu suchen haben. Wir benötigen ganz einfache Textdateien für unseren Quelltext. --
Erstellt am 5 April 2004
von mir höchst persönlich.
Sie müssen das Ganze nicht unbedingt abtippen, kopieren Sie einfach den obigen Text in Ihren Texteditor. (Achten Sie bei der Verwendung von TextEdit auf dem Mac bitte darauf dass dieser auch wirklich einfachen Text produziert. Sie können dies in den Programmoptionen festlegen.) Alert! Advanced: Die erste Zeile im Quelltext gibt dem Browser zu verstehen welche HTML Version verwendet werden soll. In diesem Fall handelt es sich um HTML Version 4.01. Worte zwischen einem < und > werden als Tags bezeichnet. Wie Sie sehen können wird das Dokument von den zwei Tags und eingegrenzt. Der Bereich zwischen und wird für alle möglichen Arten von Informationen genutzt welche nicht auf dem -- Wählen Sie nun "Speichern unter..." im Datei Menu Ihres Editors und speichern Sie die Datei unter dem Namen "mypage.html" z.B. auf Ihrem Desktop ab. Bitte schliessen Sie den Editor noch nicht, wir werden ihn noch benötigen. (Achten Sie bitte darauf dass Ihr Editor der Datei nicht noch eine zusätzliche Endung .txt anhängt - die Datei muss unbedingt die Endung .html besitzen) Als nächstes öffnen Sie mypage.html in einem beliebigen Browser. Entweder doppelklicken Sie dafür mit der Maus auf den Dateinamen im z.B. Dateimanager um den Standardbrowser zu öffnen - oder Sie wählen im Browser die Option "Datei öffnen...". Eine dritte Möglichkeit ist es -- Sie den Browser geöffnet) Wir werden damit beginnen CSS Style Sheets direkt in der HTML Seite einzubetten. Später werden wir den CSS Quelltext in eine separate Datei auslagern. Separate CSS Dateien machen dann Sinn wenn Sie den gleichen CSS Quelltext in mehreren Einzelseiten immer wieder verwenden möchten. Sie müssen dann das Ganze nicht immer wieder aufs Neue schreiben. Aber jetzt werden wir ersteinmal alles in eine Datei packen. Wir beginnen mit dem Hinzufügen eines jedoch nicht mit - nur alles zwischen Beiden wird benötigt. Ihre CSS Datei sollte jetzt in etwa so aussehen: body { padding-left: 11em; font-family: Georgia, "Times New Roman", Times, serif; color: purple; background-color: #d8da3d } -- [etc.] Dies wird dem Browser mitteilen dass er die Style Sheets aus der Datei "mystyle.css" laden soll. Er wird diese - da kein Verzeichnis weiter angegeben wurde - im gleichen Pfad wie mypage.html suchen. Wenn Sie die HTML Datei abspeichern und die Seite neu laden sollten Sie keinen Unterschied feststellen. Es werden ja die gleichen Style Sheets verwendet, nur dass sie nun aus einer externen Quelle eingelesen wurden. Das Endresultat XML mit Style (This page uses CSS style sheets) Style Was sollte ich wann verwenden? Externe Style Sheets CSS Eingebettete Style Sheets -- Existiert ein solches nicht können Sie dennoch externe Style Sheets durch die Nutzung von xml-stylesheet Verarbeitungs Instruktionen (processing instructions) wie dieser verwenden: ... der Rest des Dokumentes... Diese processing instructions (PI) müssen vor dem ersten Tag des Dokumentes verwendet werden. Ein type="text/css" ist nicht notwendig, aber es hilft dem Browser: wenn er kein CSS verarbeiten kann muss er nichts herunterladen. Genau wie beim link Element in HTML können mehrere xml-stylesheet PIs mit verschiedenen Attributen für Typ, Medium und Titel verwendet werden. Hier ist ein grösseres Beispiel. Nehmen wir an Sie haben drei Style Sheets, einen welcher den Basis Display Type eines jeden Elementes festlegt (inline, block, list-item, etc.) und zwei andere welche sich um die Farben und Abstände kümmern. Die zwei letzten sind gegenseitige Alternativen und der Leser des Dokumentes kann entscheiden welchen von Beiden er nutzen möchte. Mit Aussnahme dass das Dokument gedruckt werden soll, in diesem Fall wird immer der letzte Style genutzt. Hier ist der gemeinsame Style Sheet: : /* common.css */ INSTRUMENT { display: inline } ARTICLE, HEADLINE, AUTHOR, PARA { display: block } -- EXTRAS { display: none } Fredrick the Great meets Bach ... In diesem Fall muss ein type="text/css" Eintrag vorhanden sein, ansonsten muss der Browser die Style Sheet Sprache erraten. Die xml-stylesheet PI verweist nun nicht auf eine externe Style Sheet Datei, sonden auf ein xml-stylesheet Element im Dokument selbst. Dieses Element wird von einem id Attribut idendifiziert welches als Ziel für diese Verlinkung dient. (Je nach dem verwendeten XML Format kann das id Attribut auch woanders aufgerufen werden oder ganz und gar fehl am Platze sein.) -- Extraregel benötigt werden welche ein Fragment Idendifikator in einem Style Sheet dafür verwendet um auf den Inhalt eines Elementes mit Hilfe eines PI zu verweisen. 3. Genauso ist es unklar was passiert wenn innerhalb eines Elementes Kinderelemente existieren. Besteht der Style Sheet dann aus allen Inhalten der verknüpften Elemente? Oder nur aus dem Inhalt der ersten Elements? Oder soll dieser Fall als Fehler behandelt und ignoriert werden? 4. Im obigen Beispiel verweist die URL innerhalb des Dokumentes selbst. Der Fakt dass der Browser die URL überhaupt aufrufen kann kann bedeuten dass er weiss wie XML verarbeitet werden muss und damit in der Lage ist das gewünschte Style Element zu finden. Aber nehmen wir einmal an die URL verweisst auf ein Fragment innerhalb eines externen Dokumentes. Der Browser müsste jetzt ersteinmal das aktuelle XML Dokument herunterladen und parsen um im Anschluss den Style Sheet zu laden und zu parsen. Aber das type Attribut sagt nur etwas über den Dokumententyp von einem der beiden Dokumente aus - somit kann der Browser nicht wissen ob er den Style Sheet verarbeiten kann. Es ist ja noch nicht einmal definiert ob das type Attribut nun den Typ des externen Dokumentes oder den des da -- Format. Dank dem Style Sheet kann der Browser nun wenigstens irgendetwas ausgeben. Bekannte Formate wie SVG, SMIL oder XHTML besitzen ihre eigenen Regeln und gehen über die Möglichkeiten hinaus welche ein Style Sheet spezifizieren könnte. Aber da gibt es noch andere Punkte mit denen der Browser bei generischem XML nichts anfangen kann: zum Beispiel weiss er nicht welche Attribute als ID Attribute interpretiert werden sollen. Es existiert eine W3C Empfehlung für ein Attribut namens xml:id und wenn das Dokument Attribute diesen Namens enthält dann ist es sehr wahrscheinlich dass ein URL Fragment darauf verweisst. Existiert ein solches Attribut jedoch nicht muss der Browser selbst versuchen herauszubekommen welches Attribut als ID verwendet wird. Wenn das Dokument einen DOCTYPE Eintrag am Seitenanfang enthält kann die damit verbundene DTD heruntergeladen werden in welcher die Attribute angegeben sind. Aber Browser sind vielleicht nicht in der Lage die DTD herunterzuladen oder es existiert kein DOCTYPE Verweis. -- basierten Formate nicht verfügbar. Natürlich ermöglichst CSS die Auswahl von allen Attributen auch ohne das class Attribut, die Verwendung ist aber dann wesentlich unbequemer. Hier ein Beispiel. Existiert ein class Attribut und das Dokumentenformat definiert dass das Ganze als HTML interpretiert werden soll kann die Schreibweise mit dem Punkt verwendet werden. (Von daher wird dieses spezielle Beispiel nicht funktionieren da es in HTML kein Element gibt welchem ein class Attribut zugewiesen werden könnte s { display: none } --

Some text...

A note...

Wenn das Dokumenten Format nicht angegeben ist erzeugt class eine Unterklasse und der längere Selektor "[ ]" muss verwendet werden: s { display: none } p { display: block } p[class~=note] { color: red }

Some text...

A note...

