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Bundestagswahl 2021: Schluss mit dem Ehegattensplitting? Wie Parteien den Steuervorteil verkleinern wollen
Paare können sich entweder gemeinsam oder getrennt veranlagen lassen. Sie sollten prüfen, welche Variante die günstigste ist.
Christin Klose/dpa-tmn Ein polnisches Brautpaar ist einen Tag vor der Hochzeit bei einem Autounfall tödlich verunglückt.
  • FOCUS-Online-Autor

Einer der großen steuerlichen Vorteile einer Heirat ist die Option, die Einkommen beider Partner zusammen zu versteuern – und so zu sparen. Die grundsätzliche Möglichkeit wird bleiben, aber nach der Wahl wohl begrenzt werden. Ökonomen sehen das positiv.

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Er macht Karriere und bringt 50.000 Euro zu versteuerndes Jahreseinkommen nach Hause. Sie kümmert sich um die Kinder und arbeitet nebenher in Teilzeit für 15.000 Euro im Jahr. So sieht in vielen deutschen Haushalten noch immer die Realität aus. Dahinter stecken nicht nur gesellschaftliche, sondern auch handfeste finanzielle Gründe, denn der Gesetzgeber fördert dieses Konstrukt.

Würden beide Ehepartner aus dem Beispiel ihre Einkommen einzeln versteuern müssen, läge ihre gesamte Steuerschuld bei 13.719 Euro im Jahr. Durch das Ehegattensplitting dürfen sie das Geld aber in einen Topf werfen und durch zwei teilen. Steuerlich wird also angenommen, jeder von ihnen hätte 32.500 Euro verdient. Und weil die Steuersätze nicht linear ansteigen, sondern stärker, je mehr Einkommen jemand besitzt, spart das fiktive Ehepaar auf diese Weise eine Menge Geld. Am Ende müssen sie nur 12.369 Euro bezahlen, also 1350 Euro weniger als ohne Hochzeit.

Zu wenige Frauen haben einen Vollzeitjob

Für Ökonomen ist dieser Vorteil für Ehepaare nicht mehr zeitgemäß. Er stammt aus einer Zeit, in der tatsächlich die klassische Rollenverteilung des karriere-machenden Mannes und der kinder-erziehenden Hausfrau galt. Heute arbeiten sowieso schon oft beide Partner, aber das Gesetz belohnt weiterhin die Paare stärker, bei denen einer bestenfalls einen Teilzeitjob hat – denn je stärker die beiden Einkommen auseinander liegen, desto höher ist die Steuerersparnis.

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„Die aus ökonomischer Sicht wichtigste Kritik an diesem Modell lautet, dass es für die Zweitverdiener, in der Regel Frauen, starke Anreize setzt, keiner Erwerbsarbeit nachzugehen“, sagt Clemens Fuest, Chef des Münchner Ifo-Institutes. Dabei sind sich alle Ökonomen einig, dass die Zahl der Vollzeit arbeitenden Frauen in Zukunft noch deutlich gesteigert werden muss, um etwa die immer zahlreicheren Rentner finanzieren zu können.

2020 waren 71,9 Prozent aller Frauen in Deutschland erwerbstätig gegenüber 79,1 Prozent aller Männer. Die Lücke von 7,2 Prozent ist damit deutlich niedriger als noch vor 20 Jahren. Damals waren es 15,1 Prozent – 72,8 Prozent der Männer versus 57,7 Prozent der Frauen. Aber: Nur 33,8 Prozent der erwerbstätigen Frauen haben einen Vollzeitjob, rund zwei Drittel arbeiten in Teilzeit. Für Männer gibt es hingegen nur ganz oder gar nicht. Nur 6,4 Prozent der Vertreter dieses Geschlechts hatten 2019 eine Teilzeitstelle.

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Warum das Ehegattensplitting nicht abgeschafft werden kann

Es wäre zu kurz argumentiert, diesen Missstand nur auf das Ehegattensplitting zu reduzieren. Um für mehr Gleichberechtigung zu sorgen, braucht es etwa auch bessere Kinderbetreuungsmöglichkeiten und Maßnahmen, mit denen sich Familie und Beruf unter einen Hut bringen lassen. Aber das Steuerkonstrukt gibt Frauen wenig Anreize, ihre Situation zu ändern.

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Würde die fiktive Dame aus dem obigen Rechenbeispiel etwa auf eine Vollzeitstelle mit 30.000 Euro zu versteuerndem Jahresgehalt aufstocken, blieben ihr von den 15.000 zusätzlichen Euros nur rund 9.800 übrig. Der Steuervorteil des Ehegattensplitting würde auf 442 Euro schrumpfen. Machen beide Partner dieselbe Karriere mit jeweils 50.000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen, ist der Steuervorteil komplett dahin.

