Entschädigung von der Bahn So versilbern Sie
Zugverspätungen

Entschädigung von der Bahn | So versilbern Sie Zugverspätungen
Niemand wartet gern auf den ZugFoto: ©fotolia.com

Ihr Zug lässt mal wieder auf sich warten. Oder Ihre Verbindung wurde ganz gestrichen. Die Technik streikt oder eine Gewerkschaft – das Wetter spielt verrückt oder Verrückte spielen auf den Gleisen.

Irgendwas ist immer. Zwischen drei und vier Millionen Minuten Verspätung produziert die Bahn jedes Jahr.

Außer zu warten, kann man fast nichts tun. Der Blick geht unwillkürlich zur Uhr: Denn Zeit ist Geld. Wenn es um die Entschädigung der Reisenden oder die Erstattung von Fahrtkosten geht, ist dieser Spruch wörtlich zu nehmen.

Wie viel Ihnen zusteht und wann – hier BILD mit einer Durchsage.

Was tun bei Verspätungen?

Wichtig: Wenn Ihr Zug ausfällt, sich verspätet oder es andere Unregelmäßigkeiten gibt, sollten Sie sich das immer schriftlich bestätigen lassen.

Geld zurück oder andere Erstattungen gibt es nur mit

✔ dem Fahrgastrechteformular

✔ und der Verspätungs-Bestätigung durch das Bahnpersonal

Tipp: Holen Sie sich das Formular im Zug noch direkt beim Schaffner und lassen Sie sich die Verzögerung von den Zugbegleitern abzeichnen. 

Wo gibt’s das Fahrgastrechteformular noch?

Sind im Zug keine Formulare zu haben, oder die Verspätung findet nicht im Zug statt wie bei Umsteigeverbindungen, bekommen Sie diese auch an der DB-Information oder dem DB-Reisezentrum. Ebenso steht es bei der Bahn im Internet zum Download bereit.

Achtung: Auch an Fahrkartenschaltern gibt es das Fahrgastrechteformular. Dort werden Ihnen aber keine Verspätungsbestätigungen ausgestellt.


Wie lange kann ich mir die Verspätung bestätigen lassen?
DB-Informationin der Regel bis zu 5 Tage
DB-Reisezentrumbis längstens ein Jahr nach der Reise

Wie bekomme ich dann mein Geld zurück?

Zusammen mit dem ausgefüllten Fahrgastrechteformular und der Verspätungsbestätigung können Sie sich direkt an den Ticketschaltern Ihr Geld holen.

Achtung: Dafür muss die Originalfahrkarte am Schalter eingereicht werden.

Sie können Ihre Ansprüche noch bis zu einem Jahr nach Ablauf der Gültigkeit der Fahrkarte geltend machen.

Ab welcher Verspätung kann ich von der Bahn eine Entschädigung verlangen?

Ab 60 Minuten Verspätung erhalten Fahrgäste eine Entschädigung von 25 Prozent des Reisepreises für die einfache Fahrt. Ab 120 Minuten Verspätung stehen Ihnen 50 Prozent des Fahrpreises zu.

Achtung: Kunden, die wegen massiver Verspätung unterwegs ihre Bahnfahrt abbrechen, haben Anspruch auf einen kostenlosen Rücktransport zum Ausgangspunkt.

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Gibt es Entschädigungen bei Zeitkarten?


Ja. Auch Pendlern oder anderen Besitzern von Zeitkarten und Abos im Nah- oder Fernverkehr steht bei Verspätungen ab einer Stunde eine Entschädigung zu. Der Fahrgast kann zwischen einem Gutschein oder der Auszahlung des Geldbetrags wählen.

Je 60 Minuten Verspätung werden folgende Pauschalen gezahlt:


zweite Klasseerste Klasse
Im Nahverkehr1,50 Euro 2,25 Euro
Im Fernverkehr5 Euro7,50 Euro
Bahncard 10010 Euro15 Euro

Bei Zeitkarten werden maximal 25 Prozent des Fahrkartenwertes erstattet.

Tipp: Die Deutsche Bahn zahlt Beträge erst ab einer Bagatellgrenze von 4 Euro aus. Liegen Entschädigungen bei Zeitkarten wie bei Ländertickets oder dem Schönes-Wochenende-Ticket darunter, können Sie die Ansprüche sammeln und zusammen einreichen.

Kann ich bei einer Verspätung auch den Zug wechseln?

Bei einer absehbaren Verspätung von mindestens 20 Minuten kann der Reisende jeden beliebigen anderen Zug nutzen, auch einen Zug des Fernverkehrs.

Der Fahrgast muss die zusätzlich erforderliche Fahrkarte zunächst bezahlen und kann die Kosten anschließend geltend machen.

