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Corona-Bonus bis zu 1.500 Euro steuerfrei: Wie lange noch?
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13.01.202208:03
Was Beschäftigte wissen müssen
Corona-Bonus bis zu 1.500 Euro – so lange können Sie von dem Geld noch
profitieren
* Anne Hund
VonAnne Hund
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Manche Arbeitgeber zahlen ihren Beschäftigten einen steuerfreien
Corona-Bonus. Die Regelung ist allerdings zeitlich befristet.
Arbeitnehmer können einen steuerfreien* Corona-Bonus von ihrem
Arbeitgeber bekommen. Diese Regelung war zunächst bis zum 30. Juni 2021
befristet. Für Beschäftigte gab es allerdings im Mai die gute
Nachricht: Die Regelung wurde bis zum 31. März 2022 verlängert. Das
hatte auch der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V.
(VLH) zum Zeitpunkt mitgeteilt.
Steuerfreier Corona-Bonus bis zu 1.500 Euro für Beschäftigte
Die Höchstgrenze liegt allerdings weiterhin bei 1.500 Euro, wie die
Deutsche Presse-Agentur (dpa) weiter schilderte. Sprich: Wer 2020 schon
1.500 Euro als Corona-Bonus von seinem Arbeitgeber bekommen hat, kann
2021 oder 2022 nicht nochmals eine steuerfreie Auszahlung bekommen.
Lesen Sie zudem: Homeoffice von der Steuer absetzen - so funktioniert
es
Corona-Bonus kann bis 2022 gewährt werden
Doch eine Möglichkeit besteht: Habe ein Unternehmen seinen
Beschäftigten 2020 einen Corona-Bonus von 1.000 Euro gezahlt, könne nun
bis zum 31. März 2022 nochmals ein Bonus von 500 Euro gewährt werden,
hieß es in dem dpa-Bericht. Wurde 2020 kein Corona-Bonus gewährt, dürfe
bis 31. März 2022 der Höchstbetrag ausgeschöpft werden.
Lesen Sie zudem: Corona-Bonus gilt auch bei Abfindung - das sind Ihre
Rechte
Corona-Bonus von bis zu 1.500 Euro für jedes Dienstverhältnis
Wichtig: Wer mehrere Dienstverhältnisse habe, kann den Corona-Bonus von
bis zu 1.500 Euro dpa zufolge für jedes Dienstverhältnis erhalten -
auch innerhalb eines Kalenderjahres.
Auch interessant: Früher in in Rente gehen: Experten erklären, wie es
funktioniert
Und noch ein Tipp: Wird der Bonus als Sachzuwendung geleistet, sollte
der Arbeitnehmer den Zeitpunkt des Empfangs schriftlich bestätigen, wie
in dem Bericht ebenfalls geschildert wurde. (ahu)*Merkur.de ist ein
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Rubriklistenbild: © imago images / MiS
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