Urteil : Eingeschlafene Bahn-Mitarbeiterin darf bleiben
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Im Bord-Restaurant eines ICE Bild: dpa
Ein Bahn-Mitarbeiterin schlief während einer siebenstündigen Fahrt. Daraufhin kündigte der Konzern der Frau. Sie wehrte sich vor Gericht - mit Erfolg. Denn so einfach ist die Sache nicht.
Eine Bistro-Mitarbeiterin der Deutschen Bahn, die während einer Fahrt stundenlang eingeschlafen war, hat den Prozess um ihre Kündigung endgültig gewonnen. Die Bahn habe keine Berufung gegen die Entscheidung vom November eingelegt, teilte das Arbeitsgericht Köln an diesem Dienstag mit.
Die Frau, die in einem Bordbistro beschäftigt ist, hatte in einem Abteil die Füße hochgelegt, weil es ihr an dem Tag ihren Angaben zufolge nicht gut ging. Da niemand sie weckte, schlief die Frau die ganze siebenstündige Fahrt durch. Daraufhin kündigte ihr die Deutsche Bahn. Dies sei unverhältnismäßig, hatten die Richter im November geurteilt.
Die Dreißigjährige hatte an dem fraglichen Tag zu Dienstbeginn gegenüber dem Zugchef und der Restaurant-Leitung über Unwohlsein geklagt, habe sich aber nicht krankmelden wollen. Kurz darauf hatte die Frau sich nach Rücksprache mit ihrer Chefin dann doch in einem Kleinkind-Abteil ausgeruht, aber darum gebeten, bei Bedarf gerufen zu werden.
Die Bahn hatte in dem Verhalten einen Vertrauensbruch gesehen. Die Richter hingegen hatten umgekehrt die Frage gestellt, warum die „ganz normale kollegiale Fürsorge“ in diesem Fall nicht gegriffen und niemand nach der Frau geschaut habe.