Achtung: Diese Möglichkeit besteht nicht bei stark ermäßigten Angeboten wie dem Schönes-Wochenende-Ticket.

Welche Rechte gibt es bei nächtlichen Verspätungen?

Bei Zugfahrten in der Nacht können Sie bei absehbaren Verspätungen von mindestens 60 Minuten jedes andere Verkehrsmittel nehmen.

Für Taxis gilt dies allerdings nur, wenn es überhaupt keine oder keine preisgünstigeren Verkehrsmittel mehr gibt, um den Zielbahnhof zu erreichen.

Achtung: Die Erstattung beträgt maximal 80 Euro.

Als Nachtfahrt gelten Fahrten, die fahrplanmäßig zwischen 0.00 und 5.00 Uhr enden.

Tipp: Die gleiche Regelung wie für Nachtfahrten gilt, wenn der fahrplanmäßig letzte Zug des Tages ausfällt und der Fahrgast den Zielbahnhof ohne Nutzung eines anderen Verkehrsmittels nicht mehr bis 24.00 Uhr erreichen kann.

Nicht in die Luft gehen

Kann ich bei einer drohender Verspätung von der Reise zurücktreten?

Wer bei einer angekündigten Verspätung auf eine Beförderung verzichtet, erhält den kompletten Fahrpreis retour.

Bei einer zu erwartenden Verspätung am Zielbahnhof von mehr als 60 Minuten kann der Fahrgast von seiner Reise zurücktreten und sich den vollen Fahrpreis erstatten lassen.

Tipp: Das gilt auch für den nicht genutzten Anteil einer Teilstrecke. 

Wer haftet bei höherer Gewalt?

Auch wenn Bahnunternehmen nicht selbst für Verspätungen oder den Ausfall von Verbindungen verantwortlich sind, haben Kunden Anspruch auf Entschädigung.

Im Gegensatz beispielsweise zu Fluggesellschaften müssen Bahnunternehmen laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes auch in Fällen von höherer Gewalt wie Unwetter oder Streiks Ausgleichszahlungen an betroffene Reisende leisten.

Achtung: Verpassen Sie durch eine Verspätung aber beispielsweise einen Flug oder Ihnen entsteht ein dadurch ein anderer Nachteil, können Sie von der Bahn dafür keine individuelle Entschädigung einfordern.

Bekomme ich Verpflegung?

Ab einer Stunde Verspätung haben Reisende Anspruch, mit Getränken und Essen versorgt zu werden.

Tipp: Wird Ihnen von allein nichts angeboten, fragen Sie nach.

Sollte durch ein Problem mit Ihrer Verbindung eine Übernachtung nötig werden, können Sie sich von der Bahn auch die Kosten für ein Hotelzimmer erstatten lassen.

Wie haftet die Bahn bei Gepäckschäden und Gepäckverlust?

Jeder Bahnreisende ist für sein Handgepäck grundsätzlich selbst verantwortlich. 

Es sei denn, dass die Bahn als Beförderer den Schaden verursacht hat.

Achtung: Aber für aufgegebenes Reisegepäck haftet die Bahn auch ohne eigenes Verschulden bei Verlust, Beschädigung oder Verspätung.

Nur wenn der Schaden auf Umstände zurückzuführen ist, auf die die Bahn keinen Einfluss hatte ist sie von der Haftung befreit. Beispielsweise wenn das Reisegepäck mangelhaft verpackt wurde.

Öko-Alternative zur Bahn?

Gibt es Haftungsgrenzen?


Ja. Gesetzlich haftet die Bahn für

✔ beschädigtes

✔ verspätet ausgeliefertes

✔ oder verlorengegangenes Reisegepäck

bis zu bestimmten Höchstgrenzen.

  • bei Verlust oder Beschädigung des Gepäcks wird eine Entschädigung bis höchstens circa 1.497 Euro je Gepäckstück gezahlt.
  • ohne Nachweis der Schadenshöhe erhält der Reisende eine Pauschalentschädigung von circa 374 Euro je Gepäckstück
  • bei verspäteter Auslieferung des Reisegepäcks werden für für maximal 14 Tage circa je 17,00 Euro pro angefangene 24 Stunden gezahlt
  • ohne Nachweis des Schadens reduziert sich die Entschädigung auf circa 3,50 Euro pro 24 Stunden und je verspätet ausgeliefertes Gepäckstück

Achtung: Der Schadensersatzanspruch des Reisenden verjährt in einem Jahr.

Was tun beim Streitfällen?

Tipp: Bei Streitfällen können Sie sich an die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP) wenden, die zwischen den Unternehmen und ihren Kunden vermittelt.

In mehreren Bundesländern gibt es auch regionale Schlichtungsstellen.

Spätestens nach drei Monaten müssen Ihre Beschwerden von den Bahnunternehmen bearbeitet werden.