Existiert kein class Attribut aber irgendetwas anderes muss dennoch "[ ]" verwendet werden: Testen Sie es in Ihrem Browser sich alles mit CSS realisieren lässt. In diesem Kapitel bringen wir Ihnen das Basiswissen von CSS näher und zeigen Ihnen wie HTML (Struktur) und CSS (Design) zusammen funktionieren. Regeln und Style Sheets Um mit CSS zu beginnen müssen Sie nicht einmal selbst irgendwelche Style Sheets schreiben. Kapitel 16 erklärt wie Sie bereits existierende Style Sheets aus dem Web in Ihrem Dokument verwenden können. Es gibt zwei Wege um CSS zu generieren. Entweder Sie versuchen es "per Hand" mit einem einfachen Texteditor oder Sie verwenden einen speziellen Editor welcher CSS unterstützt. Diese Editoren erlauben die Erzeugung von CSS ohne dass Sie dabei den Syntax verstehen müssen. Wie auch immer, oftmals möchte der Designer den erzeugten Style Sheet per Hand tunen um den einen oder anderen Effekt zu erzeugen. Aus diesem Grunde empfehlen wir die Nutzung eines einfaches Text Editors - nicht zuletzt um den Lernfaktor zu erhöhen. Lassen Sie uns beginnen! H1 { color: green } -- * Selektor - dem Teil vor der geschweiften Klammer * Deklaration - dem Teil innerhalb der Klammern [image] Der Selektor dient als Verbindungsstück zwischen dem HTML Dokument und dem Style. Er legt fest welche Elemente vom Style Sheet beeinflusst werden. Die Deklaration legt fest welcher Effekt verwendet werden soll. In diesem Beispiel ist der Selektor h1 und die Deklaration "color: green." Dadurch werden alle h1 Elemente beeinflusst und der Effekt der Deklaration auf diese angewand. Oder anders gesagt - sie werden alle grün. (Die color Eigenschaft beeinflusst nur die Vordergrundfarbe, es existieren andere Eigenschaften für Hintergründe, Umrandungen, etc.) -- getrennten Liste zusammenfassen. So wie hier: H1 { color: green; text-align: center; } Alle Deklarationen müssen sich innerhalb der geschweiften Klammern befinden. Ein Semikolon trennt die Deklarationen und kann - aber muss nicht - auch am Ende der letzten Deklaration angefügt werden. Um den Code lesbarer zu gestalten empfehlen wir so wie hier jede Deklaration in eine eigene Zeile zu setzen. (Browsern ist dass jedoch egal, sie ignorieren alle Leerzeichen und Zeilenumbrüche.) Nun kennen Sie die Grundregeln wie CSS Regeln und Style Sheets erzeugt werden. Wie auch immer, wir sind noch lange nicht fertig. Damit der Style Sheet auch einen sichtbaren Effekt erzeugt muss er mit dem HTML Dokument verbunden werden. Style Sheets mit Dokumenten verbinden Wie schon geschrieben muss, um einen Effekt zu erzeugen, der Style Sheet mit dem Dokument verbunden werden. Das bedeutet also dass CSS und HTML Seite miteinander kombiniert werden müssen. Das kann durch einen dieser vier Wege geschehen: 1. Der für das gesamte Dokument geltende Style Sheet wird mit Hilfe des style Elements in das Dokument selbst gesetzt. 2. Der Style Sheet wird mit Hilfe des style Attributes direkt in einem Element verankert. 3. Ein externer Style Sheet wird mit Hilfe des link Elements mit dem -- Browser und CSS Für eine up-to-date Übersicht aktueller Browser besuchen Sie am besten die W3C Übersichtsseite. Damit das hier besprochene CSS funktioniert müssen Sie einen CSS fähigen Browser verwenden, also einen Browser welcher CSS unterstützt. Ein CSS fähiger Browser wird das style Element als Containerelement für Style Sheets interpretieren und das Dokument entsprechend darstellen. Der Grossteil der modernen Browser unterstützt CSS, so z.B. der Microsoft Internet Explorer 4 (IE4), Netscape Navigator 4 (NS4) und Opera 3.5 (O3.5). Untersuchungen haben gezeigt dass mehr als die Hälfte -- CSS bietet eine eigene Möglichkeit Kommentare innerhalb des Quellcodes zu platzieren. Ein CSS Kommentar beginnt mit "/*" und endet mit "*/". (Wenn Sie sich mit C Programmierung auskennen wird Ihnen das bekannt vorkommen) CSS Regeln innerhalb eines CSS Kommentars werden keine Auswirkung auf die Darstellung des Dokuments haben. Dem Browser muss aber auch noch mitgeteilt werden dass Sie nun mit CSS Style Sheets arbeiten. CSS ist bisher die einzige Style Sheet Sprache welche in Verbindung mit HTML Dokumenten genutzt werden kann. Und das wird sich sobald wohl auch nicht ändern. Für XML sieht das anders aus. Aber nur weil es derzeit der Fall ist kann nicht auch in Zukunft davon ausgegangen werden. Dem Browser muss also mitgeteilt werden dass wir CSS verwenden. Das wird mit einem type Attribut des style Elements realisiert. Der Wert von type legt fest welche Sprache für die Style Sheets verwendet werdens soll. Für CSS wird der Wert "text/css" verwendet. Das folgende Beispiel zeigt Ihnen wie Sie das hier Gelernte anwenden können (in Kombination mit HTML Kommentaren). Bach's home page Wie auch immer, der Grossteil der HTML Dokumente wird wesentilch -- Vererbung überschreiben Im vorangegangenen Beispiel wurde allen Elementen die gleiche Farbe durch Vererbung zugewiesen. Manchmal jedoch sehen Kinden nunmal nicht aus wie ihre Eltern. Wenig überraschend bietet auch CSS hier eine entsprechende Möglichkeit. Sagen wir alle h1 Elemente sollen blau anstatt grün dargestellt werden. Das kann in CSS einfach realisiert werden: -- Festlegen von Schriftarten. Dieser Abschnitt gibt Ihnen einen Überblick über die am meissten genutzten Eigenschaften von CSS. Häufige Aufgaben: Schriftarten (Fonts) Lassen Sie uns mit Fonts beginnen. Wenn Sie in letzter Zeit irgendwelche Textprogramme verwendet haben sollten können Sie vermutlich den folgenden kleinen Style Sheet lesen: H1 { font: 36pt serif } Diese Regel legt den Font für h1 Elemente fest. Der erste Teil des Wertes 36pt legt die Schriftgrösse auf 36 Punkte fest. Ein Punkt ist ein altes typographisches Überbleibsel aus vergangen Zeiten welches es bis in das digitale Zeitalter geschafft hat. Im nächsten Kapitel werden wir Ihnen zeigen warum Sie besser "em" nutzen sollten, aber lassen Sie uns hier mit "pt" fortfahren. Der zweite Teil des Wertes - serif - teilt dem Browser mit dass er eine Schriftart mit Serifen nutzen soll (diese kleinen Verziehrungen an den Buchstaben, Kapitel 5 gibt dazu weitere Informationen). Diese dekorativen Schriftarten passen besser zu einer Homepage über Bach da es damals noch keine modernen Serifen-losen Schriftarten gab. Hier das Ergebnis: (Schauen Sie selbst) -- [image] Beachten Sie bitte dass wir hier der padding-Eigenschaft nur einen Wert (0.5em) zugewiesen haben. Genau wie bei der margin Eigenschaft kann padding 4 Werte annehmen. Diese werden sich auf die Abstände oben, rechts, unten und links auswirken. Wie auch immer, wenn ein Wert für alle vier Seiten gelten soll ist es ausreichend diesen nur einmal anzugeben. Dies ist anwendbar auf padding und margin (sowie auch auf andere Umrandungs-Eigenschaften welche wir später noch besprechen werden). Häufige Aufgaben: Verlinkungen Um das Lesen von HTML Dokumenten dem Besucher zu erleichtern sollten sich Verlinkungen von restlichen Text abheben. HTML Browser stellen Links in der Regel mit einem Unterstrich dar. Auch haben sich gewisse Farb-Schemata eingebürgert um dem Nutzer zu signalisieren ob ein Link bereits besucht wurde oder nicht. Da Links ein grundlegender Bestandteil des Webs sind bietet CSS ganz spezielle Möglichkeiten um diese zu designen. Hier ein Beispiel: A:link { text-decoration: underline } Das obige Beispiel legt fest dass noch nicht besuchte Links unterstrichen dargestellt werden sollen: (Schauen Sie selbst) [image] Die Links werden wie von uns gewollt unterstrichen dargestellt, aber ebenso auch in der Farbe blau was wir jedoch nicht festgelegt hatten. Wenn Sie dem Browser nicht alle möglichen Styles für einen Link vorgeben so wird er aus einer Standard-Farbpalette selbst auswählen. Das Zusammenarbeiten von selbst erstellten Styles, Browser eigenen Styles und Benutzer-definiertern Styles ist ein anderer Bereich von CSS bei welchen Lösungen für Konfliksituationen bereitgestellt werden müssen. Das C in CSS steht für Cascade (Verkettung). Wir werden diese Verkettung weiter unten erklären. Dem Selektor (A:link) schenken wir hier ein wenig mehr Aufmerksamkeit. Sie wissen vielleicht schon dass es sich bei "A" um ein HTML Element handelt, der zweite Teil ist jedofch neu. ":link" wird in CSS als sogenannte Pseudoklasse bezeichnet. Pseudoklassen werden dafür -- einzelnes Dokument Style Sheets aus vielen verschiedenen Quellen nutzen kann: dem Browser, dem Designer oder dem Besucher der Seite selbst. In den letzten Beispielen haben Sie gesehen dass sich die Farbe der Links ohne irgendwelche Style Sheet Angaben in ein blau verändert hat. Ebenso wusste der Browser wie er blockquote Absätze und h1 Überschriften formatieren musste ohne dass wir es ihm gesagt haben. Alles was der Browser über diese Formatierungen weiss ist in seinem eigenen Standard Style Sheet hinterlegt und wird mit dem Style Sheet des Autors und denen des Besuchers bei der Darstellung verbunden. Wir wissen schon seit Jahren dass Designer ihre eigene Style Sheets verwirklichen wollen. Wir haben aber auch herausgefunden dass der Seitenbesucher selbst ebenfalls festelegen möchte wie sich ihm eine Webseite präsentiert. Dies kann dadurch realisiert werden indem ein persönlicher Style Sheet im Browser angegeben wird. Alle Konflikte zwischen den verschiedenen Style Sheets müssen vom Browser gelöst werden. In der Regel besitzt der Style Sheet des Designers die höchste Priorität, gefolgt vom Style Sheet des Besuchers...gefolgt vom Style Sheet des Browsers. Aber ebenso kann der Besucher eine eigene Style Sheet Regel als besonders wichtig deklarieren und damit die Regeln des Designers oder Browsers überschreiben. Paket manuell herunterladen und installieren¶ Von VirtualBox {en} werden