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Abgabefrist für Steuererklärung 2020 – wichtiges Datum im Oktober
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06.10.202109:09
Herbst 2021
Abgabefrist für die Steuererklärung rückt näher – wichtiges Datum nicht
vergessen
* Anne Hund
VonAnne Hund
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Haben Sie Ihre Steuererklärung auch noch nicht erledigt? Dann sollten
Sie das neue Abgabedatum kennen. Wer in diesem Jahr eine Erklärung
abgeben muss, hat nicht mehr lange Zeit.
Wer fürs Corona-Jahr 2020* noch seine Steuererklärung machen muss,
sollte sich nicht mehr allzu lange Zeit lassen. Denn der Abgabetermin
rückt langsam, aber sicher näher: Steuerzahler, die die
Einkommensteuererklärung noch abgeben müssen, haben dafür bis Ende
Oktober 2021 Zeit.
Abgabefrist für die Steuererklärung 2020 im Herbst 2021
Weil der 31. Oktober zudem ein Sonntag ist, gilt als konkrete Frist der
Montag darauf, also der 1. November 2021. In Bundesländern mit dem
Allerheiligen-Feiertag am 1. November endet die Abgabefrist zudem am 2.
November 2021.
Gut zu wissen: Wer einen Steuerberater einschaltet, hat sogar bis zum
31. Mai 2022 Zeit.
Wie berichtet, wurde die Abgabefrist für die Steuererklärung 2020 in
Folge der Coronakrise drei Monate nach hinten verschoben, so kam es zu
dem neuen Datum im Herbst 2021.
Wer die Steuererklärung hingegen freiwillig abgeben kann, hat deutlich
länger Zeit. Mehr zu allen relevanten Fristen für Ihre Steuererklärung
erfahren Sie hier.
Stichtag für Steuererklärung verpasst? Verspätungszuschlag fällig
Verpassen sollte man die Abgabefrist auf keinen Fall. Es ist zu
erwarten, dass die Finanzämter Verlängerungen der Frist über
den Herbst hinaus nur selten gewähren werden.
Was, wenn man die vorgeschriebene Frist nicht einhält? Der
Verspätungszuschlag beträgt grundsätzlich 0,25 Prozent der noch zu
zahlenden Steuer für jeden Verspätungsmonat. Es gibt aber
einen Mindestbetrag von 25 Euro pro Monat, sofern sich noch eine
Steuerzahlung an das Finanzamt ergibt. Beträgt die Steuernachzahlung
zum Beispiel 1.000 Euro und wird die Steuererklärung 10 Monate zu spät
eingereicht, wird somit ein Verspätungszuschlag von 250 Euro fällig.
Lesen Sie zudem: Sie wollen umziehen? Unter einer Voraussetzung können
Sie locker Hunderte Euro sparen.
Zwangsgeld droht in diesen Fällen
Was passiert, wenn jemand gar nicht reagiert? In der Regel erhalte der
Abgabepflichtige zuerst eine Zwangsgeldandrohung per Post mit einer
letzten Frist zur Abgabe der Steuererklärung, erklären
Lohnsteuerhilfe-Experten. Werde die Steuererklärung innerhalb dieser
Frist abgegeben, werde das Zwangsgeld nicht festgesetzt. Wer allerdings
auch diese Frist verstreichen lässt, für den werde das Zwangsgeld
fällig.
Steuerschätzung vom Finanzamt
Sei die Steuererklärung auch nach Erhebung des Zwangsgeldes nicht
abgegeben worden, schätze das Finanzamt die Besteuerungsgrundlage des
Steuerpflichtigen und erlasse einen entsprechenden Steuerbescheid.
Diese Schätzung falle dabei in der Regel eher zu Ungunsten des
Steuerpflichtigen aus. (ahu) *Merkur.de ist ein Angebot
von IPPEN.MEDIA.
Auch interessant: Sie sind öfter im Homeoffice? In diesen Fällen können
Sie das Arbeitszimmer daheim von der Steuer absetzen.
Das Geld vor dem Euro: Kennen Sie diese EU-Währungen noch?