Abschaffen lässt sich das Ehegattensplitting allerdings nicht komplett. Unser Rechtssystem geht davon aus, dass in einer Ehe erwirtschaftete Einkommen ein gemeinsames Gut sind und deswegen zumindest teilweise auch als gemeinsames Einkommen behandelt werden müssen. Zwar ist das in keinem Paragrafen explizit so festgelegt, mehrere Rechtsgutachten – unter anderem auch von der Bundesregierung in Auftrag gegebene – gehen davon aus. Eine Abschaffung des Privilegs könnte also ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht nach sich ziehen.

Die Alternative: Das Realsplitting

Das will keine Partei riskieren. Pläne zur Reform des Ehegattensplitting haben aber trotzdem einige in ihren aktuellen Wahlprogrammen stehen. Die sind aber meistens wenig konkret. Die SPD gibt lediglich an, das Splitting für neu verheiratete Paare ändern zu wollen. CDU und FDP schweigen sich zu dem Thema komplett aus. Bei Grünen und Linken finden sich Pläne, die Fuest zuletzt als Realsplitting bezeichnete.

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Das wäre eine Mischform zwischen dem heutigen Ehegattensplitting, bei dem beide Einkommen schlicht durch zwei geteilt werden, und einer Individualbesteuerung, bei der jeder Ehepartner sein eigenes Einkommen versteuern muss. Beim Realsplitting wäre es erlaubt, zumindest einen Teil des höheren Einkommens auf den schwächer verdienenden Partner zu übertragen. Der Vorteil: Die Steuerersparnis wäre gedeckelt und würde nicht mehr zunehmen, je weiter die Einkommen zweier Partner auseinander liegen. Allerdings nennen weder Grüne noch Linke eine genaue Summe dessen, was übertragbar bleiben soll. Wahrscheinlich ist eine Zahl in Höhe des heutigen Grundfreibetrages von derzeit 9744 Euro.

Der Nachteil: Paare müssten höhere Steuern zahlen. Nehmen wir dazu wieder das Rechenbeispiel vom Anfang und zudem an, dass sich der Grundfreibetrag auf den schwächer verdienenden Partner übertragen ließe, dann würde die Steuerlast des Realsplittings für ein Paar mit Einkommen von 50.000 und 15.000 Euro im Jahr von 12.369 auf 12.635 Euro ansteigen – also um 266 Euro pro Jahr. Am höchsten wäre die Mehrbelastung, wenn die Frau im Beispiel gar nicht arbeiten würde, dann stiegen die Abgaben gegenüber dem heutigen Ehegattensplitting um 1.235 Euro pro Jahr.

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Allerdings würde diese Mehrbelastung sinken, je mehr sich die Einkommen beider Partner annähern. Bei 50.000 und 30.000 Euro Jahreseinkommen läge die Steuererhöhung nur noch bei 1 Euro gegenüber dem heutigen Ehegattensplitting und immer noch 440 Euro niedriger als bei einer Individualbesteuerung.

Es geht um mehr als eine Steuerrechnung

„Gerecht wird das Ehegattensplitting nie sein“, sagt Tobias Hentze vom Institut der Deutschen Wirtschaft, „Die Einschränkung des Ehegattensplittings wäre in vielen Fällen zunächst eine schlichte Steuererhöhung.“ Er favorisiert trotzdem eine Reform in Richtung Realsplitting. Schließlich, so argumentiert er, geht es auch um die Rentenansprüche des in der Ehe schwächer verdienenden Partners. Im Falle einer Scheidung würde bisher meist diejenige nur eine kleine Rente erhalten, denn schließlich hat sie ihr Leben lang nur wenig verdient.

Einig sind sich Ökonomen aber, dass es in dieser Frage um mehr geht als um reine Steuererhöhungen oder Steuerersparnisse. „Alternativen sind allerdings per se weder gerechter noch ungerechter, sie zeigen schlicht andere Weltbilder“, sagt Heintz. „Problematisch ist das mit dem Ehegattensplitting verbundene Gesellschaftsbild“, sagt Fuest. Schließlich gäbe es heute nicht mehr nur die klassische Ehe, sondern Patchwork-Familien, Alleinerziehende und immer mehr unverheiratete Paare. „Eine Reform des Ehegattensplittings allein arbeitsmarktpolitisch zu begründen, greift daher letztlich zu kurz.“

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Leser-Kommentare (65)
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Sonntag, 03.10.2021 | 18:21 | Torben Nikolay

Kinder

Wie wäre es denn mit der Idee eines familiensplittings? Warum werden kinderlose Ehen genauso behandelt wie Familien mit Kindern, vom Kinderfreibetrag abgesehen?