DEB-Pakete {dl} angeboten. Die Pakete können für Quantal Quetzal 12.10, Precise Pangolin 12.04, Oneiric Ocelot 11.10, Lucid Lynx 10.04 und Hardy Heron 8.04 heruntergeladen werden. Nachdem man sie für die korrekte Ubuntuversion und Architektur geladen hat, müssen DEB-Pakete noch installiert werden. Hinweis! Fremdpakete können das System gefährden. Hinweis: -- Um die Fremdquelle zu authentifizieren, kann man entweder den Signierungsschlüssel herunterladen {dl} und in der Paketverwaltung hinzufügen oder folgenden Befehl ausführen: wget -q http://download.virtualbox.org/virtualbox/debian/oracle_vbox.asc -O- | s udo apt-key add - Um aus der Fremdquelle zu installieren, muss man die folgenden Paketquellen freischalten: Hinweis! Zusätzliche Fremdquellen können das System gefährden. deb http://download.virtualbox.org/virtualbox/debian VERSION contrib Hinweis: Der Signierungsschlüssel hat sich ab Version 4.0 geändert und muss neu hinzugefügt werden. Außerdem muss, sofern die Paketquellen nicht manuell bearbeitet wurden, noch die automatisch hinzugefügte Quelle für den Quelltext/Sourcecode deaktiviert, bzw. gelöscht werden ^[2]. Extension-Pack¶ Zusätzlich ist, zur Nutzung z.B. von USB-2.0-Anschlüssen, die -- Virtualbox öffnen, "Datei -> globale Einstellungen -> Zusatzpakete". Ggf. ist die Installation dieses Packs nach einem Kernelupdate erneut notwendig!. Bis Version 3.2¶ Um aus der Fremdquelle zu installieren, muss man die folgenden Paketquellen freischalten: Hinweis! Zusätzliche Fremdquellen können das System gefährden. -- Signierungsschlüssel mit folgendem Befehl importieren: sudo apt-key adv --recv-keys --keyserver keyserver.ubuntu.com 98AB5139 Alle Versionen¶ Da sowohl die unfreie Version und auch Open-Source-Version des Herstellers keinen Sourcecode mitliefert, sollte man darauf achten, das diese nicht in den Paketquellen eingetragen werden. Nun kann man VirtualBox über eines - je nach verwendeter Ubuntu-Version - der folgenden Pakete installieren: * virtualbox (für VirtualBox 1.6.x) * virtualbox-2.1 (für VirtualBox 2.1.x) * virtualbox-2.2 (für VirtualBox 2.2.x) * virtualbox-3.0 (für VirtualBox 3.0.x) * virtualbox-3.1 (für VirtualBox 3.1.x) * virtualbox-3.2 (für VirtualBox 3.2.x) * virtualbox-4.0 (für VirtualBox 4.0.x) * virtualbox-4.1 (für VirtualBox 4.1.x) Auch hier muss man noch nacharbeiten. Sollte man ein Update mit Versionssprung (major update) machen, so muss man vorher die niedrigere/alte entfernen und erst dann, die neue Version installieren. Dabei gehen weder Einstellungen, noch virtuelle Maschinen verloren. Ebenso müssen noch die Gasterweiterungen durch Neuinstallation im Gast auf die aktualisierte Version angepasst werden. Nacharbeit - Benutzer der Gruppe hinzufügen¶ Wie eventuell schon am Ende der Installation eines der Pakete von VirtualBox angezeigt, muss man alle Benutzer, die VirtualBox nutzen dürfen, der Gruppe vboxusers zuweisen ^[8]. # Allgemein sudo adduser vboxusers # Der eigene Benutzer sudo adduser $USER vboxusers Hinweis: Damit die Änderung des Benutzerkontos aktiv werden muss die Umgebung neu geladen werden, dies erreicht man durch einmaliges Ab- und wieder Anmelden oder mit dem Befehl newgrp und der Option -. newgrp - vboxusers Sollte VirtualBox in der OSE-Version sich immer noch weigern, gibt es in den Problembehebungen eine Lösung. -- Ab Hardy Heron kann man DKMS installieren. Dadurch werden bei einem Versionswechsel die notwendigen Kernelmodule für das Hostsystem automatisch erstellt. Dies gilt auch, wenn im Ubuntu als Gastsystem DKMS installiert ist. Es wird im User-Manual ausdrücklich empfohlen. Das manuelle Erstellen der Kernelmodule wie in Kein Start mehr nach Kernelupdate beschrieben, sollte danach nicht mehr nötig sein. Gast-Erweiterungen¶ Die Gast-Erweiterungen werden innerhalb der virtuellen Maschine installiert, nachdem das Gast-Betriebssystem fertig installiert wurde. Die Gast Erweiterungen bieten folgende Features: -- * automatisierte Windows-Anmeldungen mittels VBoxGINA Herunterladen und Bereitstellen der Gast-Erweiterungen aus den multiverse-Quellen auf dem Wirtssystem: sudo apt-get install virtualbox-guest-additions-iso Die .iso Datei befindet sich in /usr/share/virtualbox/ und muss dann zuerst in der virtuellen Maschine eingehängt werden. Anschließend wird unter einem Windows-Gast vom CD/DVD Laufwerk die entsprechende .exe Datei installiert. In einem Linux-Gast wird in dem eingehängten CD Laufwerk "sudo sh ./VBoxLinuxAdditions.run" ausgeführt. Deinstallation¶ Bei jeder der beschriebenen Installationsvarianten kann man VirtualBox ganz einfach über die Paketverwaltung deinstallieren ^[1]. Dazu muss das jeweilige Paket deinstalliert werden, je nachdem welche Version man vorher installiert hat. Weitere Artikel zu VirtualBox¶ * VirtualBox Übersichtsseite {Übersicht} blauen Farbton. Als nächster Schritt ist es wichtig, ein passendes Bild zu finden, das sich für das Design aus einem Foto eignet. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass es erstens als Gesamtes im Header dargestellt wird und zweitens genug Bilddetails haben muss, weil diese in gröÃerer Ansicht auf der Startseite neben den drei rosafarbenen linkuntersetzten Farbflächen angezeigt werden. Mein Hauptbild (Quelle: Beata Wojciechowska @ Fotolia.de) platziere ich in das Dokument und verkleinere es auf die GröÃe, in der es später auch im Header angezeigt werden soll. Mit dem Platzieren wird das Bild auch als Smart-Objekt in das Dokument eingefügt. Es empfiehlt sich, diese Ebene einmal zu duplizieren und das Duplikat erst einmal auszublenden. Dieses wird später im Contentbereich benötigt. Nun kann ich zur optimalen farblichen Harmonie im Design den oberen -- rufe ich die Fülloptionen der Balkenebene über das Ebenenbedienfeld auf und wähle das Register Farbüberlagerung. Mit der Pipette picke ich mir nun das entsprechende Blau direkt aus dem Headermotiv. Mein blauer Balken nimmt diese Farbe auf. Das Bild mit der Ringschachtel hat einen grauen Hintergrund. Daher muss ich das Hauptmotiv erst freistellen, damit es sich optimal in den Header einfügt. Mit dem Schnellauswahlwerkzeug wähle ich den Innenbereich der Ringschachtel aus. -- In dem blauen Balken des Headers werde ich mit weiÃer Schrift in einer 15-Punkt-Georgia mit dem Text-Werkzeug (T) das Motto der Webseite setzen. Wichtig ist, dass ich bei der Schrift keine Glättungsmethode einstelle. Im Web wird sie später auch nicht abgerundet dargestellt. Ist mir dadurch die Schrift zu hart, kann ich sie abrunden, muss aber diese Elemente als PNG speichern und als Bild in die Website platzieren. Beim FlieÃtext ist eine Abrundung daher nicht möglich. Für den Footer sowie Navigation I und II werde ich eine Serifenschrift nehmen. In diesem Fall wieder die Georgia. Navigation I ist die Zeile -- minimalistische Navigation, die den Navigationskopf des Hauptaugenmerks des Layouts, der Navigation II, bilden wird. Die Navigation II sind die rosa Flächen. Diese führen später zu den Themeninhalten: Galerie â Video â Blog. Das sind die dynamischen Inhalte, die stetig ergänzt und erweitert werden. Bevor ich Navigation II einfüge, muss ich noch den Contentbereich gestalten. 3. Content Für den Contentbereich ziehe ich mir mit Hilfslinien die Felder auf, in denen ich meine rosafarbenen Flächen und Bildausschnitte platzieren -- Auswahl als Ebenenmaske zur Bildebene gesetzt. Die Auswahl begrenzt den anzuzeigenden Bereich, welcher genau mein zuvor festgelegtes Feld war. Ich löse anschlieÃend das Verbindungsglied zwischen Ebenen und Ebenenmaske im Ebenenbedienfeld und kann jetzt mit dem Verschiebenwerkzeug den Ebeneninhalt verschieben, ohne dass sich die Ebenenmaske ebenso verschiebt. Ich fokussiere ein prägnantes Bilddetail, welches in diesem Feld abgebildet werden soll. So fahre ich fort mit den anderen mit Hilfslinien angelegten Feldern: Ich erstelle ein weiteres Duplikat meiner Ringschachtelebene, ziehe eine Auswahl auf und füge eine Ebenenmaske hinzu, welche die Auswahl widerspiegelt. Ich löse das Verbindungsglied zwischen Ebene und passenden Verläufen ergibt sich eine nahezu unendliche Vielfalt an Kontureneffekten, die Schriften zart umranden oder psychedelisch-bunt einfassen können. Die GröÃe im Fülloptionendialog gibt an, wie groà der Verlauf nach auÃen scheinen soll. Unterfüllen gibt an, wie stark der Effekt direkt beim Text wirken soll. Wichtig ist die Technik: Präzise. Sehr schön: Unter der Vorgabe Spezialeffekte findet sich ein unterbrochener Verlauf, welcher für einen gelungenen Retroeffekt verwendet werden kann. Die Farben lassen sich auch prima anpassen. Wer es mag, kann auch die äuÃeren Konturen in der Transparenz auslaufen lassen. -- Bildquelle: Akhilesh Sharma – Fotolia.com. Schritt 1: Spiegelbild als Muster festlegen Der erste Schritt für diesen Effekt besteht darin, dass ich das Bild, welches sich innerhalb des Textes spiegeln soll, als Muster festlege. Das mache ich bei geöffnetem Bild über das Menü Bearbeiten>Muster festlegen. Schritt 2: Text platzieren Ich platziere meinen Text mit einer 300-Punkt-Arial in meinem Dokument. Das Dokument hat eine GröÃe von -- 9. -12. Schritte wiederholen für den zweiten Buchstaben Der Effekt ist ein kleiner, netter Hingucker. Der Weg dahin lässt aber nur ein statisches Ergebnis zu. Der Text kann nicht verändert werden, weil er gleich zu Beginn gerastert wurde. Für jeden weiteren Buchstaben muss ich einen GroÃteil der Schritte wiederholen. In meinem Tutorial möchte ich einen Weg zeigen, der eine weitere Veränderbarkeit des Textes offenlässt. Auch können mit diesem Effekt dann weitere Buchstaben schneller hinzugefügt werden. Schritt 1: Verlauf erstellen -- den Doppelverlauf als Muster an. Daher öffne ich als Erstes in meinem