Pesetas, italienische Lire oder Franc: Jedes europäische Land hatte vor
dem Euro eine eigene Währung. Pesetas, italienische Lire oder Franc:
Jedes europäische Land hatte vor dem Euro eine eigene
Währung. © pixabay Die Deutsche Mark, auch DM oder D-Mark genannt, war
als Bargeld von 1948 bis Ende 2001 die offizielle Währung der
Bundesrepublik Deutschlands. Eine Deutsche Mark war wiederum unterteilt
in einhundert Pfennig. Neben Münzen gab es sie auch in fünf- bis
tausend-DM-Scheinen. Noch heute sollen Milliarden D-Mark im Umlauf
sein. Ein Euro soll heutzutage zwei DM wert sein. Die Deutsche Mark,
auch DM oder D-Mark genannt, war als Bargeld von 1948 bis Ende 2001 die
offizielle Währung der Bundesrepublik Deutschlands. Eine Deutsche Mark
war wiederum unterteilt in einhundert Pfennig. Neben Münzen gab es
sie auch in fünf- bis tausend-DM-Scheinen. Noch heute sollen Milliarden
D-Mark im Umlauf sein. Ein Euro soll heutzutage zwei DM wert
sein. © pixabay Die italienische Lira war von 1861 bis zur Einführung
des Euro das offizielle Zahlungsmittel Italiens. Sie war zudem auch in
den beiden Zwergenstaaten San Marino und Vatikanstadt offizielle
Währung. Doch vor 2001 spielten wegen einer anhaltenden Inflation nur
noch die Werte 50, 100, 200, 500 und 1.000 Lire eine Rolle im
Zahlungsverkehr. Ein Euro beträgt nach heutigem Umrechnungskurs etwa
2.000 Lire. Die italienische Lira war von 1861 bis zur Einführung des
Euro das offizielle Zahlungsmittel Italiens. Sie war zudem auch in den
beiden Zwergenstaaten San Marino und Vatikanstadt offizielle Währung.
Doch vor 2001 spielten wegen einer anhaltenden Inflation nur noch die
Werte 50, 100, 200, 500 und 1.000 Lire eine Rolle im Zahlungsverkehr.
Ein Euro beträgt nach heutigem Umrechnungskurs etwa 2.000
Lire. © pixabay Die griechische Drachme galt von 1831 bis 2001. Sie war
das offizielle Zahlungsmittel in Griechenland. Der Name ist bereits
seit der Antike geläufig und bezeichnete schon damals eine Gewichts-
und Münzeinheit aus Silber. Ihre Untereinheit war das Lepto, 100 davon
ergaben eine Drachme. Umgerechnet wäre heutzutage ein Euro circa 340
griechische Drachmen wert. Die griechische Drachme galt von 1831 bis
2001. Sie war das offizielle Zahlungsmittel in Griechenland. Der Name
ist bereits seit der Antike geläufig und bezeichnete schon damals eine
Gewichts- und Münzeinheit aus Silber. Ihre Untereinheit war das Lepto,
100 davon ergaben eine Drachme. Umgerechnet wäre heutzutage ein Euro
circa 340 griechische Drachmen wert. © pixabayDer Franc (zu deutsch:
Franken) war vor der Einführung des Euro die Währung Frankreichs. Zudem
galt er seit 1795 in der Schweiz sowie Belgien, Luxemburg und Monaco
und den ehemaligen französischen Kolonien wie dem Kongo, Guinea, Ruanda
oder Französisch-Polynesien. Ein Franc war wiederum unterteilt in 100
Centimes. Ein Euro wären etwa 6,5 Franc.Der Franc (zu deutsch: Franken)
war vor der Einführung des Euro die Währung Frankreichs. Zudem galt er
seit 1795 in der Schweiz sowie Belgien, Luxemburg und Monaco und den
ehemaligen französischen Kolonien wie dem Kongo, Guinea, Ruanda oder
Französisch-Polynesien. Ein Franc war wiederum unterteilt in 100
Centimes. Ein Euro wären etwa 6,5 Franc. © pixabayDie spanischen Peseta
(zu deutsch: Peseten) und wurde 1869 in Spanien eingeführt. Sie galt
ebenfalls im Pyrenäenstaat Andorra. Der offizielle Umrechnungskurs
beträgt heute für einen Euro etwa 165 Pesetas. Laut der spanischen
Nationalbank können übrig gebliebene Peseten sogar noch bis zum 31.
Dezember 2020 in Euro umgetauscht werden.Die spanischen Peseta (zu
deutsch: Peseten) und wurde 1869 in Spanien eingeführt. Sie galt
ebenfalls im Pyrenäenstaat Andorra. Der offizielle Umrechnungskurs
beträgt heute für einen Euro etwa 165 Pesetas. Laut der spanischen
Nationalbank können übrig gebliebene Peseten sogar noch bis zum 31.
Dezember 2020 in Euro umgetauscht werden. © pixabay
Rubriklistenbild: © imago images / MiS
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