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28.09.2012

Myanmar - Gesetz über ausländische Investitionen reformiert

Von Frauke Schmitz-Bauerdick LL.M.

(gtai) Am 7.9.2012 hat das Parlament Myanmars ein neues Gesetz über ausländische Investitionen (Foreign Investment Law) verabschiedet. Es liegt dem Präsidenten zur Unterzeichnung vor.   

Das neue Investitionsgesetz bringt ersehnte Änderungen der ursprünglichen Fassung von 1988. Ausländische Unternehmen sollen es nun leichter haben, in die neuen Märkte Myanmars zu investieren. 

Ein wichtiger Meilenstein ist, dass die in einem ersten Gesetzentwurf vorgesehene Hürde von fünf Millionen Dollar Mindesteinlagekapital aufgehoben wurde. Es steht noch nicht fest, ob und welche neue Mindestkapitalgrenze eingeführt werden soll. Bei Joint Ventures mit einheimischen Unternehmen, welche in bestimmten Wirtschaftszweigen, wie z.B. dem Abbau von Bodenschätzen oder der Fischerei, die einzige Möglichkeit ausländischer Investition darstellen, ermöglicht das Gesetz eine ausländische Beteiligung von nunmehr 50% gegenüber vormals 49%. Auch sollen ausländische Investoren nun die Möglichkeit haben, Land statt wie bisher für 30 Jahre für bis zu 50 Jahre mit Verlängerungsoption zu leasen. Weitere Einzelheiten sind noch nicht bekannt. 

Ob und wann das Investitionsgesetz vom Präsidenten unterschrieben wird, ist noch nicht sicher absehbar. Sollte dieser seine Unterschrift verweigern und das Gesetz dem Parlament rücküberstellen, müsste ein neuer Entwurf das Gesetzgebungsverfahren durchlaufen.  

Weitere Informationen: Frauke Schmitz-Bauerdick LL.M., Tel.: 0228/24993-432, Email: frauke.schmitz-bauerdick@gtai.de, Internet: www.gtai.de/recht