Dokument mit der GröÃe 1000×600 Pixel das Verlaufsmenü, indem ich bei aktiviertem Verlaufswerkzeug (G) auf die Verlaufsvorschau in der Menüleiste klicke. Ich lege jetzt den Verlauf an, welcher als Reflexion mit doppeltem Verlauf im Text platziert werden soll. Der Verlauf hat folgende Anordnung: Grau â Weià â Schwarz â Grau Fehlende Farbunterbrechungen füge ich mit Klick neben einer bestehenden Farbunterbrechung hinzu und platziere sie via Drag&Drop an die gewünschte Stelle. Die Farbe der Farbunterbrechung kann ich über den Farbwähler des Verlaufsmenüs ändern. Der Ãbergang von Weià zu Schwarz ist hart. Die Farbeimer sollten nicht deckend übereinanderstehen, sondern minimal versetzt. Sonst wird der Ãbergang später leichte Treppcheneffekte haben. Die Glättung von 30 Prozent sorgt dafür, dass auch der Verlauf in den grauen Bereich schön weich ist. Bei Bedarf kann ich mir den neuen Verlauf auch in der Verlaufsvorschau -- Textebene. Im Register Musterüberlagerung wähle ich in der Auswahlliste mein zuvor festgelegtes Muster aus. Mit der Maus kann ich jetzt einfach in das Dokument gehen und intuitiv-direkt mein Muster an die gewünschte Stelle verschieben. Bei Bedarf kann ich mein Muster auch noch skalieren, falls es für den Buchstaben zu groà oder zu klein sein sollte. Schritt 6: Kontur Im nächsten Register Kontur stelle ich eine 5 Pixel starke Kontur in der Position AuÃen ein. Die Füllart ist ein Verlauf. -- Schritt 8: Weitere Buchstaben Für weitere Buchstaben dupliziere ich einfach die Textebene, verschiebe sie an die gewünschte Stelle und ändere mit dem Textwerkzeug den jeweiligen Buchstaben in den neuen. Bei Bedarf muss ich den Doppelverlauf nur noch im Register Musterüberlagerung an die Form des neuen Buchstaben anpassen. Mag ich noch farbliche Akzente in meinem Verlauf, kann ich noch eine Farbüberlagerung im Modus Ineinanderkopieren in den Fülloptionen ein. Das war es schon! -- Schritt 5: Platzierungstipp Wichtig ist, dass der Text den Rahmen hat, damit sich auch wirklich ein neigender bis kippender Eindruck ergibt. Der Text allein würde diesen Effekt nur bedingt erreichen. Wenn ich mit der Platzierung noch eine besondere Wirkung erzielen möchte, dann platziere ich meinen Text mit Rahmen derart, dass nicht der gesamte Rahmen Platz im Dokument findet. Bei Bedarf muss ich das Dokument für diese Optik auch beschneiden. Dadurch entsteht der Eindruck von besonderer bildlicher GröÃe. Der Inhalt passt nicht in den Dokumentrahmen, er ist zu groÃ. Damit lässt sich im übertragenen Sinne GröÃe des Inhalts vermitteln. So hat beispielsweise der SPIEGEL auf dem Cover den Google-Namen so platziert, dass Google nicht ganz ins Cover gepasst hat. Das zeigte auf einfachste Weise anschaulich die Code : 1 private Player audioPlayer = Manager.createRealizedPlayer(file.toURL()); Danach müssen wir eigentlich nur noch sagen, dass er starten soll. Das geht so: Code : 1 audioPlayer.start(); Wir sind jetzt schon soweit, dass unsere Audio-Dateien abgespielt werden können. Die JMF kann aber noch viel mehr mit den Audio Dateien anfangen: Laustärke setzen Um die Laustärke unseres Players zu setzen müssen wir einfach nur der folgenden Funktion einen float Wert übergeben: Code : 1 audioPlayer.getGainControl().setLevel(100); So, nun genug geplaudert. Jetzt wollen wir uns endlich an die Programmierung machen Nachdem ihr euch Microsoft Visual C++ 2010 Express oder ein anderes Programm heruntergeladen und installiert habt, womit ihr euren Quellcode kompilieren könnt, fangen wir sofort damit an unser erstes Programm zu schreiben. Als erstes müssen wir ein neues Projekt erstellen: 1. Win32 Konsolenanwendung auswählen 2. Dateiname und Speicherort wählen 3. OK Im nächsten Fenster klickt ihr auf Weiter -> Setzt einen Haken bei "Leeres Projekt" -> Fertig stellen. Im nächsten nun folgendem Fenster könnt ihr link eure Projektmappe -- 2 3 4 int main() // Hauptfunktion, darf in keinem Programm fehlen { //Anweisungsblock -> Hier steht alles was das Programm machen muss } Anhand eines kleinen Beispieles werden wir unser erstes Programm erstellen: Code cpp: Windows von Niklas Bartz Es geht um die Kommunikation eines Treibers mit einem User-Programm. Willkomen zum zweiten Treiber Tutorial. Diesmal werden wir die Kommunikation zwischen einem Treiber und einem Programm im User-Mode behandeln. Um mit einem anderen Programm zu kommunizieren muss ein Treiber I/O Request Packets (IRP) benutzen. Dies ist eine einfach Datenstruktur, welche Puffer mit Daten enthält. Das ganze funktioniert, wie sollte es auch anders sein unter Windows, mit Datei-Handles. Wenn also nun ein User-Programm ein String in das Datei-Handle des Treibers schreibt, dann wird vom Kernel ein IRP erzeugt, welches diesen String enthält. Um nun IRPs verarbeiten zu können muss unser Kerneltreiber eine Funktion zur verarbeitung bereitstellen. Dies funktioniert genau so wie mit der Endladeroutine. Es wird einfach der zugehörige Funktionszeiger gesetzt. Alle Hauptfunktionen sind in einem Array namens MajorFunction gespeichert. Es sind Werte definiert wodurch man die Funktionen setzten kann. -- } // u.s.w. //... Abbildung 1: Ein Kerneltreiber kann für jede Hauptfunktion eine eigene Callbackfuntkion definieren Man sollte sich im klaren seien, dass man ohne ein Request von dem User-Mode-Programm nichts vom Treiber senden kann oder habt ihr schonmal eine Nachricht von einer Datei empfangen? Also jede Kommunikation erfolgt vom User-Programm aus. Wenn man nun dafür sorgen möchte, dass der Treiber einem immer etwas senden kann, dann muss man immer genügend Request bereitstellen, bevor diese verbraucht sind. Man sendet also ein Request an den Treiber welches dieses erst verwendet, wenn er Daten zu übermitteln hat. Dann reagiert er auf das Request und sendet etwas an das Programm zurück. Um nun von einem Programm im User-Mode aus einen Treiber zu verwenden, muss dieses Programm ein Handle zum Treiber öffen. Dies geht jedoch nur, wenn der Treiber zuvor ein Gerät registriert hat. Danach kann man mit dem User-Programm das Gerät öffnen und darauf zugreifen, als sei es eine Datei. So ähnlich ist es in der Regel auch bei UNIX-Systemen. So wollen wir mal mit unserem Kerneltreiber ein Gerät registrieren: Code c: -- Dazu folgendes: Wenn man eine Event im Kernel-Mode erstellt, dann kann ma dies im User-Mode nicht modifizieren, man kann nur den Status abfragen. Allerdings möchten wir, dass unsere GUI Anwendung den Status verändern kann. Da der Treiber mit höherer Priorität als eine GUI Anwendung läuft, können wir vom Treiber aus auf alles in einer GUI Anwendung zugreifen. Somit müssen wir das Event in unserem Programm erstellen und an den Treiber weiterleiten (referenzieren). Wenn man eine neue IOCTL schreibt, welcher es möglich seien soll mit User-Mode-Software zu kommunizieren, dann muss diese IRP_MJ_DEVICE_CONTROL Requests benutzen (MSDN(27.10.2011)). Von Windows wird das CTL_CODE Makro geliefert, welches in der Wdm.h und Ntddk.h definiert ist (Def. s.unten oder hier MSDN (27.10.2011)). An dieser Stelle Zeige ich einfach einmal den ganzen Code des Treibers und der GUI Testanwendung. Der Code sollte eigentlich selbst erklärend seien, für jeden der meint er ist weit genug um Treiber zu programmieren. Das komplette Beispiel ist auch im Anhang vorhanden. Treiber: IOCTL.h // wird von dem Treiber und der GUI App verwendet Code c: - 9 - Kopiere das Tube "Woelfe2.pspimage" und füge es als neue Ebene in dein Bild ein. Der Mischmodus dieser Ebene sollte auf Helligkeit Legacy stehen. Kopiere das Tube "Woelfe_Rahmen.pspimage" und füge es als neue Ebene in dein Bild ein. Passe es über - Anpassen - Farbton und Sättigung - Kolorieren - farblich an dein Werk an. -- Schreibe nun noch deinen Text und vergiss dein Wasserzeichen nicht. Nun geht es ans Animieren. Die Ebenen 2, 3, 5 und 6 sollten weiterhin unsichtbar geschaltet sein. Die beiden Ebenen 1 und 4 jedoch sichtbar. Bearbeiten - Kopieren/alle Ebenen. die "#include " Zeile (wurde in diesem Fall schon in windows.h includiert) Manche Leute berichten auch, dass Sie den Fehler beheben können indem sie winsock2.h vor windows.h includieren. Falls der Compiler INADDR_ANY nicht finden kann verwendet ADDR_ANY (oder umgekert, eins von beiden geht schon) Das Progamm muss gegen ws2_32.lib gelinkt werden. Falls man Visual Studio verwendet muss man bei den Projekteigenschaften unter Linker ws2_32.lib zu den Libraries hinzufügen. Eventuell schafft aber auch folgende Zeile am Anfang des Quellcodes Abhilfe: #pragma comment( lib, "ws2_32.lib" ) 1. Einleitung -- 7. Verwendung von connect() bei UDP 1. Einleitung Im ersten Tutorial wurden ausschliesslich TCP Sockets behandelt. Dieses Tutorial soll nun auf UDP Sockets eingehen. Es ist empfehlenswert zuerst das erste Tutorial zu lesen, weil dieses am ersten anknüpft und Kenntnisse aus dem ersten Tutorial voraussetzt. 2. Unterschied zwischen TCP und UDP Sockets -- bestimmten Server her, tauschen dann Daten aus, und schliessen die Verbindung am Schluss wieder. Das ist bei UDP Sockets alles nicht nötig. Nun werden sich einige vielleicht fragen: "Wohin sendet er dann die Daten, wenn er nicht zu einem bestimmten Server verbunden ist ?". Ganz einfach, bei UDP Sockets verwendet man nicht send() sondern eine Funktion sendto(). Bei dieser Funktion kann man als Parameter übergeben wohin die Daten gesendet werden sollen. Auch würde bei UDP Sockets ein recv() nicht viel Sinn machen. Man würde zwar die Daten bekommen, jedoch möchte man meistens noch darauf antworten (zumindest im Falle des Servers). Wie weiss man nun aber wem man antworten möchte ? Hier steht für UDP auch wieder eine spezielle Funktion zu verfügung: recvfrom(). recvfrom() übernimmt zusätzlich 2 Pointer welche dann mit den Informationen über den ursprünglichen -- werden wir auch hier wieder zwei kleine Programme entwickeln: einen Client und einen Server. 