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Donnerstag, 30.09.2021 | 11:20 | Klaus Sattelberger

Zu kurz gedacht Teil 2

Ergänzung zu meinem Kommentar: Da Steuergerechtigkeit wie gezeigt nicht der Treiber für die Abschaffung sein kann bleibt als Motivation nur: -beide Ehepartner zu einer Beschäftigung zu bewegen -höhere Steuererträge realisieren durch stärkere Besteuerung von Familien (jede wird mehr zahlen, sofern das Einkommen nicht genau gleich aufgeteilt ist) -Kinderbetreuung von der Familie weg zu Einrichtungen zu verlagern Für mich ist das rein ideologisch geprägt, echte Toleranz besteht darin, daß man den Menschen selbst überlässt, in welchem Rollenmodell das Familienleben organisiert wird. Ich finde deshalb, daß das Splitting auf Partnerschaften ausgedehnt werden muss, wo eine rechtliche gegenseitige Unterhaltsverpflichtung besteht, also das Gegenteil von abschaffen. Oder die Progression abschaffen.

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Donnerstag, 30.09.2021 | 11:06 | Klaus Sattelberger

Nicht zu Ende gedacht

Die Vorschläge zur Abschaffung des Ehegattensplittings sind aus meiner Sicht nicht zu Ende gedacht. Wenn man einfach mal davon ausgeht, daß verheiratete Paare eine Wirtschaftsgemeinschaft darstellt und nicht zwei unabhängige Individuen, ist das Ehegattensplitting für eine gerechte Besteuerung unerlässlich. Das Gesamtbudget des Ehepaars ist davon unabhängig, wer wieviel beiträgt und muss auch unabhängig davon besteuert werden. Echte Toleranz hinsichtlich unterschiedlicher Lebensmodelle beinhaltet eben auch, daß auch klassische Modelle wie das eines Alleinverdieners nicht benachteiligt werden dürfen. Genau das wäre aber bei Abschaffung des Splittings der Fall. Warum soll ein Paar mit 2x50T€ anders besteuert werden als ein Paar mit 1x100T€ und 1x0€? Die echte Leistungsfähigkeit ist gleich.

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Samstag, 25.09.2021 | 17:57 | Paul Lemoine

Gesellschaftliche Funktionen

Das Steuerrecht hat auch immer eine gesellschaftliche Leitfunktion. Das Ehegattensplitting soll also die Ehe attraktiver machen. Dahinter steht der Gedanke, wer heiratet, bekommt auch Kinder. Das ist wiederum wünschenswert. Die gesellschaftliche Realität hat sich aber weiter entwickelt. Warum sollten Ehen gefördert werden, die bewusst kinderlos bleiben wollen? Frankreich hat schon vor Jahren das Familiensplitting eingeführt. Das verfügbare Jahreseinkommen wird also durch die Gesamtzahl der Familienmitglieder geteilt und dann versteuert. U.a. Deshalb hat Frankreich auch ein deutlich geringeres demographisches Problem als wir. Schade, dass dieser Punkt überhaupt keine Erwähnung im Artikel findet!!!

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Freitag, 24.09.2021 | 20:28 | Norbert Schweig

Grober Unfug.

Klassische Ehen und Patchworkehen können für das Splitting optieren - sie können es aber auch lassen. Bei Alleinerziehenden und unverheirateten Paaren stellt sich die Frage nach dem Splitting überhaupt nicht. Wenn sich Paare frei dafür entscheiden, dass eine die Kinder bekommt und den Haushalt versorgt, dann entfällt zunächst einmal Einkommen. Die Sozialpolitik hat daher für eine Unterstützung durch Steuererleichterungen gesorgt. Kassiert man jetzt diese Erleichterungen und somit höhere Steuern, dann soll der wirtschaftlich schwächere Teil in ein Vollzeitarbeitsverhältnis gezwungen werden. In dieser Region sind also schon jetzt mindestens 7 Millionen Arbeitslose unterwegs. Sollten aus Teilzeitstellen Vollzeitstellen werden müssen, dann bekommen wir noch mehr Arbeitslose.

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Freitag, 24.09.2021 | 15:27 | Rüdiger Fischer  | 3 Antworten

Keine Ehegattensplitting - keine Unterhaltspflicht

Wer das Ehegattensplitting abschaffen will, der muss dann aber auch die gegenseitige Unterhaltspflicht von Eheleute abschaffen. Würde konkret bedeuten, wenn ein Ehepartner Millionen verdient, der andere aber nichts, müsste der Anspruch auf HartzIV haben und das Einkommen und Vermögen des Partners dürfte nicht berücksichtigt werden!

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  • Sonntag, 26.09.2021 | 19:54 | Rüdiger Fischer

    Herr Osterloh

    Wer zusätzliche Pflichten, nämlich die gegenseitige Unterhaltspflicht, bekommt, sollte auch zusätzliche Rechte (Ehegattensplitting) erhalten.

