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Was Beschäftigte wissen müssen

Corona-Bonus bis zu 1.500 Euro – so lange können Sie von dem Geld noch profitieren

  • Anne Hund
    VonAnne Hund
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Manche Arbeitgeber zahlen ihren Beschäftigten einen steuerfreien Corona-Bonus. Die Regelung ist allerdings zeitlich befristet.

Arbeitnehmer können einen steuerfreien* Corona-Bonus von ihrem Arbeitgeber bekommen. Diese Regelung war zunächst bis zum 30. Juni 2021 befristet. Für Beschäftigte gab es allerdings im Mai die gute Nachricht: Die Regelung wurde bis zum 31. März 2022 verlängert. Das hatte auch der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) zum Zeitpunkt mitgeteilt.

Steuerfreier Corona-Bonus bis zu 1.500 Euro für Beschäftigte

Die Höchstgrenze liegt allerdings weiterhin bei 1.500 Euro, wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) weiter schilderte. Sprich: Wer 2020 schon 1.500 Euro als Corona-Bonus von seinem Arbeitgeber bekommen hat, kann 2021 oder 2022 nicht nochmals eine steuerfreie Auszahlung bekommen.

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Corona-Bonus kann bis 2022 gewährt werden

Doch eine Möglichkeit besteht: Habe ein Unternehmen seinen Beschäftigten 2020 einen Corona-Bonus von 1.000 Euro gezahlt, könne nun bis zum 31. März 2022 nochmals ein Bonus von 500 Euro gewährt werden, hieß es in dem dpa-Bericht. Wurde 2020 kein Corona-Bonus gewährt, dürfe bis 31. März 2022 der Höchstbetrag ausgeschöpft werden.

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Corona-Bonus von bis zu 1.500 Euro für jedes Dienstverhältnis

Wichtig: Wer mehrere Dienstverhältnisse habe, kann den Corona-Bonus von bis zu 1.500 Euro dpa zufolge für jedes Dienstverhältnis erhalten - auch innerhalb eines Kalenderjahres.

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Und noch ein Tipp: Wird der Bonus als Sachzuwendung geleistet, sollte der Arbeitnehmer den Zeitpunkt des Empfangs schriftlich bestätigen, wie in dem Bericht ebenfalls geschildert wurde. (ahu)*Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.

Rubriklistenbild: © imago images / MiS

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