3. Einen UDP Socket erstellen Natürlich müssen wir erst wieder Winsock starten, dies wurde aber bereits im ersten Tutorial behandelt, und wird deshalb hier kommentarlos aufgeführt. Zum erstellen eines UDP Sockets verwendet man gleich wie bei TCP Sockets die Funktion socket(), welcher hier nochmal aufgeführt ist: SOCKET socket ( -- Natürlich läuft das so alleine noch nicht, da noch ein WSAStartup() erforderlich ist. 4. Erstellen eines UDP Clients Wir schreiben nun einen UDP Client. Erst muss einmal Winsock gestartet werden, und ein UDP Socket (wie oben gezeigt) erstellt werden. Die Funktion startWinsock() stammt aus dem ersten Tutorial und wird hier kommentarlos aufgeführt. Hier der entsprechende Code: #include #include -- Ich habe die Datei mal udpcl.c gennant und mit bcc32 C:\udpcl.c kompiliert. Wenn man das Beispiel nun ausführt sollte es folgende Ausgabe liefern: Winsock gestartet! UDP Socket erstellt! -- 5. Daten austauschen mit sendto und recvfrom Wie oben bereits erwähnt benutzten wir für den Datentransfer bei UDP sendto() und recvfrom(). Die beiden Funktionen werden hier kurz vorgestellt. sendto() sendet die Daten an einen bestimmen Host, diesen müssen wir mit der bereits bekannten SOCKADDR_IN Struktur angeben. Die Funktionsdefinition: int sendto ( SOCKET s, const char FAR * buf, int len, -- const struct sockaddr FAR * to, int tolen ); -s: Socket über den wir die Daten senden wollen -buf: Pointer auf einen Buffer der die zu sendenden Daten enthält -len: Wieviele Zeichen von buf gesendet werden sollen -flags: benötigen wir nicht, auf 0 setzten -to: in unserem Falle ein Pointer auf eine SOCKADDR_IN Struktur die Informationen über den Zielrechner enthält -tolen: länge von to, in userem Fall sizeof(SOCKADDR_IN) Die Funktion liefert wie bei send() die Anzahl der gesendeten Zeichen -- Und nun zum empfangen von Daten: recvfrom() hat wie sendto() 2 zusätzliche Parameter. Diese haben jedoch nicht die gleiche Verwendung. Der erste zusätzliche Parameter ist ein Pointer auf eine SOCKADDR Struktur, in welche Informationen über den Rechner gespeichert werden von welchem wir die Daten empfangen haben. Wir müssen diese Stuktur nicht initialisieren, sondern sie wird von recvfrom() für uns abgefüllt. Der zweite zusätzliche Parameter ist ein Pointer auf ein int, welcher die grösse des ersten zusätzlichen Parameters, also die grösse einer SOCKADDR_IN Struktur in unserem Falle, enthält. Dieser int muss von uns initialisiert werden, muss jedoch als Pointer übergeben werden damit recvfrom() die benötigte grösse rein schreiben kann, falls sie zu klein ist. Aber nun zur Funktionsdefinition: int recvfrom ( SOCKET s, -- int FAR* fromlen ); -s: Socket über welchen wir Daten empfangen wollen -buf: Pointer auf einen Buffer in dem die Daten gespeichert werden -len: Grösse von buf (oder die maximale anzahl Zeichen die in buf gespeichert werden sollen) -flags: benötigen wir nicht, auf 0 setzten -from: Optionaler Pointer in welchem die Informationen über den sender der Daten für uns gespeichert werden -fromlen: Optionaler Pointer in welchen wir die grösse von from speichern müssen Die Funktion liefert wie recv() die anzahl der empfangenen Zeichen zurück oder 0 falls die Verbindung geschlossen wurde oder SOCKET_ERROR bei einem Fehler. Hier wieder ein kleines Beispiel, es wird wieder davon ausgegangen das -- 6. Erstellen eines UDP Servers Wie bereits erwähnt unterscheiden sich Client und Server von den Winsock API aufrufen her nur sehr gering. Der einzige Unterschied des Server ist, das er bind() aufrufen muss, um nicht einen zufälligen Port zu bekommen, sondern genau den den wir wollen. Und da unser Client seine Daten zu Port 1234 sendet, ist das logischerweise der Port 1234. bind() wurde bereits im ersten Tutorial behandelt. Auch sendto() und recvfrom() wurden oben bereits durchgenommen. Der einzige Unterschied beim Server: beim Client haben wir beim recvfrom() aufruf die letzten beiden Parameter (die ja optional sind) theoretisch umsonst übergeben, da wir sie gar nicht verwendeten. Beim Server werden diese jedoch verwendet, sie sind sogar sehr wichtig, damit wir dem richtigen Rechner antworten können. Der Server Unterscheidet sich auch noch dadurch das er erst recvfrom() aufruft und erst dann sendto(), er muss ja erst etwas empfangen um antworten zu können. Das Beispiel ist unten ohne weitere Kommentare aufgefürt, da ja ansich nichts neues darin ist. Er macht übrigens das gleiche wie im ersten Tutorial: er setzt einfach "Du mich auch " vorne hin. Ich habe die Datei mal udpsrv.c genannt: #include -- return WSAStartup(MAKEWORD(2,0),&wsa); } Nun kann man in der einen Konsole den Server starten und in der anderen den Client (den Server zuerst!), und die beiden sollten problemlos ihre Daten austauschen. 7. Verwendung von connect() bei UDP Ich habe vorhin nur die halbe Wahrheit erzählt: Man muss bei UDP nicht zwingend sendto() und recvfrom() verwenden, man kann auch einfach send() und recv() nehmen. Das setzt jedoch voraus das wir vorher einen connect() aufruf auf unseren UDP Socket gemacht haben. Einige werden sich nun Fragen: "Aber heisst es nicht, UDP sei NICHT verbindungsorientiert ?". Ja ! Das ist auch weiterhin so ! UDP ist NICHT verbindungsorientiert. Und wenn man nun connect() auf einen UDP -- UDP mit recv() und send() einfach der mit connect() festgelegte Standardrechner als Ziel verwendet. Wenn man nun aber nicht an den Standardrechner senden bzw. von ihm empfangen möchte kann man immernoch sendto() und recvfrom() verwenden. Damit wir bei unserem Client nicht immer sendto() und recvfrom() verwenden müssen, werden wir ihn nun so umschreiben, das er per connect() das Standardziel festlegt und immer dorthin sendet. Änderungen sind fett hervorgehoben, und gelöschte Zeile sind fett auskommentiert: ... // addr vorbereiten -- Auch dieses Tutorial ist hiermit zu Ende. Die beiden Dateien können hier heruntergeladen werden: udpcl.c, udpsrv.c Mir ist klar das der Quellcode recht unsauber ist, WSACleantup(), closesocket(), etc. wurden extra weggelassen um Platz zu sparen, und das while(1) ist auch etwas unschön, aber es soll ja nur ein kleines BEISPIEL sein. Nation, ob sie eigene Zugänge zur Vergangenheit finden kann", sagte Angela Merkel in ihrer Festrede zum 25. Jubiläum des Deutschen Historischen Museums (DHM) in Berlin. Darauf habe auch schon Helmut Kohl bei der Eröffnung des Museum 1987 hingewiesen, so die Kanzlerin. Er forderte damals, die deutsche Geschichte solle so dargestellt werden, dass sich die Bürger darin wiedererkennen können - offen auch für Kontroversen und vielfältige Betrachtungsweisen. Mit neuen Ansichten ließen sich schließlich neue Einsichten gewinnen, leitete Merkel wieder zu ihren Gedanken über. Fest in der europäischen Idee verankert Blick auf das Zeughaus Unter den Linden (Foto: fotalia) Das DHM ist im -- das Museum allein vom Bund finanziert. Es darf sich deshalb auch Bundesmuseum nennen - ein seltener Titel, den sonst nur noch das Haus der Geschichte in Bonn trägt. DW.DE Museum muss Plakatsammlung zurückgeben Der Bundesgerichtshof hat das Deutsche Historische Museum zur Herausgabe von NS-Raubkunst verurteilt. Der Erbe des jüdischen Zahnarztes Hans Sachs erhält damit die weltweit einzigartige Plakatsammlung zurück. (16.03.2012) -- Mehr aus der Rubrik Bundesbildungsministerin Annette Schavan (foto:dpa) Schavan bald ohne Doktortitel? 22.01.2013 Bundesbildungsministerin Schavan muss um ihren akademischen Titel kämpfen und dann möglicherweise auch um ihren Posten. Die Universität Düsseldorf eröffnet offiziell ein Plagiatsverfahren gegen die CDU-Politikerin. Gauck und Hollande schreiten militärische Ehrenformation ab (Foto: Reuters) Dienstag, 23. Oktober 2012 Bundeskanzlerin Angela Merkel hat auf einer Bundeswehrtagung nahe Berlin die Idee einer europäischen Militärmission mit deutscher Beteiligung in Mali grundsätzlich befürwortet. Die Kanzlerin betonte allerdings, dass es sich dabei nicht um einen Kampfeinsatz der Bundeswehr handeln solle, sondern vielmehr um eine Ausbildungsmission, die auch materielle und logistische Unterstützung der malischen Streitkräfte umfassen könnte. Die Notwendigkeit eines solchen Einsatzes begründete Merkel damit, dass die Streitkräfte des westafrikanischen Staates "zu schwach zum Handeln" seien. Sie bräuchten "externe Unterstützung, weshalb eine europäische Finanziell gut bis sehr gut kommen einer anderen Studie zufolge rund vier Fünftel der Deutschen zurecht. Der Anteil dieser "finanziell Zufriedenen" sei seit der vergangenen Untersuchung vor zwei Jahren sogar gestiegen, teilte der Nürnberger GfK-Verein am Dienstag unter Berufung auf eine repräsentative Studie mit. Demnach müssen sich 3 Prozent in keiner Weise einschränken, 33 Prozent fühlen sich gut versorgt und können sich einiges leisten, weitere 45 Prozent kommen im Großen und Ganzen mit ihren finanziellen Mitteln gut zurecht. Gerade so über die Runden kommen hingegen 15 Prozent der Bevölkerung. Laut GfK haben 72 Prozent der Beschäftigten trotz Euro-Krise und * 23. Jan. 2013 Home Wirtschaft Digital Online-Glücksspiel – Deutschland muss Regeln ändern * Digital * PC & Notebooks * Smartphones * Tablet-PC * Sicherheit * Internet -- * Audio * Kamera * Spiele Artikel per E-Mail empfehlen Spielhallen Online-Glücksspiel – Deutschland muss Regeln ändern Online-Wetten sind ein Milliardengeschäft. Doch Brüssel pocht auf Mindeststandards. Falls die Staaten gegen die EU-Regeln verstoßen, drohen Klagen. Das betrifft auch Deutschland. Empfänger E-Mail ____________________ Tipp: mehrere