Alle Antworten (2)

Freitag, 24.09.2021 | 14:35 | Ulrich Mors  | 2 Antworten

Die Bedeutung für Gesellschaft und Staat kommt

zu kurz, wenn auch alles richtig ist. Die realen Veränderungen in allem sind heute so stark, dass die natürlichen partnerschaftlichen Beziehungen der Geschlechter nicht mehr die Regeneration von Gesellschaft als Grundlage des Staates gewährleisten. Sie erfolgt durch Kinder, denen in der Familie/Ehe mit Vater und Mutter die wesentlichen Grundlagen für ihre selbständige Existenz gegeben werden. Jedem sind die Probleme aus der aktuellen Situation offenbar und die unzulänglichen Aushilfen. Ein Teilproblem ist die Berufstätigkeit beider Elternteile aus Notwendigkeit, Streben nach materieller Unabhängigkeit und Selbstverwirklichung. Das Ehegattensplitting ist ein wesentlicher traditioneller Pfeiler für die Bildung von Familien. Wer hier verändert, zerstört ein wesentliches Element und schadet.

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  • Montag, 27.09.2021 | 12:22 | Rüdiger Fischer

    Herr Osterloh

    Es gibt auch junge Paare, die erst sparen, um später mit Kindern dem Staat nicht zur Last zu fallen! Nicht jeder handelt gedankenlos, es gibt tatsächlich Menschen, die planen ihr Leben!

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Freitag, 24.09.2021 | 12:34 | Achim Reh  | 3 Antworten

Schöngerechnet

Die Unterschiede durch das Ehegatten Splitting sind viele dramatischer. Bei 100k Einkommen ist der Unterschied zwischen Steuerklasse 1 und 3 etwa 1000.- Euro ...pro Monat !!! Dazu kommt noch , das man die PKV abschaffen will, was nochmal locker mit 500 Euro zu Buche schlägt. Alles in allem steuern wir hier für ein Grossteil der "Fachkräfte" auf einen Reallohn Verlust von 1500 Euro im Monat zu . Da muss sich überlege, ob es sich noch lohnt, morgens aufzustehen. oder ob man lieber gleich H4 beantragt.

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  • Dienstag, 28.09.2021 | 15:10 | Michael Berner

    Falsche Annahme

    Sie befürworten ja das Ehegattensplitting berechtigterweise doch die Jahressteuerschuld hat nichts mit den Steuerklassen und der Ehe, die statt I eben IV/IV oder III/V zulässt zu tun. Sie können das Monatsnetto zw. I und III nicht vergleichen. Vergleichen Sie mal die Rückerstattungen bei Steuerklasse I zu III am Jahresende. Daher ist es (fast) egal, ob Eheleute IV/IV (wie I) wählen oder III/V.

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Freitag, 24.09.2021 | 11:55 | Michael Steffen

Der Staat

Der Staat gibt einfach zu viel Geld aus. UNser Geld. Wir können es auch selber anlegen und sparen (für die Zukunft). In der DDR hat der Staat alles geregelt und man sieht wie es geendet ist.

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Freitag, 24.09.2021 | 11:50 | Ulrich Osterloh  | 3 Antworten

Familiensplitting

Die meisten, die das Ehegattensplitting abschaffen wollen, möchten stattdessen irgend etwas in der Form eine "Familiensplitting". Der kritische Fall ist deshalb nicht der im Artikel genannte (Er Vollzeit 50.000€, Sie Teilzeit 15.000€ und Kinder) sondern eher (Er Vollzeit 50000€ Sie Vollzeit 25000€ keine Kinder). Es ist bei den heute üblichen Partnerschaftsmodellen nicht mehr überall vermittelbar, warum diese Konfigruation mit Trauschein weniger Steuern zahlt als ohne. Viele (auch ich) würden sich wünschen, dass nicht der Trauschein die entscheidende Vorraussetzung für Stuerersparnisse ist, sondern die Notwendigkeit Kinder zu versorgen. In Zukunft sollten Alleinerziehende oder Paare mit Kindern mehr profitieren und Verheiratete ohne Kinder aber mit stark unterschiedlichen Einkommen weniger.

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  • Dienstag, 28.09.2021 | 15:17 | Michael Berner

    Nicht ganz richtig

    Eine Ehe zahlt nicht per se weniger Steuern. Steuerklasse IV/IV ist gleich wie I. Wer nach III/V geht wird am Jahresende eher eine Nachzahlung haben als eine große Erstattung wie es bei I oft der Fall ist. Es wird lediglich das gemeinsame Einkommen auf beide Partner gleich verteilt und dann gleich wie bei Singles besteuert. Fairer geht es nicht. Alles andere wären Nachteile im Vergleich zu Singles

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