E-Mailadressen mit Komma trennen -- Persönliche Nachricht Schließen 23.10.12 Druck aus Brüssel Online-Glücksspiel – Deutschland muss Regeln ändern Online-Wetten sind ein Milliardengeschäft. Doch Brüssel pocht auf Mindeststandards. Falls die Staaten gegen die EU-Regeln verstoßen, drohen Klagen. Das betrifft auch Deutschland. Bei den Gesetzen für Glücksspiel im Casino ist man sich in Europa weitgehend einig. Streit gibt es beim Online-Glücksspiel Foto: dpa Bei -- Deutschland bekommt wegen seiner Regelungen für Online-Wetten den Druck Brüssels zu spüren. Die EU-Kommission werde sehr genau die Umsetzung des neuen Glückspiel-Staatsvertrages in den kommenden zwei Jahren beobachten, hieß es am Dienstag aus der Behörde anlässlich eines neuen Plans von EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier. Falls Zweifel an der Vereinbarkeit mit EU-Recht aufkommen sollten, könnte Brüssel rechtlich gegen Berlin vorgehen – in letzter Konsequenz auch mit einer Klage beim Europäischen Gerichtshof (EuGH). Experten gaben zu bedenken, dass sich der Markt für Online-Wetten in Deutschland rasch ändere. Es Gebe bereits eine Reihe Beschwerden gegen die Regelung. Sie deuteten damit an, dass die Kommission auch vor 2014 -- Glücksspielmarkt in Europa zu ermöglichen. Er legte dazu am Dienstag in Straßburg einen Aktionsplan vor. Das ist noch keine Gesetzgebung. Der Franzose droht jedoch den Staaten mit Verfahren wegen Verletzung des EU-Vertrags, beispielsweise wenn Märkte zur staatlichen Einnahmensicherung über Gebühr abgeschottet werden. Barnier sagte: "Verbraucher und alle Bürger müssen angemessen geschützt und Geldwäsche und Betrug verhindert werden." Mit dem seit Juli geltenden Glücksspiel-Staatsvertrag von 15 der 16 deutschen Bundesländer ist der Vertrieb von Sportwetten und Lotterien über das Internet wieder zugelassen. Online-Casinospiele und Online-Poker bleiben verboten. -- moderieren, erklären wir in der Netiquette. Please enable JavaScript to view the comments powered by Disqus. blog comments powered by Disqus Weiterführende Links * Glücksspiel: EU will Deutschland wegen Online-Wetten verklagen * Abhängigkeit : Wenn Computerspielen zur Sucht wird * Glücksspielstaatsvertrag: Glücksspiel-Werbung soll staatlich zensiert werden * Kasino-Stadt: US-Milliardär plant ein neues Las Vegas in Spanien Themen * Sportwetten * Europäische Union -- Artikel Empfehlen E-Mail IFRAME: //www.facebook.com/plugins/like.php?href=http%3A%2F%2Fwww.welt.de%2Fwir tschaft%2Fwebwelt%2Farticle110175683%2FOnline-Gluecksspiel-Deutschland- muss-Regeln-aendern.html&send=false&layout=box_count&width=100&show_fac es=false&action=recommend&colorscheme=light&font=arial&height=90&ref=to p.right Twittern Kommentare (2) Drucken Meistgelesene Artikel 1. 1. Hilfe beim Abnehmen Fettverbrennung im Körper lässt sich beeinflussen 2. 2. Feudal ohne Geld Ein Leben im Luxus – mit nur 40 Euro im Monat 3. 3. Camerons Europa-Rede CDU-Politiker will sofortiges EU-Referendum der Briten 4. 4. Gesundheit Wo deutsche Patienten am längsten warten müssen 5. 5. Soldaten-Überfall Bundeswehr im Fadenkreuz türkischer Sackstülper Neueste Bildergalerien Software für Windows 8 SoftwareDiese Programme verbessern Windows 8 -- iPhone * [app-ico-106130345.png] iKiosk Zeitungen und Zeitschriften als ePaper: iPad Android Neueste Videos Peter Löscher TechnikbrancheLöscher soll Siemens bis 2014 an Weltspitze führen Atari meldet Insolvenz an KonkursComputerspiel-Pionier Atari meldet Insolvenz an Jan Wegener mit einer seiner Puppen Deutsche WelleNeue Schaufensterpuppen für das digitale Zeitalter Facebook PrivatsphäreWie man sich auf Facebook schützt Hinter den Zahlen | | | Kolumne | Hinter den Zahlen Am Fall Griechenland: Europa muss sparen, aber wie viel? Von Marianne Kager | 16.10.2012 - 18:24 Die notwendige Konsolidierungspolitik kann nur dann gelingen, wenn sie nicht übers Ziel hinaus schießt und sich dann in Europa eine tiefe Rezession ausbreitet. In der vergangenen Woche kam Hoffnung auf, dass sich die griechische Tragödie doch zum Besseren wendet. Frau Merkels Visite in Athen sollte einerseits den Finanzmärkten europäische Solidarität signalisieren, andererseits das zerrüttete deutsch- griechische Verhältnis verbessern. Tenor der Aussagen von Merkel: Man werde Griechenland nicht fallen lassen. Und wenn sich Griechenland weiter an die von der Troika diktierten Sparprogramme hält, wird Deutschland sich nicht gegen weitere Hilfsmaßnahmen stellen. Nicht viel an Versprechen, aber -- Ein starkes Sinken des strukturellen Defizits heißt demzufolge, dass der jeweilige Staat ein besonders hartes Sanierungsprogramm durchzieht. Steigt der Saldo stark an, dann ist der Staatshaushalt besonders expansiv, das bedeutet, der Staat, und damit wir alle, "lebt über seine Verhältnisse". All jene, die über den mangelnden Konsolidierungswillen der Griechen klagen, sollten den in der vergangenen Woche veröffentlichten "Fiscal Monitor" des Internationalen Währungsfonds lesen. Kein Land in der EU oder in den G-20-Staaten hat sein strukturelles Defizit nur annähernd so stark gesenkt wie Griechenland. Dieses ist in Griechenland seit 2008 um unglaubliche 14,1 Prozentpunkte (von -18,6 auf -4,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts) gesunken. Selbst das "Sanierungs-Musterland" Irland hat es "nur" auf minus 4,9 Prozentpunkte (von -11 auf -6,1 * Wetter * Dschungelcamp * 23. Jan. 2013 Home Europa muss entscheiden Artikel per E-Mail empfehlen Europa muss entscheiden Empfänger E-Mail ____________________ Tipp: mehrere E-Mailadressen mit Komma trennen persönliche Nachrichtoptional ____________________________________________________________ ____________________________________________________________ -- Persönliche Nachricht Schließen Die Welt 12.10.12 Kommentar Europa muss entscheiden Von Jan Dams Man kann schon verstehen, dass Wolfgang Schäuble endlich einmal aus der Defensive herauskommen wollte. Seit er Finanzminister ist, muss er sich bei jedem internationalen Ministertreffen fragen lassen, wann denn die Europäer nun endlich ihre Probleme lösen und die Weltwirtschaft mit ihren Schwierigkeiten in Frieden lassen würden. Dabei stehen die, die ihn kritisieren, oft in mancherlei Hinsicht schlechter da als die Euro-Zone als Ganzes. -- Europa tun will, um das Problem Griechenland endlich zu lösen. Und darauf hat in der Bundesregierung bislang keiner eine überzeugende Antwort. Griechenland ist weiterhin pleite. Neue Hilfskredite verbessern die Lage nur vorübergehend, erhöhen aber langfristig den Schuldenstand. Für Griechenland gibt es auf Dauer nur zwei Lösungen. Das Land muss entweder aus der Euro-Zone raus und mit einer abgewerteten Währung wieder wettbewerbsfähig werden. Wenn man das nicht will, dann wird man Athen nicht nur mehr Zeit geben müssen, als bislang in den Verträgen festgeschrieben. Man wird den Griechen auch einen Teil ihrer Schulden erlassen müssen. Europa muss sich für einen dieser Wege entscheiden, und zwar bald. Vor dieser Entscheidung wird man den deutschen Finanzminister bei solchen Treffen zu Recht nicht in Ruhe lassen. © Axel Springer AG 2013. Alle Rechte vorbehalten Artikelfunktionen Kommentare (1) Drucken E-Mail Twittern -- Alle Nachrichten Artikel Empfehlen E-Mail IFRAME: //www.facebook.com/plugins/like.php?href=http%3A%2F%2Fwww.welt.de%2Fpri nt%2Fdie_welt%2Fwirtschaft%2Farticle109781718%2FEuropa-muss-entscheiden .html&send=false&layout=box_count&width=100&show_faces=false&action=rec ommend&colorscheme=light&font=arial&height=90&ref=top.right Twittern Kommentare (1) Drucken EmediateAd * 23. Jan. 2013 Home Politik Ausland Nach Kaffee-Attacke müssen Griechen vor Gericht Artikel per E-Mail empfehlen Greece Financial Crisis Nach Kaffee-Attacke müssen Griechen vor Gericht Der Angriff auf den deutschen Generalkonsul in Thessaloniki soll nicht ungestraft bleiben. Drei mutmaßliche Täter müssen vor Gericht. Die griechische Linke spricht von einer Provokation. Empfänger E-Mail ____________________ Tipp: mehrere E-Mailadressen mit Komma trennen persönliche Nachrichtoptional ____________________________________________________________ ____________________________________________________________ -- Persönliche Nachricht Schließen 17.11.12 Diplomaten-Bashing Nach Kaffee-Attacke müssen Griechen vor Gericht Der Angriff auf den deutschen Generalkonsul in Thessaloniki soll nicht ungestraft bleiben. Drei mutmaßliche Täter müssen vor Gericht. Die griechische Linke spricht von einer Provokation. Greece Financial Crisis Foto: dapd Am Rande eines Treffens deutscher und griechischer Bürgermeister in Thessaloniki war der deutsche Generalkonsul am Donnerstag mit Kaffee übergossen worden -- Meistgelesene Artikel 1. 1. Hilfe beim Abnehmen Fettverbrennung im Körper lässt sich beeinflussen 2. 2. Feudal ohne Geld Ein Leben im Luxus – mit nur 40 Euro im Monat 3. 3. Camerons Europa-Rede CDU-Politiker will sofortiges EU-Referendum der Briten 4. 4. Gesundheit Wo deutsche Patienten am längsten warten müssen 5. 5. Soldaten-Überfall Bundeswehr im Fadenkreuz türkischer Sackstülper Die WELT Digital In eigener Sache * Nachrichten * >Politik * >Ausland * >Finanzkrise in Griechenland * > Griechen mit Auslandskonten müssen Vermögen offenlegen * Mein SPIEGEL Finanzkrise: Griechen mit Auslandskonten müssen Vermögen offenlegen Im Kampf gegen die massive Steuerhinterziehung fordert die Regierung in Athen Nachweise von Bürgern, die Geld ins Ausland überwiesen haben. In der EU wird weiter über den Kurs in der griechischen Finanzkrise gestritten. EZB-Direktoriumsmitglied Asmussen erwartet ein drittes Rettungspaket. Motoryacht im griechischen Mytilini (Archivbild): Auslandskonten sollen offengelegt werden Zur Großansicht Getty Images Motoryacht im griechischen Mytilini (Archivbild): Auslandskonten sollen offengelegt werden Athen/Berlin - Griechenland startet einen neuen Versuch im Kampf gegen die weitverbreitete Steuerhinterziehung seiner Bürger: Die Regierung will rund 17.000 Griechen, die von 2009 bis 2011 Geld ins Ausland überwiesen haben, zur Kasse bitten. Sie werden in den nächsten Tagen -- Die Regierung wendet sich an Bürger, deren Auslandsüberweisungen das seit 2004 deklarierte Einkommen deutlich überschreiten. Sie werden aufgefordert, innerhalb von 20 Tagen eine elektronische Steuererklärung nachzureichen und nachzuweisen, woher das Geld stammt. Nach früheren Medienberichten soll sich die Summe potentiell unversteuerter Gelder, die im Ausland geparkt wurden, auf fünf Milliarden Euro belaufen. Da sie mit dem Spitzensteuersatz von 45 Prozent besteuert werden sollen, erhoffe sich das Finanzministerium mehr als zwei Milliarden Euro Einnahmen. Die Regierung will auch eine automatische Ausgabengrenze für seine Ministerien, Staatsbetriebe und Kommunen einführen. Der entsprechende Beschluss wurde bei einer Sitzung des griechischen Premierministers Antonis Samaras mit Finanzminister Ioannis Stournaras und anderen -- Ausgabenzielen abweichen, wird die Schere angesetzt. Die Sanktionen treten automatisch in Kraft, hieß es am Abend im griechischen Fernsehen. In der EU geht unterdessen die Debatte über den Umgang mit Griechenland weiter. Nach Einschätzung von EZB-Direktoriumsmitglied Jörg Asmussen ist ein drittes Hilfspaket für Athen unvermeidbar. "Wir sollten die Finanzierung für die Jahre 2013 und 2014 nächste Woche aufstellen", sagte Asmussen am Sonntag im ZDF. Es sei aber nicht zu erwarten, dass sich Griechenland 2015 und 2016 wieder Geld an den Finanzmärkten leihen könne. "Das heißt, es wäre dann ein Anschlussprogramm erforderlich", sagte Asmussen. -- Finanzminister Schäuble zeigte sich zuversichtlich, dass man Dienstag eine Einigung finden werde. Vergangene Woche war der Streit unter den Geldgebern offen ausgebrochen: Der IWF pocht auf einen Abbau des griechischen Schuldenbergs auf 120 Prozent der Wirtschaftskraft bis 2020. Die Euro-Gruppe will bis 2022 Zeit geben, ist sich aber uneins, wie die Mehrkosten finanziert werden sollen. Deutschland und Frankreich haben angekündigt, dass Griechenland am Dienstag die politische Zusage für die nächste Hilfstranche erhalten soll, die sich inklusive bislang nicht geleisteter Zahlungen auf bis zu 44 Milliarden Euro belaufen kann. fab/dpa/Reuters Diesen Artikel... * Drucken -- schenken mit der Bitte um beste Verwendung. Wie die Lösung aussehen mag, [...] Zitat von sysopIm Kampf gegen die massive Steuerhinterziehung fordert die Regierung in Athen Nachweise von Bürgern, die Geld ins Ausland überwiesen haben. In der EU wird weiter über den Kurs in der griechischen Finanzkrise gestritten. EZB-Direktoriumsmitglied Asmussen erwartet ein drittes Rettungspaket. Griechen mit Auslandskonten müssen Vermögen offenlegen - SPIEGEL ONLINE (http://www.spiegel.de/politik/ausland/griechen-mit-auslandskonten-mues sen-vermoegen-offenlegen-a-867948.html) Kredite geben und gleichzeit einen "Schuldenschnitt" zu vereinbaren ist ja unsinnig. Dann kann man das neue Geld/die neuen Kredite ja gleich schenken mit der Bitte um beste Verwendung. Wie die Lösung aussehen -- doch was, daß die nicht zahlen dafür können wir nichts. mal etwas in die richtige Richtung. 4. Das Rettungstheater geht weiter! analysatorveritas 18.11.2012 Dieses Spiel läuft ja schon seit dem Mai 2010. Eine tragfähige Lösung für Griechenland ist nicht in Sicht, die Hilfsvolumina wachsen und mit ihnen die Probleme. Ein schlechtes Theaterstück, man sollte es umgehend [...] Zitat von sysopIm Kampf gegen die massive Steuerhinterziehung fordert die Regierung in Athen Nachweise von Bürgern, die Geld ins Ausland überwiesen haben. In der EU wird weiter über den Kurs in der griechischen Finanzkrise gestritten. EZB-Direktoriumsmitglied Asmussen erwartet ein drittes Rettungspaket. Griechen mit Auslandskonten müssen Vermögen offenlegen - SPIEGEL ONLINE (http://www.spiegel.de/politik/ausland/griechen-mit-auslandskonten-mues sen-vermoegen-offenlegen-a-867948.html) Dieses Spiel läuft ja schon seit dem Mai 2010. Eine tragfähige Lösung für Griechenland ist nicht in Sicht, die Hilfsvolumina wachsen und mit ihnen die Probleme. Ein schlechtes Theaterstück, man sollte es umgehend absetzen. Doch die Euroleitung möchte es weiter spielen. So wird es zu einem Drama oder einer Tragödie. Zuerst für die Griechen, dann für den Rest der Eurozone. Währungsexperte Hankel: "Der Euro droht zum Transfer-Rubel zu werden" - Europa - Politik - Wirtschaftswoche (http://www.wiwo.de/politik/europa/waehrungsexperte-hankel-der-euro-dro ht-zum-transfer-rubel-zu-werden/6365064.html) -- können. Expansive Geldpolitik Durch expansive Geldpolitik wird die verfügbare Geldmenge bei den Geschäftsbanken erhöht, um dadurch die Konjunktur anzukurbeln. Geldwertstabilität Ein Hauptziel der EZB ist die Geldwertstabilität , die vor allem mithilfe der Geldpolitik erreicht werden soll. Mehr auf SPIEGEL ONLINE * Schuldenkrise: Griechenland schont seine Reichen (31.10.2012) * Euro-Krise: Oettinger hält Schuldenschnitt Griechenlands für zwingend (17.11.2012) * Bundesbank-Chef: Weidmann schließt Schuldenschnitt nicht aus (16.11.2012) Submit Suche_______________ Login Sie sind eingeloggt Logout Registrieren »Deutschland »Ausland »Zeugnistag Nato-Einsatz an der Grenze zu Syrien: Bundeswehr-Soldaten sollen die Türkei schützen Aktualisiert am Samstag, 17.11.2012, 14:51 Danke für Ihre Bewertung! 6 Info -- Teilen und Details dpa / Bernd Wüstneck/ Archiv In der Nato gibt es nur drei Länder, die über „Patriot“-Raketen des modernsten Typs „PAC-3“ verfügen: die USA, die Niederlande und Deutschland Die Bundeswehr steht offenbar kurz vor einem Nato-Einsatz an der türkisch-syrischen Grenze. Bis zu 170 Soldaten sowie Raketen vom Typ „Patriot“ sollen sie sichern. Die Grünen warnen eindringlich vor einer Einmischung in den Bürgerkrieg. Der „Süddeutschen Zeitung“ zufolge soll sich die Bundeswehr an der geplanten Nato-Operation mit einer oder zwei „Patriot“-Staffeln und bis zu 170 Soldaten beteiligen. Ob dazu ein Mandat des Bundestags erforderlich ist, prüfe die Regierung derzeit noch. Der Sprecher des Verteidigungsministeriums erklärte, auch die Mandatspflicht müsse im Fall einer Anfrage in Ruhe geprüft werden. Mit der PAC-3-Version können sowohl Flugzeuge als auch anfliegende Raketen bekämpft werden. „Es hat keine Anfrage der Türkei gegeben. Wenn es eine Anfrage gibt, werden die Verbündeten sie prüfen“, sagte Nato-Sprecherin Carmen Romero. Auch das türkische Außenministerium wollte den Bericht am Samstag zunächst nicht bestätigen. Wegen der angespannten -- Bedrohung durch syrische Kampfflugzeuge oder Raketen, schreibt die SZ. Es ginge nicht um den sogenannten Bündnis- oder Verteidigungsfall nach Artikel 5 des Nato-Vertrags, sondern um Hilfe bei der Landesverteidigung. Diese kann der Nato-Oberkommandierende von sich aus anordnen. Die Bundesregierung ist sich einig, dass sich Deutschland an einer solchen Nato-Operation beteiligen müsse. Das gebiete die Bündnissolidarität, hieß es. Verteidigungsminister Thomas de Maizière (CDU) hatte nach einem Treffen der Außen- und Verteidigungsminister von Deutschland, Frankreich, Polen, Italien und Spanien in Paris erklärt, ein solcher Einsatz – „wenn man es machte“ – diene nur dem Schutz der Türkei und wäre „keinerlei Einmischung in den syrischen Bürgerkrieg“. weiter Seite 1 / 2 Übersicht: Nato-Einsatz an der Grenze zu Syrien * Bundeswehr-Soldaten sollen die Türkei schützen Seite 1 * Im Angriffsfall werden Raketen auch eingesetzt Seite 2 zum Thema -- Sollte es im Rahmen eines UN-Mandats zu einer internationalen Intervention kommen, könnte Deutschland logistisch oder mit der Bereitstellung von Infrastruktur gefordert sein aber nicht im Sinne einer direkten Intervention . : Schade wäre wenn Deutschland bedroht wird und ander Nato Partner auch nur logistische Bereitstellung von Infrastruktur gewähren würden.............. und wer soll dann Deutschland verteidigen ? Herr SPD-Kanzlerkandidat Peer Steinbrück vieleicht ? Antwort schreiben weitere Kommentare 17.11.2012 Es fehlen wohl Waffen! Bundeswehrreform Immerhin von Bruno Weiss kann man es als interessantes Konzept bezeichnen. Die Legislative sollte sich aber diesen Schritt überlegen, da auch der Umbau der Bdwe. in den letzten 20 Jahren eigentlich nie wirklich stattgefunden hat. Die Umstände sprachen wohl eher für Einsparungen und wenige einer Verbesserung der Kampffähigkeit. Natürlich wäre es interessant - wenn die Bdwe. durch diese Maßnahme vielleicht noch bessere Kampf- und Transporthelikopter bekommen könnte. Immerhin hat die Situation in Afghanistan gezeigt, dass es notwendig sein könnte. Trotzdem, scheint -- wir fallen in alte Gewohnheiten zurück.Doch da die Regierung auf genügend Rückhalt aus der Bevölkerung rechnen kann, tut sie letztendlich nichts anderes, als den Willen des Volkes umzusetzen. Antwort schreiben 17.11.2012 2 Antworten Warum sollen unsere Soldaten den Kopf hinhalten von Flecha-Rota die Türkei hat doch selbst Soldaten!? Wäre ich noch im aktiven Dienst würde ich den Einsatz verweigern und ich kann meinen Kameraden nur dazu raten das auch zu tun. Antwort schreiben * An Flecha-Rota von Rudi_Mentaer 17.11.2012 Warum? Weil die Türkei einer unserer NATO Partner ist. Für uns tritt dann der Bündnisfall ein, sobald die Türkei diesen proklamiert. Man hat in so einem Bündnis ja nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten. Aber keine Angst, wir müssen ja nicht für die Türkei in Syrien einmarschieren, hier geht es ja nur um den Schutz der NATO Grenze. Alle Antworten (2) 17.11.2012 Bundeswehr-Soldaten sollen die Türkei schützen ... von joe black das wird den Kollegen Erdogan aber freuen, das ausgerechnet die Deutschen ihm helfen sollen. Gebt ihm lieber ein paar Panzer und er kümmert sich selbst drum. Antwort schreiben 17.11.2012 2 Antworten Soweit ich weiß... von Benedikt Kork -- Ist doch unmöglich! von Olaf D. Reithl Die Türken haben eine der größten Armeen der Welt und ausreichend Material, um ihre Grenzen selber zu sichern, zumal gegen einen weit unterlegenen anderen Staat. Was sollen 170 deutsche Hanseln samt Raketen an der Grenze zu Syrien? Erschreckend, wie manche dt. Politiker meinen, Weltpolizei spielen zu müssen. Träte der Bündnisfall ein, könnte man den Partner auch anders unterstützen. Und demnächst treten wir auch in Mali an? Wann wird er endlich auf Kiel gelegt, der erste deutsche Flugzeugträger? Antwort schreiben * Richtig von Emil Schlauberger 17.11.2012 Deutschland bräuchte Flugzeugträger. Nicht nur einen. Wir bauen -- Alle Antworten (2) 17.11.2012 1 Antwort Ich bin nicht dafür... von Zsuzsi Harcolok und man sollte dem Land nicht zu viel Aufmerksamkeit geben.... Antwort schreiben * Welchem Land? von joe black 17.11.2012 Syrien oder der Türkei? Alle Antworten (1) -- zu sein wie sein Vater und Großvater. Besserung ist nicht in Sicht. Im Gegenteil. Von FOCUS-Online-Redakteurin Susanne Klaiber» Politik im Video Umstrittene Rede: Cameron: Briten sollen über EU-Austritt abstimmen Video vor 34 Minuten Umstrittene RedeCameron: Briten sollen über EU-Austritt abstimmen Der britische Premier Cameron kündigte an, seine Landsleute nach der Wahl 2015 über einen Verbleib in der EU abstimmen zu lassen. Die wichtigsten Überlegungen des Premiers zur Frage: „Rein oder raus?“» Kim Jong Un – ein Meister der Inszenierung -- [HBl9phO9_Pxgen_cr_120x68,1600x900+0+0.jpg] 18.01.2013 | 3 Kommentare Kolumne: Henkels London: Warum die Briten ihre Dilettanten so sehr lieben Der vielleicht größte Unterschied zwischen Briten und Deutschen liegt in der Wertschätzung von Dilettanten. Nun erscheint in London sogar ein Buch darüber – von einem, der es wissen muss. Von FOCUS-Korrespondentin Imke Henkel, London mehr Großer Überblick Dossier: Die Revolution und die Folgen für die arabische Welt Ausland -- * Investment-Ikone Warren Buffett: „16 Billionen Schulden sind für die USA kein Problem“ Investment-Ikone Warren Buffett„16 Billionen Schulden sind für die USA kein Problem“ * Gefahr eines Währungskriegs: Weidmann sieht Unabhängigkeit der Notenbanken bedroht Gefahr eines WährungskriegsWeidmann sieht Unabhängigkeit der Notenbanken bedroht * Jean-Claude Juncker tritt ab: Jeroen Dijsselbloem soll der neue Mr. Euro werden Jean-Claude Juncker tritt abJeroen Dijsselbloem soll der neue Mr. Euro werden Weltkulturerbe in Gefahr: Pyramiden, Sphinx, Abu Simbel: Diese Bauwerke wollen die Islamisten sprengen Mensch 21.11.2012 190 Weltkulturerbe in GefahrPyramiden, Sphinx, Abu Simbel: Diese Bauwerke -- * Briten erwarten „weitere schlechte Nachrichten“ Cameron sagt EU-Grundsatzrede nach Geiseldrama in Algerien ab * Natur- und Vogelschutzgebiete bedroht Flugrouten nicht geprüft – EU droht BER mit Klage Sie befinden sich hier: Politik > Ausland > Nato-Einsatz an der Grenze zu Syrien: Bundeswehr-Soldaten sollen die Türkei schützen Bestbewertete Videos * Claudelle Deckert im Playboy: Dschungel-Camperin als nackte Naschkatze Claudelle Deckert im Playboy: Dschungel-Camperin als nackte Naschkatze * Licht für drei Milliarden Menschen: Solarlampe funktioniert drei -- Neueste Videos * "Jeder Mitgliedsstaat hat seine Interessen": Merkel fordert Kompromissfähigkeit von Großbritannien "Jeder Mitgliedsstaat hat seine Interessen": Merkel fordert Kompromissfähigkeit von Großbritannien * Umstrittene Rede: Cameron: Briten sollen über EU-Austritt abstimmen Umstrittene Rede: Cameron: Briten sollen über EU-Austritt abstimmen * Scharfe Kritik an Camerons Europa-Rede: Westerwelle warnt Briten vor "Rosinenpicken" Scharfe Kritik an Camerons Europa-Rede: Westerwelle warnt Briten vor "Rosinenpicken" Neueste Bildergalerien RSS-Feeds Service Politik mz-web.de > Nachrichten > Politik Energiewende Anwohner sollen von Strom-Trassenbau profitieren VON STEVEN GEYER, 18.11.12, 13:58h, aktualisiert 19.12.12, 12:44h Windkraft Windkraft ist Teil der energetischen Wende, doch noch fehlen ausreichende Leitungskapazitäten. (FOTO: DPA) Bild als E-Card versenden Bild als E-Card versenden -- dieser Legislatur will er sie in ein Gesetz gießen, verkündete er. Die Betroffenen, so sein Plan, können sich mit Darlehen in den Leitungsbau einkaufen. 15 Prozent der Anteile an den bislang lukrativen Projekten wären für sie reserviert, schon mit 500 Euro dürften sie einsteigen, bei garantierten Zinsen von fünf Prozent. In diesen Tagen womöglich eine attraktive Alternative zu einer Anti-Trassen-Bürgerinitiative. Und für Netzbetreiber, die den Trassenbau finanzieren müssen, eine Möglichkeit der Kapitalbeschaffung. Allein: Die Hürden sind hoch. Es gibt finanzielle Fragen wie die, woher Garantie-Renditen kämen, falls die Gewinne sinken. Es gibt rechtliche Zweifel, bis zur verfassungsrechtlichen Frage, ob man Beteiligungen Dritter an privaten Investitionen erzwingen kann. -- geführte Haus skeptisch. Bürger könnten sich ja bereits über Unternehmensanleihen und Infrastrukturfonds an Netzbetreibern und so auch an Ausbauvorhaben beteiligen. Auch Initiativen einzelner Netzbetreiber, die Kapitalbeteiligungen von Bürgern an Projekten vorsehen, unterstütze man grundsätzlich. Aber das müsse reichen, so das Ministerium. Die Entscheidung über die Art der Finanzierung von Netzausbauprojekten liegt jedoch letztendlich bei den zuständigen Netzbetreibern. Sprich: Altmaiers Plan, staatlich in die Projektfinanzierung einzugreifen, lehnt Rösler ab. Der Umweltminister hatte seinem Wirtschaftskollegen schon vor Wochen ein Thesenpapier geschickt, das die Idee ausführt. Immerhin ist das Rösler-Ressort für Trassenbau zuständig was wohl ein Grund für das Nein zu der als Einmischung empfundenen Idee des konkurrierenden Hauses ist. Doch Altmaier hat vorgebeugt: Er setzte die Idee nicht nur mit Interviews in die Welt, sein Thesenpapier ging auch an Bundesnetzagentur und die vier Netzbetreiber. Der niederländische Betreiber Tennet etwa, der viele Verbindungen von Küstenwindparks nach Süddeutschland stemmen muss, lobt die Idee. Wir sehen das Ganze sehr positiv, sagt eine Sprecherin. Wir freuen uns auf die Diskussion, wie das ausgestaltet werden könnte. Tennet plant bereits ein Projekt in Schleswig-Holstein, bei dem Bürger sich einkaufen sollen. Rechtliche Klippen gebe es bereits reichlich. Der klamme Staatskonzern hofft auf neue Geldquellen; die anderen Netzbetreiber halten sich mit Reaktionen zurück. Lediglich in Berlin feilscht Vattenfall gerade mit der Bürger-Energie Berlin über den Preis, für den er sein Ortsnetz an die kommunale Genossenschaft verkaufen würde, in die man sich ebenfalls ab 500 Euro einkaufen kann. * Wetter * Dschungelcamp * 23. Jan. 2013 Home Merk muss noch viel erklären Artikel per E-Mail empfehlen Merk muss noch viel erklären Empfänger E-Mail ____________________ Tipp: mehrere E-Mailadressen mit Komma trennen persönliche Nachrichtoptional ____________________________________________________________ ____________________________________________________________ -- Persönliche Nachricht Schließen Welt am Sonntag 19.11.12 Die Woche im Landtag Merk muss noch viel erklären Von Peter issig Man kennt das in jeder Behörde, jedem Ministerium, jeder Redaktion. Immer wieder melden sich schriftlich oder persönlich Menschen mit seltsamen Anliegen oder Beschwerden. Sie warnen vor bevorstehenden Verschwörungen, Welt-Revolutionen oder Anschuldigungen, die so absurd erscheinen, dass ihnen letztlich nicht nachgegangen wird - mit dem Restrisiko, dass vielleicht doch etwas Wahres an den Vorwürfen dran sein könnte. Mit einem derartigen Fall ganz zu Beginn ihrer Amtszeit muss sich momentan Justizministerin Beate Merk beschäftigen. Und sie kommt dabei unter Druck. Florian Streibl von den Freien Wählern hat bereits sehr voreilig ihren Rücktritt gefordert. Inge Aures von der SPD war zurückhaltender, ist aber inzwischen auch so weit, einen Untersuchungsausschuss im Landtag zu fordern. Es geht um den Fall Gustl Mollath. Er sitzt seit fast sieben Jahren in -- wegen gefährlicher Körperverletzung in ein psychiatrisches Krankenhaus eingewiesen - der Bundesgerichtshof bestätigte diese Entscheidung -, weil er seine Frau schwer verprügelt hatte. Vorausgegangen waren aber auch schwere Anschuldigungen Mollaths gegenüber seiner Frau und der HypoVereinsbank Nürnberg, bei der sie beschäftigt war. Dort soll ein ausgeklügeltes System zur Schwarzgeldverschiebung und Geldwäsche aufgebaut worden sein. Mollath erklärte das auch der Justiz, garnierte seine schriftlichen Anschuldigungen aber auch mit wirren Beiträgen wie einem Brief an den Papst, in dem Mollath seinen Kirchenaustritt erklärt, oder mit Schreiben, die sich mit dem Zustand der FDP befassen. Die zuständige Staatsanwaltschaft, vor die sich Merk nun schützend stellt, nahm -- Merk nennt diese Vorwürfe absurd. "Das grenzt an üble Nachrede, das grenzt an Verleumdung", sagte sei. Die Beurteilung der Finanztransaktionen habe für die Einweisung keine Rolle gespielt. Außerdem würde jährlich die Unterbringung geprüft und erst kürzlich wieder gerichtlich bestätigt. Trotzdem wird sie noch viel erklären müssen, bis das Vorgehen der Justiz auch Nicht-Juristen plausibel erscheint. Der Autor ist stellvertretender Leiter der Bayern-Redaktion der "Welt am Sonntag" © Axel Springer AG 2013. 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